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Home > Wirtschaftsprüfung > Rechtliche und steuerliche Möglichkeiten bei der Abschlussgestaltung Karriere

Claudia Mattig

dipl. Lm.-Ing. ETH,
Master of Arts HSG in Accounting and Finance,
dipl. Wirtschaftsprüferin

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

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Claudia Mattig

dipl. Lm.-Ing. ETH,
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03.2018

 

Rechtliche und steuerliche Möglichkeiten bei der Abschlussgestaltung

 

Aktuell ist wieder die Zeit der Erstellung und Gestaltung des Jahresabschlusses. Im Rahmen der Abschlusserstellung stehen dem Unternehmer Ermessensspielräume zur Verfügung, die sich zur zielgerichteten Gestaltung des Jahresabschlusses einsetzen lassen.

 

Frage

Welche Möglichkeiten gibt es bei der Gestaltung des Jahresabschlusses und welche Folgen sind zu erwarten?

 

Antwort

Rechtliche Grundlagen

Gemäss Art. 958 Obligationenrecht (OR) soll die Rechnungslegung die wirtschaftliche Lage des Unterneh­mens so darstellen, dass sich Dritte ein zuverlässiges Urteil darüber bil­den können. Ein Unternehmen hat sich an die Grundsätze ordnungsmäs­siger Rechnungslegung zu halten, die gemäss Art. 975c Abs. 1 OR verlan­gen, dass die Jahresrechnung klar, verständlich, vollständig, verlässlich, vorsichtig und hinsichtlich der Darstellung und Bewertung stetig ist. Zu­dem muss die Jahresrechnung alle wesentlichen Komponenten enthal­ten und darstellen.

 

Traditionellerweise sind Abschlüsse nach OR vor allem dem Vorsichtsprin­zip verpflichtet. Dieses Prinzip wurde – nach längerer politischer Diskus­sion – bewusst im neuen Rechnungs­legungsrecht von 2013 verankert. Der Abschlussgestalter hat demnach weiterhin die Möglichkeit, den anfal­lenden Jahresgewinn durch die Bildung/Auflösung von stillen Reserven zu beeinflussen.

 

Ziele der Abschlussgestaltung

Die Zieldefinition eines Jahresab­schlusses hängt in erster Linie vom Abschlussadressaten und seinen (Informations­-)Bedürfnissen ab.

Bei einem Abschluss nach einem an­erkannten Standard, wie z.B. Swiss GAAP FER oder IFRS, der für die Besteuerung keine Relevanz hat, wird beabsichtigt, ein den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechendes Ergebnis darzustellen, weil zum Adres­satenkreis neben den Inhabern oft auch fremde Kapitalgeber zählen. Zudem werden bei solchen Abschlüssen viele weitere Informationen mitgelie­fert.

 

Ein obligationenrechtlicher Ab­schluss hat dagegen meist zum Ziel, eine minimale oder aber eine optima­le Steuerbelastung zu erreichen. Oft­mals geht dieses Ziel mit dem Wunsch einher, eine Ergebnisglättung zu erreichen, sodass in guten Geschäfts­jahren ein aussergewöhnlich hoher Gewinn durch die Bildung von stillen Reserven bewusst niedriger ausge­wiesen wird, während umgekehrt in schlechten Geschäftsjahren ein nied­riger Gewinn durch die Auflösung stiller Reserven verbessert wird. Dieses Ziel führt dann auch zur Möglich­keit einer nachhaltigen (und somit gleichbleibenden) Dividendenpolitik.

 

Im Rahmen der Vorbereitung einer Nachfolgelösung kann es auch Ziel sein, schrittweise – und für das Unternehmen tragbar – bestehende stille Reserven aufzulösen, um das Unternehmen für den Übernehmer leichter bzw. handelbarer zu machen.

