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Home > Steuerberatung > Steuererklärung ausfüllen leicht gemacht Karriere

Andreas Hänggi

dipl. Steuerexperte,
dipl. Wirtschaftsprüfer,
dipl. Betriebsökonom FH 


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Andreas Hänggi

dipl. Steuerexperte,
dipl. Wirtschaftsprüfer,
dipl. Betriebsökonom FH 

02.2018

 

Steuererklärung ausfüllen leicht gemacht

 

Sowohl beim Ausfüllen von Hand als auch mit «eTax.schwyz» müssen vorerst sämtliche Belege bereitgestellt werden.

 

Abgabetermin: 31. 3. 2018

Natürliche Personen müssen ihre Steuererklärung 2017 mit Beilagen bis 31. 3. 2018 einreichen. Fristerstreckungsgesuche sind vor dem 31. 3. 2018 schriftlich an die zuständige Gemeinde-/Bezirksverwaltung zu richten. In der Regel werden die Gesucheanstandslos bewilligt. Verspätet eingereichte Fristerstreckungsgesuche werden allerdings in jedem Fall abgelehnt und in der Folge ist keine Fristerstreckung mehr möglich.

 

Sowohl beim Ausfüllen von Hand als auch mit der von der Steuerverwaltung zur Verfügung gestellten Software (eTax.schwyz) müssen zuallererst sämtliche Belege bereitgestellt werden.

 

Ausfüllen mit «eTax.schwyz»

Die Steuerverwaltung stellt für das Ausfüllen der Steuererklärung wiederum die Software «eTax.schwyz» zur Verfügung. Sie kann im Internet unter www.sz.ch/etax kostenlos heruntergeladen werden.

Wer im Vorjahr bereits «eTax.schwyz» benutzt hat, kann von der automatischen Datenübertragung profitieren. Stammdaten sowie Angaben über Bankkonten und Wertschriftenbesitz werden übernommen und erleichtern die Eingabe erheblich. Verlangte Beilagen werden aufgrund der Angaben ermittelt und in einem separaten Beilagenverzeichnis aufgeführt. Ebenso ist es möglich, die effektive Steuerbelastung zu ermitteln (Steuerrechner).

 

Hier eine Auflistung der gängigen benötigten Dokumente:

 

Steuererklärung sowie Veranlagungsverfügung des Vorjahres;

Lohnausweise;

Belege über Rentenbezüge, Ersatzeinkommen und Taggelder;

Belege über erhaltene oder bezahlte Alimente und/oder Unterhaltsbeiträge;

Belege über erhaltene Korporation- oder Genossennutzen;

Belege über erhaltene oder bezahlte Leibrenten;

Bescheinigungen über geleistete Säule 3a-Beiträge;

Bescheinigungen über Einkäufe in die 2. Säule;

Bescheinigungen über Rückkaufswerte von Lebensversicherungen;

Zinsausweise, Depot- oder Steuerauszüge von Banken;

Dividendenabrechnungen;

Belege über Darlehen und Guthaben inkl. Zinsabrechnungen;

Belege über bezahlte Vermögensverwaltungskosten;

Belege über Lotteriegewinne;

Belege über Krankenkassenprämien, -verbilligungen, Prämien für Lebensversicherungen;

Belege über ungedeckte Krankheits und Zahnarztkosten (inkl. Selbstbehalte, Franchisen etc.);

Belege über behinderungsbedingte Kosten;

Belege über Einzahlungen an gemeinnützige Institutionen und Parteispenden;

Aufstellung über Berufsauslagen, Arbeitsweg sowie berufsorientierte Aus- und Weiterbildung;

Zusammenstellung über Mietzinseinnahmen, Schatzungsverfügungen für Liegenschaften sowie Belege über den Liegenschaftsunterhalt und Baurechtszinsen;

Belege über Schulden und Schuldzinsen;

Belege über allfällige Kapitalleistungen und -abfindungen;

Belege über Drittbetreuungskosten von Kindern;

Unterlagen über allfällige Erbschaften oder Schenkungen sowie Anteile an Erbengemeinschaften;

Angaben über Motorfahrzeuge (Marken, Anschaffungsjahr, Jahrgang, Kaufpreis);

Angaben über weitere Vermögenswerte (Sammlungen usw.).

