Sowohl beim Ausfüllen von Hand als auch mit «eTax.schwyz» müssen vorerst sämtliche Belege bereitgestellt werden.
Abgabetermin: 31. 3. 2018
Natürliche Personen müssen ihre Steuererklärung 2017 mit Beilagen bis 31. 3. 2018 einreichen. Fristerstreckungsgesuche sind vor dem 31. 3. 2018 schriftlich an die zuständige Gemeinde-/Bezirksverwaltung zu richten. In der Regel werden die Gesucheanstandslos bewilligt. Verspätet eingereichte Fristerstreckungsgesuche werden allerdings in jedem Fall abgelehnt und in der Folge ist keine Fristerstreckung mehr möglich.
Sowohl beim Ausfüllen von Hand als auch mit der von der Steuerverwaltung zur Verfügung gestellten Software (eTax.schwyz) müssen zuallererst sämtliche Belege bereitgestellt werden.
Ausfüllen mit «eTax.schwyz»
Die Steuerverwaltung stellt für das Ausfüllen der Steuererklärung wiederum die Software «eTax.schwyz» zur Verfügung. Sie kann im Internet unter www.sz.ch/etax kostenlos heruntergeladen werden.
Wer im Vorjahr bereits «eTax.schwyz» benutzt hat, kann von der automatischen Datenübertragung profitieren. Stammdaten sowie Angaben über Bankkonten und Wertschriftenbesitz werden übernommen und erleichtern die Eingabe erheblich. Verlangte Beilagen werden aufgrund der Angaben ermittelt und in einem separaten Beilagenverzeichnis aufgeführt. Ebenso ist es möglich, die effektive Steuerbelastung zu ermitteln (Steuerrechner).
Hier eine Auflistung der gängigen benötigten Dokumente:
Steuererklärung sowie Veranlagungsverfügung des Vorjahres;
Lohnausweise;
Belege über Rentenbezüge, Ersatzeinkommen und Taggelder;
Belege über erhaltene oder bezahlte Alimente und/oder Unterhaltsbeiträge;
Belege über erhaltene Korporation- oder Genossennutzen;
Belege über erhaltene oder bezahlte Leibrenten;
Bescheinigungen über geleistete Säule 3a-Beiträge;
Bescheinigungen über Einkäufe in die 2. Säule;
Bescheinigungen über Rückkaufswerte von Lebensversicherungen;
Zinsausweise, Depot- oder Steuerauszüge von Banken;
Dividendenabrechnungen;
Belege über Darlehen und Guthaben inkl. Zinsabrechnungen;
Belege über bezahlte Vermögensverwaltungskosten;
Belege über Lotteriegewinne;
Belege über Krankenkassenprämien, -verbilligungen, Prämien für Lebensversicherungen;
Belege über ungedeckte Krankheits und Zahnarztkosten (inkl. Selbstbehalte, Franchisen etc.);
Belege über behinderungsbedingte Kosten;
Belege über Einzahlungen an gemeinnützige Institutionen und Parteispenden;
Aufstellung über Berufsauslagen, Arbeitsweg sowie berufsorientierte Aus- und Weiterbildung;
Zusammenstellung über Mietzinseinnahmen, Schatzungsverfügungen für Liegenschaften sowie Belege über den Liegenschaftsunterhalt und Baurechtszinsen;
Belege über Schulden und Schuldzinsen;
Belege über allfällige Kapitalleistungen und -abfindungen;
Belege über Drittbetreuungskosten von Kindern;
Unterlagen über allfällige Erbschaften oder Schenkungen sowie Anteile an Erbengemeinschaften;
Angaben über Motorfahrzeuge (Marken, Anschaffungsjahr, Jahrgang, Kaufpreis);
Angaben über weitere Vermögenswerte (Sammlungen usw.).
Natürliche Personen müssen ihre Steuererklärung 2017 mit Beilagen bis 31. 3. 2018 einreichen. Fristerstreckungsgesuche sind vor dem 31. 3. 2018 schriftlich an die zuständige Gemeinde-/Bezirksverwaltung zu richten. In der Regel werden die Gesucheanstandslos bewilligt. Verspätet eingereichte Fristerstreckungsgesuche werden allerdings in jedem Fall abgelehnt und in der Folge ist keine Fristerstreckung mehr möglich.
Sowohl beim Ausfüllen von Hand als auch mit der von der Steuerverwaltung zur Verfügung gestellten Software (eTax.schwyz) müssen zuallererst sämtliche Belege bereitgestellt werden.
Ausfüllen mit «eTax.schwyz»
Die Steuerverwaltung stellt für das Ausfüllen der Steuererklärung wiederum die Software «eTax.schwyz» zur Verfügung. Sie kann im Internet unter www.sz.ch/etax kostenlos heruntergeladen werden.
Wer im Vorjahr bereits «eTax.schwyz» benutzt hat, kann von der automatischen Datenübertragung profitieren. Stammdaten sowie Angaben über Bankkonten und Wertschriftenbesitz werden übernommen und erleichtern die Eingabe erheblich. Verlangte Beilagen werden aufgrund der Angaben ermittelt und in einem separaten Beilagenverzeichnis aufgeführt. Ebenso ist es möglich, die effektive Steuerbelastung zu ermitteln (Steuerrechner).
Hier eine Auflistung der gängigen benötigten Dokumente:
Steuererklärung sowie Veranlagungsverfügung des Vorjahres;
Lohnausweise;
Belege über Rentenbezüge, Ersatzeinkommen und Taggelder;
Belege über erhaltene oder bezahlte Alimente und/oder Unterhaltsbeiträge;
Belege über erhaltene Korporation- oder Genossennutzen;
Belege über erhaltene oder bezahlte Leibrenten;
Bescheinigungen über geleistete Säule 3a-Beiträge;
Bescheinigungen über Einkäufe in die 2. Säule;
Bescheinigungen über Rückkaufswerte von Lebensversicherungen;
Zinsausweise, Depot- oder Steuerauszüge von Banken;
Dividendenabrechnungen;
Belege über Darlehen und Guthaben inkl. Zinsabrechnungen;
Belege über bezahlte Vermögensverwaltungskosten;
Belege über Lotteriegewinne;
Belege über Krankenkassenprämien, -verbilligungen, Prämien für Lebensversicherungen;
Belege über ungedeckte Krankheits und Zahnarztkosten (inkl. Selbstbehalte, Franchisen etc.);
Belege über behinderungsbedingte Kosten;
Belege über Einzahlungen an gemeinnützige Institutionen und Parteispenden;
Aufstellung über Berufsauslagen, Arbeitsweg sowie berufsorientierte Aus- und Weiterbildung;
Zusammenstellung über Mietzinseinnahmen, Schatzungsverfügungen für Liegenschaften sowie Belege über den Liegenschaftsunterhalt und Baurechtszinsen;
Belege über Schulden und Schuldzinsen;
Belege über allfällige Kapitalleistungen und -abfindungen;
Belege über Drittbetreuungskosten von Kindern;
Unterlagen über allfällige Erbschaften oder Schenkungen sowie Anteile an Erbengemeinschaften;
Angaben über Motorfahrzeuge (Marken, Anschaffungsjahr, Jahrgang, Kaufpreis);
Angaben über weitere Vermögenswerte (Sammlungen usw.).