blog search

Follow us

RSS
blog search
Karriere
Menu
Home > An- & Einsichten > Erben und Vererben von Immobilien Karriere

Franz Mattig

Dr. phil.,
dipl. Steuerexperte




Follow us

RSS
RSS

Franz Mattig

Dr. phil.,
dipl. Steuerexperte




11.2016

 

Erben und Vererben von Immobilien

 

In Erbschaften stecken bisweilen erhebliche materielle Werte. Die zweckmässige erbrechtliche Regelung kann deren Schicksal nachhaltig positiv beeinflussen. Ebenso wichtig sind die damit zusammenhängenden emotionalen Aspekte. Trotz Emotion muss jedoch Sachlichkeit im Vordergrund stehen.

 

Wann widmen Sie sich, geschätzte Damen und Herren, dem Thema «Erben und Vererben»? Je nach Lebenssituation ist eine frühzeitige Regelung der Vermögensnachfolge dringend zu empfehlen.

 

Ein/e Unternehmer/in, ein/e Hauseigentümer/in, ein Vater oder eine Mutter sollte über die Grundzüge des Erbrechts im Bilde sein und entsprechende Empfehlungen beurteilen können. Das ist nicht immer einfach und bietet insbesondere bei Vorhandensein von Immobilien Schwierigkeiten. In unserem «Hochfor mattig» gingen wir mit verschiedenen Referaten auf spezifische Immobilien-Fragestellungen im Rahmen von Erben und Vererben ein.

 

Zu den Rahmenbedingungen: Das Erbrecht ist gesamtschweizerisch im Zivilgesetzbuch geregelt. Wer stirbt, kann nicht völlig frei entscheiden, was mit seinem Vermögen geschehen soll. Das Erbrecht schützt direkte Nachkommen, Ehepartner/in und wenn keine Kinder da sind, die Eltern mit der Norm der gesetzlichen Erbfolge und mit Pflichtteilen.

 

Die Erbschafts- und Schenkungsbesteuerung ist den Kantonen überlassen und unterscheidet sich zwischen diesen erheblich. In vielen Kantonen wurde die Besteuerung der direkten Nachkommen in den letzten Jahrzehnten abgeschafft. Als aktuell einziger Kanton kennt der Kanton Schwyz weder Erbschafts- noch Schenkungssteuern.

 

Das komplette Handout inklusive folgender Themen ist auf unserer Website mattig.ch zu finden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bettina Fässler

Master of Law, Rechtsanwältin und Urkundsperson

 

Erben und Vererben von Immobilien:

Erbrechtliche Aspekte 

     

 

 

 

 

 

 

Tony Z'graggen 

dipl. Steuerexperte, Vorsorgespezialist

 

Erben und Vererben von Immobilien:

Immobilienfinanzierung

     

 

 

 

 

 

 

 

Philipp Schmidig

dipl. Steuerexperte, Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen

mit eidg. Fachausweis

 

Erben und Vererben von Immobilien:

Steuern und steuerplanerische Massnahmen

     

 

 

 

 

 

 

Claudia Mattig

dipl. Lm.-Ing. ETH, Master of Arts HSG in Accounting and Finance,

dipl. Wirtschaftsprüferin, CAS in Wirtschaftsrecht für Manager HSG

 

Erben und Vererben von Immobilien:

Optionen und Fallstricke

 

Weitere Informationen zu diesen Themen finden Sie in den folgenden Artikeln:

- Abschreibung auf Immobilien

- Vorsorgeauftrag und Immobiliengeschäfte

- Eigenheim und WEF-Bezüge

 

 
RSS

2

Tags: An- & Einsichten, Erben, Vererben, Erbschaft, Vermögensnachfolge, Immobilien, Erbrecht, Hochfor mattig, AE Events

11.2016

Erben und Vererben von Immobilien

 

 

In Erbschaften stecken bisweilen erhebliche materielle Werte. Die zweckmässige erbrechtliche Regelung kann deren Schicksal nachhaltig positiv beeinflussen. Ebenso wichtig sind die damit zusammenhängenden emotionalen Aspekte. Trotz Emotion muss jedoch Sachlichkeit im Vordergrund stehen.

 

Wann widmen Sie sich, geschätzte Damen und Herren, dem Thema «Erben und Vererben»? Je nach Lebenssituation ist eine frühzeitige Regelung der Vermögensnachfolge dringend zu empfehlen.

 

Ein/e Unternehmer/in, ein/e Hauseigentümer/in, ein Vater oder eine Mutter sollte über die Grundzüge des Erbrechts im Bilde sein und entsprechende Empfehlungen beurteilen können. Das ist nicht immer einfach und bietet insbesondere bei Vorhandensein von Immobilien Schwierigkeiten. In unserem «Hochfor mattig» gingen wir mit verschiedenen Referaten auf spezifische Immobilien-Fragestellungen im Rahmen von Erben und Vererben ein.

 

Zu den Rahmenbedingungen: Das Erbrecht ist gesamtschweizerisch im Zivilgesetzbuch geregelt. Wer stirbt, kann nicht völlig frei entscheiden, was mit seinem Vermögen geschehen soll. Das Erbrecht schützt direkte Nachkommen, Ehepartner/in und wenn keine Kinder da sind, die Eltern mit der Norm der gesetzlichen Erbfolge und mit Pflichtteilen.

 

Die Erbschafts- und Schenkungsbesteuerung ist den Kantonen überlassen und unterscheidet sich zwischen diesen erheblich. In vielen Kantonen wurde die Besteuerung der direkten Nachkommen in den letzten Jahrzehnten abgeschafft. Als aktuell einziger Kanton kennt der Kanton Schwyz weder Erbschafts- noch Schenkungssteuern.

 

Das komplette Handout inklusive folgender Themen ist auf unserer Website mattig.ch zu finden.

 

 

 

 

 

 

Bettina Fässler

Master of Law, Rechtsanwältin und Urkundsperson

 

Erben und Vererben von Immobilien:

Erbrechtliche Aspekte 

     

 

 

 

 

 

Tony Z'graggen 

dipl. Steuerexperte, Vorsorgespezialist

 

Erben und Vererben von Immobilien:

Immobilienfinanzierung

     

 

 

 

 

 

 

Philipp Schmidig

dipl. Steuerexperte, Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen

mit eidg. Fachausweis

 

Erben und Vererben von Immobilien:

Steuern und steuerplanerische Massnahmen

     

 

 

 

 

 

 

Claudia Mattig

dipl. Lm.-Ing. ETH, Master of Arts HSG in Accounting and Finance,

dipl. Wirtschaftsprüferin, CAS in Wirtschaftsrecht für Manager HSG

 

Erben und Vererben von Immobilien:

Optionen und Fallstricke

 

Weitere Informationen zu diesen Themen finden Sie in den folgenden Artikeln:

- Abschreibung auf Immobilien

- Vorsorgeauftrag und Immobiliengeschäfte

- Eigenheim und WEF-Bezüge

 

 

Tags: An- & Einsichten, Erben, Vererben, Erbschaft, Vermögensnachfolge, Immobilien, Erbrecht, Hochfor mattig, AE Events


RSS

2


Franz Mattig

Dr. phil.,
dipl. Steuerexperte




Impressum  Datenschutzerklärung
×

blog.mattig.swiss