 

 

* «Mattig Walk-in» Steuererklärung 2017? Entspannen Sie sich...

 

Steuerfusstabelle

nur natürliche Personen / röm.-kath. /

+/- Vorjahr

(Steuerfüsse in Prozent der einfachen Steuer)

2017

2016

+/-

Wollerau

255

257

-2

Freienbach

259

272

-13

Feusisberg

262

269

-7

Feusisberg-Schindellegi

268

275

-7

Altendorf

333

337

-4

Lachen

333

342

-9

Küssnacht-Merlischachen

346

346

0

Küssnacht

  353

353

0

Küssnacht-Immensee

360

360

0

Vorderthal

368

372

-4

Riemenstalden

380

380

0

Alpthal

395

400

-5

Innerthal

398

402

-4

Galgenen-Siebnen

398

402

-4

Lauerz

400

400

0

Galgenen

401

405

-4

Unteriberg-Studen

402

405

-3

Muotathal 

404

404

0

Steinerberg

405

405

0

Oberiberg

410

410

0

Sattel

412

412

0

Wangen-Siebnen

413

417

-4

Wangen-Nuolen

416

420

-4

Ingenbohl

418

418

0

Wangen

418

422

-4

Tuggen

418

422

-4

Arth-Goldau

419

419

0

Unteriberg

420

420

0

Gersau

422

422

0

Schwyz

423

423

0

Arth

425

425

0

Schübelbach-Siebnen

428

432

-4

Morschach

432

434

-2

Reichenburg

433

437

-4

Schübelbach-Buttikon

436

442

-6

Rothenthurm

437

437

0

Schübelbach

438

442

-4

Steinen

440

440

0

Einsiedeln

448

448

0

Illgau

452

455

-3

 

 

 
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Tags: Steuerberatung, Steuern, Steuererklärung, eTax.schwyz, Schweiz, Steuerfüsse Schwyz

02.2018

Steuererklärung ausfüllen leicht gemacht

 

Sowohl beim Ausfüllen von Hand als auch mit «eTax.schwyz» müssen vorerst sämtliche Belege bereitgestellt werden.

 

* «Mattig Walk-in» Steuererklärung 2017? Entspannen Sie sich...

 

Abgabetermin: 31. 3. 2018

Natürliche Personen müssen ihre Steuererklärung 2017 mit Beilagen bis 31. 3. 2018 einreichen. Fristerstreckungsgesuche sind vor dem 31. 3. 2018 schriftlich an die zuständige Gemeinde-/Bezirksverwaltung zu richten. In der Regel werden die Gesucheanstandslos bewilligt. Verspätet eingereichte Fristerstreckungsgesuche werden allerdings in jedem Fall abgelehnt und in der Folge ist keine Fristerstreckung mehr möglich.

 

Sowohl beim Ausfüllen von Hand als auch mit der von der Steuerverwaltung zur Verfügung gestellten Software (eTax.schwyz) müssen zuallererst sämtliche Belege bereitgestellt werden.

 

Ausfüllen mit «eTax.schwyz»

Die Steuerverwaltung stellt für das Ausfüllen der Steuererklärung wiederum die Software «eTax.schwyz» zur Verfügung. Sie kann im Internet unter www.sz.ch/etax kostenlos heruntergeladen werden.

Wer im Vorjahr bereits «eTax.schwyz» benutzt hat, kann von der automatischen Datenübertragung profitieren. Stammdaten sowie Angaben über Bankkonten und Wertschriftenbesitz werden übernommen und erleichtern die Eingabe erheblich. Verlangte Beilagen werden aufgrund der Angaben ermittelt und in einem separaten Beilagenverzeichnis aufgeführt. Ebenso ist es möglich, die effektive Steuerbelastung zu ermitteln (Steuerrechner).