 

Ferner kann es für einzelne Un­ternehmen wichtig sein, dass ihre Kennzahlen im Vergleich mit den Branchen- oder Zielwerten von An­spruchsgruppen per Stichtag in ei­nem bestimmten Bereich zu liegen kommen. Hierbei geht es vor allem darum, die optische Gestaltung der Bilanz- und Erfolgsrechnungsstruk­tur auf den Stichtag hin zeitlich be­fristet zu verbessern, um gegenüber potentiellen Eigen- und Fremdkapitalgebern ein gewünschtes Bild zu präsentieren. Der Nutzen dieser kurzfristigen Beeinflussung der Jah­resrechnung ist eingeschränkt, da aufmerksame und routinierte Leser der Jahresrechnung diese Anstren­gungen leicht erkennen können.

 

Wichtig ist bei all diesen verschiede­nen Zielen der Abschlussgestaltung, dass die relevanten Rechtsvorschrif­ten eingehalten werden. Zudem sind auch die steuerlichen Effekte von Abschlussgestaltungen vorgängig genau abzuklären. Und nicht zuletzt darf die Fortführung und das Weiterbeste­hen eines Unternehmens nie durch einen Entscheid im Rahmen der Ab­schlussgestaltung in Frage gestellt werden.

 

Ausgewählte Instrumente der Abschlussgestaltung und ihre Effekte

Gewinnverwendungsentscheidungen:

Es kann durchaus relevant sein, wel­cher Gewinn am Jahresende bei einem Unternehmen anfällt und wie dieser Gewinn verwendet wird. Durch die oben erwähnten Steue­rungsmöglichkeiten ist es möglich, den Gewinn optimal anfallen zu las­sen. Zumeist sind für die Wahl der optimalen Höhe des Gewinns steuerliche Überlegungen entscheidend. Erwartet ein Unternehmer zum Bei­spiel für sein Unternehmen höhere Steuerbelastungen in der Zukunft, wäre ein aktuell höherer Gewinn (und eine entsprechend höhere Aus­schüttung) wohl vorteilhaft. Bei einer sinkenden Steuerbelastung wäre ein gegenteiliges Verhalten sinnvoll.

 

Selbstverständlich braucht es für das bewusste Anfallen lassen von Gewin­nen auch die entsprechenden Reserven, die in der Jahresrechnung bereits vorhanden sein müssen.

 

 

© iStock.com/IvelinRadkov

 

Investitionsplanung:

Das Planen von Investitionen hat ei­nen sehr nachhaltigen Effekt auf die Jahresrechnung eines Unternehmens. Investitionen binden im Zeitpunkt der Anschaffung Kapital (Eigen- oder Fremdkapital). Durch die Höhe der Abschreibungen kann der zu­künftige Gewinn erheblich beein­flusst werden. Gerade im Kanton Schwyz, welcher steuerlich die So­fortabschreibung von mobilen Sachanlagen kennt, kann die Abschrei­bungshöhe für solche Güter frei gewählt werden.

 

Die Art der Finanzierung (Eigen- oder Fremdkapital) beeinflusst das Bilanzbild erheblich. Wird eine Investition durch Eigenkapital finan­ziert, bleibt die Substanz des Unternehmens dieselbe. Allerdings sinkt der Bestand an flüssigen Mitteln auf­grund der Bezahlung der Investition aus eigenen Mitteln. Die Verringe­rung der Liquidität wird durch die Erhöhung der Anlagegüter kompen­siert.

 

Die Finanzierung einer Investition durch Fremdkapital beeinflusst die Substanz eines Unternehmens eben­falls nicht, belastet sie aber in Zu­kunft mit höherem Zinsaufwand. Die Bilanzsumme steigt aufgrund der Investition, welche durch fremde Mittel (Schulden) finanziert worden ist. Zudem ist eine Fremdfinanzie­rung heute nicht immer möglich oder nur schwierig zu erhalten.

 

Zeitliche Wahlrechte, wie die zeitliche Bestimmung des Wirtschaftsjahres:

Die zeitliche Wahl des Wirtschafts­jahres erscheint auf den ersten Blick nicht geeignet, um den Abschluss in einer Form zu beeinflussen. Tatsäch­lich ist jedoch – je nach Branche – das Gegenteil der Fall. Vor allem bei Betrieben mit saisonalen Umsätzen kann es sinnvoll sein, den Bilanz­stichtag abweichend vom Kalenderjahr zu gestalten. So ist es zum Beispiel für einen Ski-Lift nicht un­bedingt sinnvoll, seinen Bilanzstich­tag per 31.12. zu wählen. Ein Jahres­abschluss per Mitte Jahr bildet, im Gegensatz zum Abschluss per Kalen­derjahr, die gesamte Skisaison in ei­nem Abschluss ab.

