EU entschärft Berichtspflichten massiv. Wie reagiert die Schweiz?
Weniger Pflicht, weniger Aufwand: Die EU entschärft ihre Nachhaltigkeitsrichtlinien. Die Schweiz zwischen Konzernverantwortungsinitiative und internationalem Wettbewerbsnachteil: gelingt der Spagat?

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Nachhaltigkeitsberichterstattung: EU lockert Vorgaben
In den letzten Jahren standen alle Zeichen auf grün für eine Verschärfung der Pflichten für Grossunternehmen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Vor allem in der Europäischen Union wurde diese Verschärfung forciert und die Schweiz hat sich ihrem wichtigsten Handelspartner jeweils angepasst. Jetzt macht jedoch die EU eine Kehrtwende und wartet mit einer stark gelockerten Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung auf. Wie reagiert jetzt die Schweiz darauf?
Wesentliche Beschlüsse auf EU-Ebene
Die zentralen Anpassungen betreffen die Schwellenwerte, ab welchen Unternehmen die Sorgfaltspflichten verbindlich umsetzen müssen. Diese Schwellenwerte wurden angehoben auf weltweit 5'000 Mitarbeitende und einem Jahresumsatz von über 1.5 Milliarden Euro jährlich. Zuvor lagen diese noch bei 1'000 Mitarbeitenden und 450 Millionen Euro Umsatz. Gemäss Angaben aus Brüssel wären dann noch etwa 1'500 Konzerne in der EU zur Nachhaltigkeitsberichterstattung betroffen. Dies entspricht nur noch einem Bruchteil von den betroffenen Unternehmen im Vergleich zur ursprünglichen Regulierung.
Mögliche Entlastung für KMU
Eine weitere höchstinteressante Anpassung der EU-Lockerung betrifft das Wegfallen der Risikoeinschätzung für jeden Geschäftspartner. Stattdessen können sich Unternehmen bei der Risikoanalyse auf «vernünftig verfügbare Informationen» beschränken. Diese Anpassung dürfte nicht nur den administrativen Aufwand für berichtspflichtige Konzerne senken, sondern auch eine indirekte Entlastung für KMU mit sich bringen, die bislang häufig mit umfangreichen, kostenintensiven Datenerhebungen für das zur Verfügung stellen von Nachweisen für berichtspflichtige Konzerne konfrontiert waren.
Auswirkungen auf die Schweiz
Der Bundesrat hat anfangs 2025 bereits klargestellt, dass die Entscheidung in der Schweiz solange pausiert wird, bis das EU-Parlament die Richtung vorgegeben hat. Nun plant der Bundesrat bis Ende März 2026 einen Gegenvorschlag zur Volksinitiative zur Konzernverantwortung in die Vernehmlassung zu schicken. Es ist anzunehmen, dass der Bundesrat versuchen wird, die neu geschaffenen Bedingungen der EU für Schweizer Unternehmen pragmatisch anzugleichen, ohne dass daraus Nachteile für den Wirtschaftsstandort Schweiz erwachsen werden. So wie das bereits bei den vorausgehenden Anpassungen, meist Verschärfungen, aus Europa der Fall war. Wie dieser Gegenvorschlag in Verbindung mit der Volksinitiative zur Konzernverantwortung aussehen wird, bleibt momentan noch abzuwarten.