Erbschaftssteuer-Initiative attackiert unsere KMU
Die Erbschaftssteuer-Initiative will Erbschaften und Schenkungen (auch an direkte Nachkommen!) mit 20 % besteuern. Davon direkt betroffen sind u. a. Unternehmensnachfolgen.
* Unternehmer und KMU-Inhaber sind von der neuen Erbschaftssteuer insbesondere dann hart betroffen, wenn sie ihre Firma an die nächste Generation weitergeben wollen.
Darum geht‘s am 14. Juni 2015
Die Initiative von EVP, SP, Grünen und Gewerkschaften fordert eine neue nationale Erbschafts- und Schenkungssteuer. Sie soll 20 % betragen – und zwar unabhängig vom Verwandtschaftsgrad bei einer Freigrenze von CHF 2 Mio. pro Nachlass (nicht pro Erben!). Geschenke von höchstens CHF 20 000 pro Jahr und Beschenktem sind steuerfrei. Dasselbe gilt für Teile des Nachlasses bzw. der Schenkung an den Ehegatten / die Ehegattin. Schenkungen und Erbvorbezüge werden rückwirkend ab dem 1. Januar 2012 (!) besteuert. Die aus der neuen Steuer anfallenden Erträge sollen zu zwei Dritteln der AHV und zu einem Drittel den Kantonen überwiesen werden.
Fiskalpolitischer Querschläger
Praktisch in allen Kantonen hat das Stimmvolk in den letzten Jahren die Erbschaftssteuer für direkte Nachkommen gestrichen (Ausnahmen: AI, NE, VD). Für andere Erben und Beschenkte bestehen schweizweit unterschiedliche kantonale Regelungen, die nun allesamt abgeschafft werden sollen. Somit wird der Föderalismus in diesem Bereich komplett eliminiert und durch ein zentralistisches System ersetzt. Die Erbschaftssteuer stellt neben der jährlich wiederkehrenden Vermögenssteuer eine weitere Substanzsteuer dar. Das Gesamtsteueraufkommen der Schweiz auf dem Vermögen bewegt sich schon heute deutlich über dem Durchschnitt der OECD-Staaten. Dies liegt auch an der hohen Vermögenssteuer, die anderswo gänzlich unbekannt ist. Eine Erbschafts- und gleichzeitig eine Vermögenssteuer kennen nur ganz wenige Länder (u. a. Frankreich, Spanien, Norwegen).
Fatale Folgen für Schweizer Familienunternehmen
Unternehmer und KMU-Inhaber sind von der neuen Steuer insbesondere dann hart betroffen, wenn sie ihre Firma an die nächste Generation weitergeben wollen: Die Initiative sieht zwar «besondere Ermässigungen» vor (Freibetrag und reduzierten Steuersatz), doch die Höhe dieser Ermässigungen sucht man im Initiativtext vergebens. Wir Stimmbürger sollen hier also «die Katze im Sack» kaufen. Zudem kommen die Ermässigungen nur zum Zug, wenn der Betrieb während mindestens 10 (!) Jahren weitergeführt wird. Und was viele nicht wissen: Der Wert eines Unternehmens wird in der Regel mit der Ertragswertmethode berechnet!
Eine aktuelle Studie von PricewaterhouseCoopers (PwC) im Auftrag des Wirtschaftsdachverbands economiesuisse kommt zum Schluss, dass die steuerliche Gesamtbelastung bis zu 32 % (und nicht nur 20 %) des Unternehmenswerts betragen kann, da die Firmen die bei der Übergabe anfallende Steuer mit (steuerbaren) Gewinnen vorfinanzieren müssten. Fatale Folge: Die Betriebe müssten sich entweder hoch verschulden, verkauft werden oder würden einfach untergehen. Die vorgesehenen «Ermässigungen» gehen im internationalen Vergleich viel zu wenig weit, und die Weiterführungsfrist ist mit 10 Jahren übermässig lang angesetzt. Zudem stellt sich eine Reihe weiterer ungeklärter Fragen zur konkreten Umsetzung: Was heisst «Weiterführung»? Was passiert, wenn ein Erbe aus dem Unternehmen aussteigt oder stirbt? usw.
Fazit
Die Initianten wollen uns Stimmbürgern mit dem geschickt gewählten Freibetrag von CHF 2 Mio. weismachen, dass wir von der neuen Erbschafts- und Schenkungssteuer ja gar nicht betroffen seien. Dies ist aber ein Trugschluss! Die allermeisten von uns arbeiten bei Familienunternehmen. Sie werden im Nachfolgefall substanziell zur Kasse gebeten und damit im Lebensnerv getroffen. Zudem ist die Erbschaftssteuer nichts anderes als ein grosser Raubzug auf Sparer, Immobilienbesitzer und Unternehmer. Sagen Sie darum am 14. Juni 2015 klar Nein zur Erbschaftssteuer-Initiative!