Nachhaltigkeit – ein Thema, das sämtliche Unternehmen betrifft
Nachhaltigkeit ist ein Stichwort, das momentan in aller Munde ist. Was gilt nun in der Schweiz und welche Auswirkungen haben die neuen rechtlichen Bestimmungen auf die Schweizer KMU-Welt?
Gesetzliche Ausgangslage
Das Schweizer Stimmvolk hat am 27. November 2020 die Konzernverantwortungsinitiative (KVI) abgelehnt und gleichzeitig den indirekten Gegenvorschlag angenommen.
Die neuen Berichterstattungspflichten über nichtfinanzielle Belange sowie die Transparenz und Sorgfaltspflichten bezüglich Mineralien/Metallen aus Konfliktgebieten und Kinderarbeit finden sich in Art. 964a ff OR wieder. Sie traten am 1. Januar 2022 in Kraft und sehen eine Berichterstattung zu den genannten Sachverhalten ab dem Jahr 2023 vor. Per 1. Januar 2024 treten ergänzende Bestimmungen zur Klimaberichterstattung als Teil der Umweltbelange (Art. 964b OR) in Kraft.
Die gesetzlich vorgeschriebene Berichterstattung zu den nichtfinanziellen Belangen betrifft Publikumsgesellschaften und Finanzinstitute, die kumuliert über 500 Mitarbeitende beschäftigen, sowie auf Konzernstufe CHF 20 Mio. Bilanzsumme oder CHF 40 Mio. Umsatz pro Jahr ausweisen. Die Rechenschaftspflicht umfasst Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte sowie die Bekämpfung der Korruption. Das Gesetz schreibt vor, dass der Bericht jene Angaben enthält, welche zum Verständnis des Geschäftsverlaufs, des Geschäftsergebnisses, der Lage des Unternehmens und der Auswirkungen seiner Tätigkeit auf diese Belange erforderlich sind. Das oberste Organ der Gesellschaft muss den Bericht genehmigen. Eine externe Prüfung ist vorgesehen.
Die Sorgfalts- und Berichterstattungspflichten bezüglich Mineralien und Metallen aus Konfliktgebieten gelten für sämtliche Unternehmen ab einer bestimmten Einfuhr bzw. Bearbeitungsmenge, welche vom Bundesrat jährlich festgelegt werden. Die Sorgfalts- und Berichterstattungspflichten betreffend Kinderarbeit gelten grundsätzlich für alle Unternehmen, der Bundesrat kann jedoch auch hier festlegen unter welchen Voraussetzungen KMU oder Unternehmen mit geringen Risiken im Bericht Kinderarbeit nicht prüfen müssen, ob ein begründeter Verdacht auf Kinderarbeit besteht.
Dürfen nun sämtliche KMU aufatmen in Bezug auf die eine Berichterstattung zu nichtfinanziellen Belangen?
Jein. Der Gesetzgeber sieht für die meisten KMU keine umfassende Berichterstattung zu nichtfinanziellen Themen vor. Die KMU-Welt muss aktuell noch keine aufwendigen Managementinformationssysteme oder Modelle einrichten, um schwerfassbare Sachverhalte im Bereiche des Umweltschutzes oder der Achtung der Menschenrechte beispielsweise messbar zu machen. Es ist auch davon auszugehen, dass die meisten KMU unter die vom Bundesrat festgelegten Schwellenwerte im Bereiche der Berichterstattung bezüglich Mineralien und Metallen fallen und auch die Voraussetzungen für die Berichterstattung betreffend Kinderarbeiten nicht erfüllen.
In einer immer stärker vernetzten Welt und nach zahlreichen Skandalen, wächst in der Bevölkerung jedoch die Erwartung nach mehr Nachhaltigkeit, einer stärkeren Achtung der Menschenrechte und einer Stärkung des Umwelt- und Klimaschutzes. Dadurch werden Umwelt-, Gesellschafts- und Unternehmensführungsbelange (environmental, social and governance, «ESG») zu Themen mit denen sich sämtliche Unternehmen auseinandersetzen müssen, um langfristig tätig zu sein und überleben zu können, wenn auch in unterschiedlicher Form.
Die meisten Geschäftsberichte der KMU sind nicht öffentlich, dennoch machen engagierte KMU bereits heute auf freiwilliger Basis und auf Informationskanälen oder mit Tätigkeiten ihrer Wahl auf ihren Umgang mit Umwelt- und Sozialbelangen aufmerksam. Durch eine solche Positionierung gelingt es ihnen einerseits sich von ihren Mitbewerbern abzuheben und andererseits sich zudem in den Dienst der Gesellschaft zu stellen. Die Schweiz besteht zu 99% aus KMU, denen es durch Geschick und initiativen Eigentümern gelungen ist, flexibel am Markt zu agieren und sich durch ihre Eigenschaften im internationalen Umfeld zu behaupten. Dadurch bestehen bereits heute gute Voraussetzungen und hohe Innovation, damit die Schweizer KMU ihre Verantwortung im Bereiche von Umwelt-, Sozial- oder Unternehmensführungsbelangen wahrnehmen können.
Zusammenfassend können wir sagen, dass die umfangreichen Berichterstattungsanforderungen nicht für Schweizer KMU gelten, jedoch auf informeller Basis sehr wohl relevant werden.