 

Weitere Instrumente zur Abschlussgestaltung

  • Wahlrechte im Bereich Erfassung und Bewertung

· Erfassung von Bilanzpositionen zu Marktwerten oder zu histori­schen Anschaffungskosten, sofern diese tiefer als der Marktwert sind

 · Höhe und Zeitpunkt der Bildung von Rückstellungen bei Marktschwankungen für Positionen, die zu Marktwerten bewertet wurden

· Wahl der Bewertung von langfris­tigen Fertigungsaufträgen (Percentage of Completion Method versus Completed Contract Me­thod)

  • Bilanzpolitische Massnahmen:

· Sale and Lease­-Back 

· Factoring von Debitoren

  • Strukturierung von Unternehmen:

· Gründung von speziellen Gesell­schaften (z.B. Holding oder Im­mobilien­-Gesellschaft)

· Gründung von Gesellschaften an speziellen Orten (Wahl des Sitzes einer Gesellschaft)

 

Fazit:

Die Abschlussgestaltung kann ein gu­tes Mittel zur Erreichung von spezifi­schen, den Umständen entsprechen­den Zielen sein. Diese Ziele müssen von den Anspruchsgruppen des je­weiligen Unternehmens vorgegeben werden. Wichtig ist, dass bei der Jah­resabschlusserstellung nur ein Teil der Abschlussgestaltungselemente kurzfristig angewendet werden kann. Der Grossteil der Instrumente muss geplant und zielgerichtet eingesetzt werden.

Aus steuerlicher Sicht ist festzuhal­ten, dass das effektive Ergebnis früher oder später zur Besteuerung herangezogen wird. Aufgrund der heutigen Fakten zur Fiskalpolitik ist auf Ebene des Unternehmers eher mit höheren Einkommenssteuersätzen und bei Unternehmen eher mit tieferen Gewinnsteuersätzen zu rechnen.

 

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Tags: Wirtschaftsprüfung, Jahresabschluss, Jahresrechnung, Investitionen, Abschlussgestaltung, Erfolgsrechnung, Revision

03.2018

Rechtliche und steuerliche Möglichkeiten bei der Abschlussgestaltung

 

Aktuell ist wieder die Zeit der Erstellung und Gestaltung des Jahresabschlusses. Im Rahmen der Abschlusserstellung stehen dem Unternehmer Ermessensspielräume zur Verfügung, die sich zur zielgerichteten Gestaltung des Jahresabschlusses einsetzen lassen.

 

© iStock.com/IvelinRadkov

 

Frage

Welche Möglichkeiten gibt es bei der Gestaltung des Jahresabschlusses und welche Folgen sind zu erwarten?

 

Antwort

Rechtliche Grundlagen

Gemäss Art. 958 Obligationenrecht (OR) soll die Rechnungslegung die wirtschaftliche Lage des Unterneh­mens so darstellen, dass sich Dritte ein zuverlässiges Urteil darüber bil­den können. Ein Unternehmen hat sich an die Grundsätze ordnungsmäs­siger Rechnungslegung zu halten, die gemäss Art. 975c Abs. 1 OR verlan­gen, dass die Jahresrechnung klar, verständlich, vollständig, verlässlich, vorsichtig und hinsichtlich der Darstellung und Bewertung stetig ist. Zu­dem muss die Jahresrechnung alle wesentlichen Komponenten enthal­ten und darstellen.

 

Traditionellerweise sind Abschlüsse nach OR vor allem dem Vorsichtsprin­zip verpflichtet. Dieses Prinzip wurde – nach längerer politischer Diskus­sion – bewusst im neuen Rechnungs­legungsrecht von 2013 verankert. Der Abschlussgestalter hat demnach weiterhin die Möglichkeit, den anfal­lenden Jahresgewinn durch die Bildung/Auflösung von stillen Reserven zu beeinflussen.