 

Hier eine Auflistung der gängigen benötigten Dokumente:

 

Steuererklärung sowie Veranlagungsverfügung des Vorjahres;

Lohnausweise;

Belege über Rentenbezüge, Ersatzeinkommen und Taggelder;

Belege über erhaltene oder bezahlte Alimente und/oder Unterhaltsbeiträge;

Belege über erhaltene Korporation- oder Genossennutzen;

Belege über erhaltene oder bezahlte Leibrenten;

Bescheinigungen über geleistete Säule 3a-Beiträge;

Bescheinigungen über Einkäufe in die 2. Säule;

Bescheinigungen über Rückkaufswerte von Lebensversicherungen;

Zinsausweise, Depot- oder Steuerauszüge von Banken;

Dividendenabrechnungen;

Belege über Darlehen und Guthaben inkl. Zinsabrechnungen;

Belege über bezahlte Vermögensverwaltungskosten;

Belege über Lotteriegewinne;

Belege über Krankenkassenprämien, -verbilligungen, Prämien für Lebensversicherungen;

Belege über ungedeckte Krankheits und Zahnarztkosten (inkl. Selbstbehalte, Franchisen etc.);

Belege über behinderungsbedingte Kosten;

Belege über Einzahlungen an gemeinnützige Institutionen und Parteispenden;

Aufstellung über Berufsauslagen, Arbeitsweg sowie berufsorientierte Aus- und Weiterbildung;

Zusammenstellung über Mietzinseinnahmen, Schatzungsverfügungen für Liegenschaften sowie Belege über den Liegenschaftsunterhalt und Baurechtszinsen;

Belege über Schulden und Schuldzinsen;

Belege über allfällige Kapitalleistungen und -abfindungen;

Belege über Drittbetreuungskosten von Kindern;

Unterlagen über allfällige Erbschaften oder Schenkungen sowie Anteile an Erbengemeinschaften;

Angaben über Motorfahrzeuge (Marken, Anschaffungsjahr, Jahrgang, Kaufpreis);

Angaben über weitere Vermögenswerte (Sammlungen usw.).

 

 

Steuerfusstabelle

nur natürliche Personen / röm.-kath. /

+/- Vorjahr

(Steuerfüsse in Prozent der einfachen Steuer)

2017

2016

+/-

Wollerau

255

257

-2

Freienbach

259

272

-13

Feusisberg

262

269

-7

Feusisberg-Schindellegi

268

275

-7

Altendorf

333

337

-4

Lachen

333

342

-9

Küssnacht-Merlischachen

346

346

0

Küssnacht

  353

353

0

Küssnacht-Immensee

360

360

0

Vorderthal

368

372

-4

Riemenstalden

380

380

0

Alpthal

395

400

-5

Innerthal

398

402

-4

Galgenen-Siebnen

398

402

-4

Lauerz

400

400

0

Galgenen

401

405

-4

Unteriberg-Studen

402

405

-3

Muotathal 

404

404

0

Steinerberg

405

405

0

Oberiberg

410

410

0

Sattel

412

412

0

Wangen-Siebnen

413

417

-4

Wangen-Nuolen

416

420

-4

Ingenbohl

418

418

0

Wangen

418

422

-4

Tuggen

418

422

-4

Arth-Goldau

419

419

0

Unteriberg

420

420

0

Gersau

422

422

0

Schwyz

423

423

0

Arth

425

425

0

Schübelbach-Siebnen

428

432

-4

Morschach

432

434

-2

Reichenburg

433

437

-4

Schübelbach-Buttikon

436

442

-6

Rothenthurm

437

437

0

Schübelbach

438

442

-4

Steinen

440

440

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Einsiedeln

448

448

0

Illgau

452

455

-3

 

 

 

Tags: Steuerberatung, Steuern, Steuererklärung, eTax.schwyz, Schweiz, Steuerfüsse Schwyz


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