Die AHV/IV-Renten bleiben für das Jahr 2022 unverändert. Die Mindestbeiträge der Selbständigerwerbenden und der Nichterwerbstätigen für AHV, IV und EO betragen CHF 503 pro Jahr, der Beitrag für die freiwillige AHV/IV CHF 958.
Der Privatanteil auf Fahrzeuge wird von 9.6% auf 10.8% erhöht. Der Mindestbetrag von CHF 150 pro Monat bleibt weiterhin bestehen.
Einen Überblick über die im Jahr 2022 gültigen Lohnabzüge und AHV-Renten liefert die folgende Aufstellung:
AHV/IV/EO/ALV
2022
AHV/IV/EO
10.60%
ALV bis CHF 148‘200
2.20%
Total
12.80%
Solidaritätsbeitrag ab CHF 148‘201
1%
Arbeitnehmerbeiträge
6.4%
Solidaritätsbeitrag ab CHF 148‘201
0.5%
Höchstgrenze ALV und UVG
2022
pro Monat
CHF 12'350
pro Jahr
CHF 148‘200
Beitragsfreier Lohn für 64-/65-jährige
2022
pro Monat
CHF 1'400
pro Jahr
CHF 16'800
BVG-Obligatorium
2022
Maximal massgebender Jahreslohn
CHF 86‘040
Koordinationsabzug
CHF 25‘095
Max. koordinierte BVG-Lohn
CHF 60‘945
Arbeitnehmer obligatorisch zu versichern ab Jahreslohn
Selbständigerwerbende ohne 2. Säule bzw. max. 20 % des Einkommens
CHF 34‘416
AHV-Renten
2022
Minimale einfache AHV-Rente
CHF 1‘195
Maximale einfache AHV-Rente
CHF 2‘390
Min. Gesamttotal von 2 gesplitteten Ehegattenrenten
CHF 1‘793
Max. Gesamttotal von 2 gesplitteten Ehegattenrenten
CHF 3‘585
*Bei Erwerbstätigkeit über das Rentenalter hinaus kann der Bezug der Altersleistung der Säule 3a um maximal 5 Jahre hinausgeschoben und es können während maximal 5 Jahren Beiträge bezahlt werden.
Die AHV/IV-Renten bleiben für das Jahr 2022 unverändert. Die Mindestbeiträge der Selbständigerwerbenden und der Nichterwerbstätigen für AHV, IV und EO betragen CHF 503 pro Jahr, der Beitrag für die freiwillige AHV/IV CHF 958.
Der Privatanteil auf Fahrzeuge wird von 9.6% auf 10.8% erhöht. Der Mindestbetrag von CHF 150 pro Monat bleibt weiterhin bestehen.
Einen Überblick über die im Jahr 2022 gültigen Lohnabzüge und AHV-Renten liefert die folgende Aufstellung:
AHV/IV/EO/ALV
2022
AHV/IV/EO
10.60%
ALV bis CHF 148‘200
2.20%
Total
12.80%
Solidaritätsbeitrag ab CHF 148‘201
1%
Arbeitnehmerbeiträge
6.4%
Solidaritätsbeitrag ab CHF 148‘201
0.5%
Höchstgrenze ALV und UVG
2022
pro Monat
CHF 12'350
pro Jahr
CHF 148‘200
Beitragsfreier Lohn für 64-/65-jährige
2022
pro Monat
CHF 1'400
pro Jahr
CHF 16'800
BVG-Obligatorium
2022
Maximal massgebender Jahreslohn
CHF 86‘040
Koordinationsabzug
CHF 25‘095
Max. koordinierte BVG-Lohn
CHF 60‘945
Arbeitnehmer obligatorisch zu versichern ab Jahreslohn
CHF 21‘510
Min. koordinierter BVG-Lohn
CHF 3‘585
Maximaler Steuerabzug für Säule 3a*
2022
Abzug in Ergänzung zur 2. Säule
CHF 6‘883
Selbständigerwerbende ohne 2. Säule bzw. max. 20 % des Einkommens
CHF 34‘416
AHV-Renten
2022
Minimale einfache AHV-Rente
CHF 1‘195
Maximale einfache AHV-Rente
CHF 2‘390
Min. Gesamttotal von 2 gesplitteten Ehegattenrenten
CHF 1‘793
Max. Gesamttotal von 2 gesplitteten Ehegattenrenten
CHF 3‘585
*Bei Erwerbstätigkeit über das Rentenalter hinaus kann der Bezug der Altersleistung der Säule 3a um maximal 5 Jahre hinausgeschoben und es können während maximal 5 Jahren Beiträge bezahlt werden.
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