Steuervorlage 2017
Die zeitnahe Umsetzung der neuen Steuerreform ist für den Standort Schweiz von eminenter Bedeutung. Ein Scheitern wäre fatal.

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Weshalb gibt es schon wieder eine Steuervorlage?
Vor einem Jahr ist die Unternehmenssteuerreform III an der Urne gescheitert. Somit sind die international stark kritisierten kantonalen Steuerprivilegien für Unternehmen nicht abgeschafft worden und der internationale Druck nimmt weiter zu. Die Finanzminister der EU setzten die Schweiz im letzten Dezember sogar auf die sogenannte «graue Liste» derjenigen Staaten, die Korrekturen zwar zugesichert haben, aber unter Beobachtung bleiben. Bei Nichtumsetzen der Reformen drohen unter anderem steuerliche Sanktionen. Für betroffene Gesellschaften, die grenzüberschreitend tätig sind, besteht ohne Reform eine erhebliche Planungs- und Rechtsunsicherheit, da sie nicht wissen, wohin die Reise geht. Hinzu kommt, dass verschiedene europäische Länder und die USA zur Stärkung ihrer Attraktivität Gewinnsteuersenkungen beschlossen oder angekündigt haben. Ohne eine zeitnahe Steuerreform, die die international akzeptierten Steuerregeln zur Stärkung der Unternehmen ausschöpft und die ordentlichen Steuersätze senkt, verliert der Wirtschaftsstandort Schweiz seine Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit. Damit riskiert er nicht nur den Wegzug von Unternehmen, sondern auch den Verlust von Steuereinnahmen und Arbeitsplätzen.
Was unterscheidet die Steuervorlage 2017 von der Unternehmenssteuerreform III?
Die Unternehmenssteuerreform III war dem Souverän zu unternehmensfreundlich und die Gegenfinanzierung nicht sichergestellt. Die neue Vorlage wurde nun vor allem in drei wesentlichen Punkten geändert: Die vorgeschlagenen neuen Steuerprivilegien wie Patentbox, zusätzliche Forschungs- und Entwicklungsabzüge oder zinsbereinigte Gewinnsteuer wurden reduziert, die Dividendenbesteuerung auf mind. 70% erhöht und die Mindestsätze für Familienzulagen um 30 CHF angehoben.
Die Steuerreform könnte wieder scheitern. Wie ist aus den Bruchstücken der Unternehmenssteuerreform III eine mehrheitsfähige Vorlage möglich?
Tatsächlich ist der Entwurf vom letzten Herbst auf breite Kritik gestossen. Von linker Seite werden unter anderem die nach wie vor zu tiefe Dividendenbesteuerung und die zu tiefen Familienzulagen bemängelt. Den KMU wiederum ist bereits die vorgeschlagene Erhöhung der Dividenden und Familienzulagen ein Dorn im Auge. Der Kanton Zürich beklagt sich ausserdem über den geplanten Verzicht der Einführung der sogenannten zinsbereinigten Gewinnsteuern.
Trotz diesen Voten ist unserer Ansicht nach ein erster Schritt in Richtung einer typisch schweizerischen Kompromisslösung, bei der niemand vollends zufrieden ist, aber alle damit leben können, getan. Wichtig ist nun, dass die betroffenen Parteien sich der Wichtigkeit und Dringlichkeit der Vorlage bewusst bleiben und entsprechend lösungsorientiert und kompromissbereit zusammenarbeiten.
Ist der Unmut der KMU über die Erhöhung der Dividendenbesteuerung und Familienzulagen denn gerechtfertigt?
Die Erhöhung der Familienzulagen bedeutet für KMU zumindest längerfristig eine nicht willkommene Mehrbelastung. Ebenso führt die vorgesehene Anhebung der Besteuerung der Dividenden zu einer höheren Einkommensteuerbelastung bei der Ausschüttung (beispielsweise rund 15% bei der Bundessteuer, 40% beim Kanton SZ). Wird die ordentliche kantonale Gewinnsteuer im Rahmen der Reform nicht entsprechend gesenkt, wird sich die Steuerbelastung für Kapitalgesellschaften und ihre Gesellschafter erhöhen. Das erhitzt natürlich die Gemüter. Allerdings ist es möglich, dass die Steuerbelastung aber immer noch gleich hoch oder geringer ist als bei Einzelunternehmen, die auf ihren Gewinn Einkommenssteuern und (nicht rentenbildende) Sozialabgaben bezahlen. In solchen Fällen ist die Erhöhung der Dividendenbesteuerung gerechtfertigt, da ja eine gleich hohe Besteuerung angestrebt wird.
Wieso ist für den Kanton Zürich die zinsbereinigte Gewinnsteuer so wichtig?
Der Kanton Zürich kann es sich finanziell nicht leisten, die ordentlichen Gewinnsteuern unter 18% zu senken. Ohne die zinsbereinigte Gewinnsteuer hat er kein Instrument zur Verfügung, um für internationale Finanzgesellschaften eine international konkurrenzfähige Steuerbelastung anzubieten. Dies würde dazu führen, dass die Unternehmen ihre Aktivitäten ins Ausland verlagern. Dem Kanton würden dadurch erhebliche Steuereinnahmen entgehen. Die finanziellen Einbussen wären auch für die übrigen Kantone spürbar, da sie im interkantonalen Finanzausgleich aktuell von der Finanzkraft des Kantons Zürich profitieren.
Wie wird eine mögliche Umsetzung der Steuervorlage 2017 im Kanton Schwyz angegangen?
Der Kanton Schwyz will die Wettbewerbsfähigkeit des Kantons mittels einer Kombination aus steuertariflichen und anderen Massnahmen erhalten. Im Vordergrund stehen attraktive Unternehmenssteuersätze, von denen alle Unternehmen profitieren können. Dabei stehen zwei Varianten zur Auswahl. Bei der ersten Variante würde der Gewinnsteuersatz von 2.25% auf 2.00% gesenkt werden. Dadurch würde sich die effektive Steuerbelastung für Unternehmensgewinne von juristischen Personen um 4.5% bis 6% reduzieren. Die Belastung in den Höfner Gemeinden läge dann bei international sehr attraktiven 12%. Bei der zweiten Variante würde für den ganzen Kanton ein Unternehmenssteuersatz für Unternehmensgewinne eingeführt werden. Damit würde sich die Steuerbelastung in allen Gemeinden auf 12.5% reduzieren. Ausserdem ist eine Senkung der Kapitalsteuer, ein zusätzlicher Abzug von 50% für Forschung und Entwicklung sowie eine maximale Entlastung von 90% auf Patenterträgen vorgesehen. Die kantonale Umsetzung lässt sich – abgesehen von der Erhöhung der Dividendenbesteuerung – ohne allgemeine Mehrbelastung von natürlichen Personen finanzieren.
Wie sieht der Zeitplan für die Umsetzung aus?
Der Bundesrat hat am 21. März 2018 die Botschaft zur Steuervorlage 2017 zuhanden des Parlaments verabschiedet. Die Räte sollen in nur zwei Sessionen die Vorlage abschliessen mit dem Ziel, dass kein Referendum ergriffen wird. Damit könnten die ersten Massnahmen der Steuervorlage 2017 auf Anfang 2019, der Hauptteil ab 2020 in Kraft treten. Dafür ist es auch höchste Zeit!