Siegeszug der transparenten Rechnungslegung Swiss GAAP FER
Swiss GAAP FER ermöglicht einen Blick auf die tatsächliche wirtschaftliche Lage des Unternehmens und dient als wertvolles Instrument zur internen Unternehmensführung.
Per Ende 2015 wird der Wechsel vom alten zum neuen Rechnungslegungsrecht vollzogen sein, spätestens ab dann werden Einzelabschlüsse nach dem neuen Rechnungslegungsrecht (nRLG) erstellt. Willkür- oder stille Reserven können jedoch weiterhin gebildet werden. Dieses schweizerische Konzept bietet einerseits steuerplanerische Gestaltungsmöglichkeiten, verunmöglicht andererseits eine transparente Sicht auf die tatsächliche finanzielle Lage. Schon längst hat sich der Schweizer Rechnungslegungsstandard Swiss GAAP FER als zielführende Alternative bzw. Ergänzung etabliert und geniesst einen zunehmenden Anwenderkreis bei KMU.
Nutzen durch regionale KMU erkannt
Gemäss der Swiss GAAP FER Studie (2014) erstellen bereits heute 39% der konsolidierungspflichtigen Unternehmen ihre Konzernrechnung nach Swiss GAAP FER, Tendenz steigend. Börsenkotierte Unternehmen wechseln aufgrund der zunehmenden Komplexität und Regeldichte bei den internationalen Rechnungslegungsnormen immer häufiger auf Swiss GAAP FER (z.B. Swatch, Bossard, Georg Fischer, Emmi). Inhabergeführte KMU – davon bedeutende aus der Region Innerschwyz – schätzen am verständlichen und anwenderfreundlichen Standard die realistische Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie die erhöhte Qualität des Abschlusses.
Swiss GAAP FER als Branchenstandard
Swiss GAAP FER hat sich in Branchen, die erhöhte Transparenz gewährleisten und vergleich- und nachvollziehbare Rechenschaft ablegen müssen, als Standard etabliert (z.B. Gesundheitswesen, NPO) oder ist sogar gesetzlich vorgeschrieben (Personalvorsorgeeinrichtungen). Diese zunehmende Akzeptanz spiegelt sich auch in der Tatsache wider, dass das nRLG seine Darstellungs- und Gliederungspflichten der Bilanz und Erfolgsrechnung grösstenteils von Swiss GAAP FER übernommen hat.
Die Vorteile von Swiss GAAP FER
Die Vorteile von Swiss GAAP FER liegen auf der Hand: Die transparente und den tatsächlichen Verhältnissen entsprechende Berichterstattung eignet sich als Führungsinstrument, dient als Entscheidungsgrundlage für Stakeholder (Aktionäre, Kreditgeber) und kommt auch bei der Nachfolgeplanung zum Einsatz. Da ein Abschluss nach Swiss GAAP FER die wirtschaftliche Lage des Unternehmens immer besser darstellt (Aufdeckung stiller Reserven), kann sich dies auch positiv auf die Beschaffung von Fremdkapital auswirken. Ist Swiss GAAP FER einmal eingeführt, hält sich der Aufwand für die Erstellung eines zusätzlichen Einzelabschlusses nach Swiss GAAP FER – vor allem bei kleinen Organisationen – aufgrund des modularen Aufbaus in Grenzen.
Administrative Erleichterungen für Anwender
Beim Konzernabschluss bietet sich eine Umstellung vom Obligationenrecht (OR) auf Swiss GAAP FER an: Einerseits ist der Konzernabschluss steuerlich nicht relevant, andererseits ist die wirtschaftliche Lage mit einem Konzernabschluss nach OR in den meisten Fällen nicht zuverlässig beurteilbar, weil nach dem nRLG weiterhin eine Buchwertkonsolidierung ohne einheitliche Bewertungsgrundsätze erlaubt ist. Zudem werden Gruppengesellschaften, die einer ordentlichen Revision unterliegen, gesetzlich von der Geldflussrechnung, vom Lagebericht und von zusätzlichen Angaben im Anhang der Jahresrechnung befreit, wenn die Konzernrechnung nach Swiss GAAP FER erstellt ist.
Fazit
Die Tendenz zu mehr Transparenz in der Rechnungslegung und Berichterstattung wird sich in den nächsten Jahren fortsetzen. Eine gesetzliche Pflicht zur Erstellung einer Konzernrechnung nach einem anerkannten Standard ist künftig nicht auszuschliessen. Wer schon heute freiwillig Swiss GAAP FER anwendet, liegt im Trend und kann einen aussagekräftigen und den tatsächlichen Verhältnissen der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entsprechenden Abschluss vorweisen.