Energie und Steuern sparen
Das neue Energiegesetz bringt Änderungen für Hauseigentümer. Nebst einem neuen Vergütungssystem für Photovoltaikanlagen, dem höheren Netzzuschlag sowie dem Ausbau der Fördergelder, werden auch die Steuerabzüge für energetische Sanierungen und Neubauten erweitert.
* Das neue Energiegesetz bringt viele Massnahmen zur Senkung des Energieverbrauchs und zur Steigerung der Energieeffizienz mit sich.
© iStock.com/DiyanaDimitrova
Das Energiegesetz ist die erste Massnahme zur Umsetzung der Energiestrategie 2050. Sie wurde vom Volk deutlich angenommen. Das 46 Seiten umfassende Gesetz sieht nebst dem Atomausstieg eine Vielzahl von Massnahmen zur Senkung des Energieverbrauchs sowie zur Steigerung der Energieeffizienz vor und trat per 1. Januar 2018 in Kraft.
Grosse Teile des neuen Energiegesetzes betreffen Hauseigentümer nur indirekt, einige Neuerungen betreffen sie direkt:
Vergütungen für Photovoltaikanlagen
Grundsätzlich gilt neu: Wer selber Energie produziert, darf diese selber verbrauchen oder am Ort der Produktion verkaufen. Da der Verkauf der Energie am Ort der Produktion als Eigenverbrauch gilt, können künftig auch benachbarte Hauseigentümer und Mieter direkt von Photovoltaikanlagen profitieren.
Hauseigentümer, die die Anschaffung einer «kleinen» Photovoltaikanlage (bis 100 kWp) in Betracht ziehen, erhalten anstatt einer Einspeisevergütung neu eine Einmalvergütung. Diese beträgt maximal 30% der Investitionskosten. Der produzierte Strom kann für den Eigenverbrauch verwendet oder einem lokalen Netzbetreiber veräussert werden. Netzbetreiber sind gemäss Gesetz zur Abnahme und Vergütung der Elektrizität aus diesen Kleinanlagen verpflichtet. Bei grösseren Photovoltaikanlagen (ab 100 kWp, d.h. ca. 700m2 Solarfläche) wird die kostendeckende Einspeisevergütung neu in ein Einspeisevergütungssystem mit Direktvermarktung umgestaltet. Produzenten sind jetzt selbst für den Absatz ihres produzierten Stroms verantwortlich und schliessen mit Versorgungsunternehmen oder Energiedienstleistern individuelle Abnahmeverträge ab. Dadurch entsteht ein Anreiz, Anlagen so zu konzipieren und zu betreiben, dass sie bedarfsgerecht produzieren.
Höherer Netzzuschlag
Zur Effizienzsteigerung und Förderung von erneuerbaren Energien wird die Energieabgabe auf Strom von 1.5 Rappen auf neu 2.3 Rappen pro Kilowattstunde erhöht. Daraus resultieren die viel zitierten 40 Franken, die gemäss Bundesrat eine vierköpfige Familie pro Jahr nun mehr bezahlen muss.
Gebäudeprogramm für energetische Sanierungen
Gebäudesanierungen spielen bei der Steigerung der Energieeffizienz eine Schlüsselrolle. Das neue Energiegesetz sieht daher vor, dass das Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen weitergeführt bzw. ausgebaut wird. Für die Förderung von Effizienzmassnahmen an Gebäuden stehen neu jährlich 450 statt 300 Mio. Franken zur Verfügung. Die Finanzierung dieser Fördergelder stammt aus der CO2-Abgabe.
Steuererleichterungen für energetische Sanierungen
Mit dem neuen Energiegesetz können die Kosten für Gebäudesanierungen neu über drei Steuerperioden verteilt zum Abzug gebracht werden. Damit ist eine Reduktion des steuerbaren Einkommens nicht mehr nur im Jahr des effektiven Kostenanfalls möglich, sondern auch in den beiden darauffolgenden Steuerperioden. So werden Gesamtsanierungen attraktiver, weil sich die Steuerprogression und somit die Steuerlast mehrerer Jahre reduzieren lässt. Zusätzlich können die Abbruchkosten neu ebenfalls von den Steuern abgezogen werden, sofern ein Altbau durch einen energetisch besseren Neubau ersetzt wird. Die Neuerungen werden ab 2020 sowohl für die direkte Bundessteuer als auch für die Kantons- und Gemeindesteuern wirksam.