In Erbschaften stecken bisweilen erhebliche materielle Werte. Die zweckmässige erbrechtliche Regelung kann deren Schicksal nachhaltig positiv beeinflussen. Ebenso wichtig sind die damit zusammenhängenden emotionalen Aspekte. Trotz Emotion muss jedoch Sachlichkeit im Vordergrund stehen.
Wann widmen Sie sich, geschätzte Damen und Herren, dem Thema «Erben und Vererben»? Je nach Lebenssituation ist eine frühzeitige Regelung der Vermögensnachfolge dringend zu empfehlen.
Ein/e Unternehmer/in, ein/e Hauseigentümer/in, ein Vater oder eine Mutter sollte über die Grundzüge des Erbrechts im Bilde sein und entsprechende Empfehlungen beurteilen können. Das ist nicht immer einfach und bietet insbesondere bei Vorhandensein von Immobilien Schwierigkeiten. In unserem «Hochfor mattig» gingen wir mit verschiedenen Referaten auf spezifische Immobilien-Fragestellungen im Rahmen von Erben und Vererben ein.
Zu den Rahmenbedingungen: Das Erbrecht ist gesamtschweizerisch im Zivilgesetzbuch geregelt. Wer stirbt, kann nicht völlig frei entscheiden, was mit seinem Vermögen geschehen soll. Das Erbrecht schützt direkte Nachkommen, Ehepartner/in und wenn keine Kinder da sind, die Eltern mit der Norm der gesetzlichen Erbfolge und mit Pflichtteilen.
Die Erbschafts- und Schenkungsbesteuerung ist den Kantonen überlassen und unterscheidet sich zwischen diesen erheblich. In vielen Kantonen wurde die Besteuerung der direkten Nachkommen in den letzten Jahrzehnten abgeschafft. Als aktuell einziger Kanton kennt der Kanton Schwyz weder Erbschafts- noch Schenkungssteuern.
Das komplette Handout inklusive folgender Themen ist auf unserer Website mattig.ch zu finden.
Bettina Fässler
Master of Law, Rechtsanwältin und Urkundsperson
Erben und Vererben von Immobilien:
Erbrechtliche Aspekte
Tony Z'graggen
dipl. Steuerexperte, Vorsorgespezialist
Erben und Vererben von Immobilien:
Immobilienfinanzierung
Philipp Schmidig
dipl. Steuerexperte, Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen
mit eidg. Fachausweis
Erben und Vererben von Immobilien:
Steuern und steuerplanerische Massnahmen
Claudia Mattig
dipl. Lm.-Ing. ETH, Master of Arts HSG in Accounting and Finance,
dipl. Wirtschaftsprüferin, CAS in Wirtschaftsrecht für Manager HSG
Erben und Vererben von Immobilien:
Optionen und Fallstricke
Weitere Informationen zu diesen Themen finden Sie in den folgenden Artikeln:
In Erbschaften stecken bisweilen erhebliche materielle Werte. Die zweckmässige erbrechtliche Regelung kann deren Schicksal nachhaltig positiv beeinflussen. Ebenso wichtig sind die damit zusammenhängenden emotionalen Aspekte. Trotz Emotion muss jedoch Sachlichkeit im Vordergrund stehen.
Wann widmen Sie sich, geschätzte Damen und Herren, dem Thema «Erben und Vererben»? Je nach Lebenssituation ist eine frühzeitige Regelung der Vermögensnachfolge dringend zu empfehlen.
Ein/e Unternehmer/in, ein/e Hauseigentümer/in, ein Vater oder eine Mutter sollte über die Grundzüge des Erbrechts im Bilde sein und entsprechende Empfehlungen beurteilen können. Das ist nicht immer einfach und bietet insbesondere bei Vorhandensein von Immobilien Schwierigkeiten. In unserem «Hochfor mattig» gingen wir mit verschiedenen Referaten auf spezifische Immobilien-Fragestellungen im Rahmen von Erben und Vererben ein.
Zu den Rahmenbedingungen: Das Erbrecht ist gesamtschweizerisch im Zivilgesetzbuch geregelt. Wer stirbt, kann nicht völlig frei entscheiden, was mit seinem Vermögen geschehen soll. Das Erbrecht schützt direkte Nachkommen, Ehepartner/in und wenn keine Kinder da sind, die Eltern mit der Norm der gesetzlichen Erbfolge und mit Pflichtteilen.
Die Erbschafts- und Schenkungsbesteuerung ist den Kantonen überlassen und unterscheidet sich zwischen diesen erheblich. In vielen Kantonen wurde die Besteuerung der direkten Nachkommen in den letzten Jahrzehnten abgeschafft. Als aktuell einziger Kanton kennt der Kanton Schwyz weder Erbschafts- noch Schenkungssteuern.
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Bettina Fässler
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