Wichtige Änderungen bei der Steuererklärung 2016
Folgende Punkte haben sich gegenüber der Steuererklärung 2015 geändert:
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Kosten für berufsorientierte Aus- und Weiterbildung
Berufsbedingte eigene Kosten für Aus- und Weiterbildung einschliesslich Umschulungskosten können bis zu einem Gesamtbetrag von CHF 12'000 abgezogen werden.
Sozialabzug für Kinder in Aus- und Weiterbildung
Bei den kantonalen Steuern kann der Sozialabzug für volljährige Kinder in Ausbildung neu auch für Kinder in Weiterbildung oder Zweitausbildung bis zu deren Vollendung des 28. Lebensjahres in der Höhe von CHF 11‘000 geltend gemacht werden. Voraussetzung ist jedoch, dass die Steuerpflichtigen den Unterhalt des Kindes zur Hauptsache bestreiten.
Abzug für Fahrkosten / Geldwerte Leistung bei Geschäftsfahrzeugen
Unselbständigerwerbende dürfen bei der direkten Bundessteuer künftig maximal CHF 3'000 für berufsbedingte Fahrkosten vom steuerbaren Einkommen abziehen. Wird der Arbeitsweg mit einem Geschäftsfahrzeug zurückgelegt, ist eine geldwerte Leistung zu deklarieren.