 

Ziele der Abschlussgestaltung

Die Zieldefinition eines Jahresab­schlusses hängt in erster Linie vom Abschlussadressaten und seinen (Informations­-)Bedürfnissen ab.

Bei einem Abschluss nach einem an­erkannten Standard, wie z.B. Swiss GAAP FER oder IFRS, der für die Besteuerung keine Relevanz hat, wird beabsichtigt, ein den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechendes Ergebnis darzustellen, weil zum Adres­satenkreis neben den Inhabern oft auch fremde Kapitalgeber zählen. Zudem werden bei solchen Abschlüssen viele weitere Informationen mitgelie­fert.

 

Ein obligationenrechtlicher Ab­schluss hat dagegen meist zum Ziel, eine minimale oder aber eine optima­le Steuerbelastung zu erreichen. Oft­mals geht dieses Ziel mit dem Wunsch einher, eine Ergebnisglättung zu erreichen, sodass in guten Geschäfts­jahren ein aussergewöhnlich hoher Gewinn durch die Bildung von stillen Reserven bewusst niedriger ausge­wiesen wird, während umgekehrt in schlechten Geschäftsjahren ein nied­riger Gewinn durch die Auflösung stiller Reserven verbessert wird. Dieses Ziel führt dann auch zur Möglich­keit einer nachhaltigen (und somit gleichbleibenden) Dividendenpolitik.

 

Im Rahmen der Vorbereitung einer Nachfolgelösung kann es auch Ziel sein, schrittweise – und für das Unternehmen tragbar – bestehende stille Reserven aufzulösen, um das Unternehmen für den Übernehmer leichter bzw. handelbarer zu machen.

 

Ferner kann es für einzelne Un­ternehmen wichtig sein, dass ihre Kennzahlen im Vergleich mit den Branchen- oder Zielwerten von An­spruchsgruppen per Stichtag in ei­nem bestimmten Bereich zu liegen kommen. Hierbei geht es vor allem darum, die optische Gestaltung der Bilanz- und Erfolgsrechnungsstruk­tur auf den Stichtag hin zeitlich be­fristet zu verbessern, um gegenüber potentiellen Eigen- und Fremdkapitalgebern ein gewünschtes Bild zu präsentieren. Der Nutzen dieser kurzfristigen Beeinflussung der Jah­resrechnung ist eingeschränkt, da aufmerksame und routinierte Leser der Jahresrechnung diese Anstren­gungen leicht erkennen können.

 

Wichtig ist bei all diesen verschiede­nen Zielen der Abschlussgestaltung, dass die relevanten Rechtsvorschrif­ten eingehalten werden. Zudem sind auch die steuerlichen Effekte von Abschlussgestaltungen vorgängig genau abzuklären. Und nicht zuletzt darf die Fortführung und das Weiterbeste­hen eines Unternehmens nie durch einen Entscheid im Rahmen der Ab­schlussgestaltung in Frage gestellt werden.

 

Ausgewählte Instrumente der Abschlussgestaltung und ihre Effekte

Gewinnverwendungsentscheidungen:

Es kann durchaus relevant sein, wel­cher Gewinn am Jahresende bei einem Unternehmen anfällt und wie dieser Gewinn verwendet wird. Durch die oben erwähnten Steue­rungsmöglichkeiten ist es möglich, den Gewinn optimal anfallen zu las­sen. Zumeist sind für die Wahl der optimalen Höhe des Gewinns steuerliche Überlegungen entscheidend. Erwartet ein Unternehmer zum Bei­spiel für sein Unternehmen höhere Steuerbelastungen in der Zukunft, wäre ein aktuell höherer Gewinn (und eine entsprechend höhere Aus­schüttung) wohl vorteilhaft. Bei einer sinkenden Steuerbelastung wäre ein gegenteiliges Verhalten sinnvoll.

 

Selbstverständlich braucht es für das bewusste Anfallen lassen von Gewin­nen auch die entsprechenden Reserven, die in der Jahresrechnung bereits vorhanden sein müssen.