Nachhaltigkeit – ein Thema, das sämtliche Unternehmen betrifft
Nachhaltigkeit ist ein Stichwort, das momentan in aller Munde ist. Was gilt nun in der Schweiz und welche Auswirkungen haben die neuen rechtlichen Bestimmungen auf die Schweizer KMU-Welt?
Das Schweizer Stimmvolk hat am 27. November 2020 die Konzernverantwortungsinitiative (KVI) abgelehnt und gleichzeitig den indirekten Gegenvorschlag angenommen.
Die neuen Berichterstattungspflichten über nichtfinanzielle Belange sowie die Transparenz und Sorgfaltspflichten bezüglich Mineralien/Metallen aus Konfliktgebieten und Kinderarbeit finden sich in Art. 964a ff OR wieder. Sie traten am 1. Januar 2022 in Kraft und sehen eine Berichterstattung zu den genannten Sachverhalten ab dem Jahr 2023 vor. Per 1. Januar 2024 treten ergänzende Bestimmungen zur Klimaberichterstattung als Teil der Umweltbelange (Art. 964b OR) in Kraft.
Die gesetzlich vorgeschriebene Berichterstattung zu den nichtfinanziellen Belangen betrifft Publikumsgesellschaften und Finanzinstitute, die kumuliert über 500 Mitarbeitende beschäftigen, sowie auf Konzernstufe CHF 20 Mio. Bilanzsumme oder CHF 40 Mio. Umsatz pro Jahr ausweisen. Die Rechenschaftspflicht umfasst Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte sowie die Bekämpfung der Korruption. Das Gesetz schreibt vor, dass der Bericht jene Angaben enthält, welche zum Verständnis des Geschäftsverlaufs, des Geschäftsergebnisses, der Lage des Unternehmens und der Auswirkungen seiner Tätigkeit auf diese Belange erforderlich sind. Das oberste Organ der Gesellschaft muss den Bericht genehmigen. Eine externe Prüfung ist vorgesehen.
Die Sorgfalts- und Berichterstattungspflichten bezüglich Mineralien und Metallen aus Konfliktgebieten gelten für sämtliche Unternehmen ab einer bestimmten Einfuhr bzw. Bearbeitungsmenge, welche vom Bundesrat jährlich festgelegt werden. Die Sorgfalts- und Berichterstattungspflichten betreffend Kinderarbeit gelten grundsätzlich für alle Unternehmen, der Bundesrat kann jedoch auch hier festlegen unter welchen Voraussetzungen KMU oder Unternehmen mit geringen Risiken im Bericht Kinderarbeit nicht prüfen müssen, ob ein begründeter Verdacht auf Kinderarbeit besteht.
Dürfen nun sämtliche KMU aufatmen in Bezug auf die eine Berichterstattung zu nichtfinanziellen Belangen?
Jein. Der Gesetzgeber sieht für die meisten KMU keine umfassende Berichterstattung zu nichtfinanziellen Themen vor. Die KMU-Welt muss aktuell noch keine aufwendigen Managementinformationssysteme oder Modelle einrichten, um schwerfassbare Sachverhalte im Bereiche des Umweltschutzes oder der Achtung der Menschenrechte beispielsweise messbar zu machen. Es ist auch davon auszugehen, dass die meisten KMU unter die vom Bundesrat festgelegten Schwellenwerte im Bereiche der Berichterstattung bezüglich Mineralien und Metallen fallen und auch die Voraussetzungen für die Berichterstattung betreffend Kinderarbeiten nicht erfüllen.
In einer immer stärker vernetzten Welt und nach zahlreichen Skandalen, wächst in der Bevölkerung jedoch die Erwartung nach mehr Nachhaltigkeit, einer stärkeren Achtung der Menschenrechte und einer Stärkung des Umwelt- und Klimaschutzes. Dadurch werden Umwelt-, Gesellschafts- und Unternehmensführungsbelange (environmental, social and governance, «ESG») zu Themen mit denen sich sämtliche Unternehmen auseinandersetzen müssen, um langfristig tätig zu sein und überleben zu können, wenn auch in unterschiedlicher Form.
Die meisten Geschäftsberichte der KMU sind nicht öffentlich, dennoch machen engagierte KMU bereits heute auf freiwilliger Basis und auf Informationskanälen oder mit Tätigkeiten ihrer Wahl auf ihren Umgang mit Umwelt- und Sozialbelangen aufmerksam. Durch eine solche Positionierung gelingt es ihnen einerseits sich von ihren Mitbewerbern abzuheben und andererseits sich zudem in den Dienst der Gesellschaft zu stellen. Die Schweiz besteht zu 99% aus KMU, denen es durch Geschick und initiativen Eigentümern gelungen ist, flexibel am Markt zu agieren und sich durch ihre Eigenschaften im internationalen Umfeld zu behaupten. Dadurch bestehen bereits heute gute Voraussetzungen und hohe Innovation, damit die Schweizer KMU ihre Verantwortung im Bereiche von Umwelt-, Sozial- oder Unternehmensführungsbelangen wahrnehmen können.
Zusammenfassend können wir sagen, dass die umfangreichen Berichterstattungsanforderungen nicht für Schweizer KMU gelten, jedoch auf informeller Basis sehr wohl relevant werden.