 

Investitionsplanung:

Das Planen von Investitionen hat ei­nen sehr nachhaltigen Effekt auf die Jahresrechnung eines Unternehmens. Investitionen binden im Zeitpunkt der Anschaffung Kapital (Eigen- oder Fremdkapital). Durch die Höhe der Abschreibungen kann der zu­künftige Gewinn erheblich beein­flusst werden. Gerade im Kanton Schwyz, welcher steuerlich die So­fortabschreibung von mobilen Sachanlagen kennt, kann die Abschrei­bungshöhe für solche Güter frei gewählt werden.

 

Die Art der Finanzierung (Eigen- oder Fremdkapital) beeinflusst das Bilanzbild erheblich. Wird eine Investition durch Eigenkapital finan­ziert, bleibt die Substanz des Unternehmens dieselbe. Allerdings sinkt der Bestand an flüssigen Mitteln auf­grund der Bezahlung der Investition aus eigenen Mitteln. Die Verringe­rung der Liquidität wird durch die Erhöhung der Anlagegüter kompen­siert.

 

Die Finanzierung einer Investition durch Fremdkapital beeinflusst die Substanz eines Unternehmens eben­falls nicht, belastet sie aber in Zu­kunft mit höherem Zinsaufwand. Die Bilanzsumme steigt aufgrund der Investition, welche durch fremde Mittel (Schulden) finanziert worden ist. Zudem ist eine Fremdfinanzie­rung heute nicht immer möglich oder nur schwierig zu erhalten.

 

Zeitliche Wahlrechte, wie die zeitliche Bestimmung des Wirtschaftsjahres:

Die zeitliche Wahl des Wirtschafts­jahres erscheint auf den ersten Blick nicht geeignet, um den Abschluss in einer Form zu beeinflussen. Tatsäch­lich ist jedoch – je nach Branche – das Gegenteil der Fall. Vor allem bei Betrieben mit saisonalen Umsätzen kann es sinnvoll sein, den Bilanz­stichtag abweichend vom Kalenderjahr zu gestalten. So ist es zum Beispiel für einen Ski-Lift nicht un­bedingt sinnvoll, seinen Bilanzstich­tag per 31.12. zu wählen. Ein Jahres­abschluss per Mitte Jahr bildet, im Gegensatz zum Abschluss per Kalen­derjahr, die gesamte Skisaison in ei­nem Abschluss ab.

 

Weitere Instrumente zur Abschlussgestaltung

  • Wahlrechte im Bereich Erfassung und Bewertung

· Erfassung von Bilanzpositionen zu Marktwerten oder zu histori­schen Anschaffungskosten, sofern diese tiefer als der Marktwert sind

 · Höhe und Zeitpunkt der Bildung von Rückstellungen bei Marktschwankungen für Positionen, die zu Marktwerten bewertet wurden

· Wahl der Bewertung von langfris­tigen Fertigungsaufträgen (Percentage of Completion Method versus Completed Contract Me­thod)

  • Bilanzpolitische Massnahmen:

· Sale and Lease­-Back 

· Factoring von Debitoren

  • Strukturierung von Unternehmen:

· Gründung von speziellen Gesell­schaften (z.B. Holding oder Im­mobilien­-Gesellschaft)

· Gründung von Gesellschaften an speziellen Orten (Wahl des Sitzes einer Gesellschaft)

 

Fazit:

Die Abschlussgestaltung kann ein gu­tes Mittel zur Erreichung von spezifi­schen, den Umständen entsprechen­den Zielen sein. Diese Ziele müssen von den Anspruchsgruppen des je­weiligen Unternehmens vorgegeben werden. Wichtig ist, dass bei der Jah­resabschlusserstellung nur ein Teil der Abschlussgestaltungselemente kurzfristig angewendet werden kann. Der Grossteil der Instrumente muss geplant und zielgerichtet eingesetzt werden.

Aus steuerlicher Sicht ist festzuhal­ten, dass das effektive Ergebnis früher oder später zur Besteuerung herangezogen wird. Aufgrund der heutigen Fakten zur Fiskalpolitik ist auf Ebene des Unternehmers eher mit höheren Einkommenssteuersätzen und bei Unternehmen eher mit tieferen Gewinnsteuersätzen zu rechnen.

 

Tags: Wirtschaftsprüfung, Jahresabschluss, Jahresrechnung, Investitionen, Abschlussgestaltung, Erfolgsrechnung, Revision


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