Im Folgenden stellen wir Ihnen einige interessante Steuersparmöglichkeiten vor, von denen man mit umfassender Steuerplanung profitieren kann.
Unternutzungsabzug
Steuerpflichtige Personen können bei Liegenschaften, die sie selbst bewohnen, von denen sie aber aufgrund einer Verminderung des Wohnbedürfnisses der Familie nur noch einen Teil nutzen, einen Unternutzungsabzug geltend machen. Eine Verminderung der Wohnbedürfnisse kann insbesondere bei Wegzug der Kinder, Eltern oder bei Todesfall eines Ehegatten gegeben sein. Keine Verminderung der Wohnbedürfnisse stellt jedoch der Erwerb einer grosszügigen Liegenschaft dar, ohne dass sich nach dem Erwerb die Lebensumstände wesentlich geändert haben. Ist eine Verminderung der Wohnbedürfnisse gegeben, kann ein entsprechender Unternutzungsabzug geltend gemacht werden. Dieser berechnet sich auf Basis des Eigenmietwerts und im Verhältnis zu den unbenutzten Zimmern. Die entsprechenden Räume dürfen dann weder benutzt noch als Abstellräume verwendet werden.
Vorzugsmieten
Der effektive Mietzins kann bei sogenannten Vorzugsmieten, insbesondere denkbar im Familienverhältnis, steuerlich unter dem Eigenmietwert (= 65% des Marktwertes) liegen. Die steuerlich akzeptierte Mindestmiete liegt bei 50% des Marktmietwertes. Beträgt die Vorzugsmiete nicht weniger als die Hälfte des Marktmietwertes, kann der Vermieter den effektiven Mietzins als Einkünfte aus privaten Liegenschaften deklarieren. Beträgt die Vorzugsmiete hingegen weniger als die Hälfte des Marktmietwertes, ist durch den Vermieter der gesamte Eigenmietwert zu versteuern.
Unterhalt des Eigenheims
Die Terminierung der Renovationsarbeiten an Ihrem Eigenheim hilft unter Umständen, die Progressionsspitze der Einkommenssteuer zu brechen.
Nebst der regulären Einzahlung in die Pensionskasse haben Arbeitnehmer und Selbständigerwerbende mit Anschluss an eine Pensionskasse oftmals die Möglichkeit, zusätzliche Einzahlungen zu tätigen. Wie hoch ihr Einkaufspotential genau ist, kann Ihnen Ihre Pensionskasse mitteilen und sollte ausserdem auf Ihrem letzten Pensionskassenausweis vermerkt sein. Ein so genannter BVG-Einkauf ist in vollem Umfang vom Erwerbseinkommen abziehbar, was zu erheblichen Steuerersparnissen führen kann. Es lohnt sich daher, vor einem allfälligen Einkauf die effektive Steuerprogression zu berechnen, um diese beispielsweise durch gestaffelte Einkäufe über mehrere Jahre hinweg optimal zu brechen. Andererseits gilt es zu beachten, dass BVG-Einkäufe nicht soweit getätigt werden sollten, als dass dadurch allfällig privilegiert besteuerte Erträge (beispielsweise Dividendenerträge aus qualifizierten Beteiligungen) kompensiert würden. Wird der bezahlte Betrag zu einem späteren Zeitpunkt in Form von Kapital wieder bezogen, so wird diese Auszahlung separat und zu einem deutlich tieferen Satz besteuert. Dabei kann die Steuerbelastung durch Teilpensionierungsschritte weiter gesenkt werden. Bei solchen Kapitalbezügen ist allerdings immer eine dreijährige Sperrfrist zu beachten. Wird die Sperrfrist nicht eingehalten, erfolgt eine nachträgliche Besteuerung der Einzahlung.
* Mit umfassender Steuerplanung von Steuerersparnissen profitieren.
Die sofortige Prüfung der Veranlagungsverfügung durch den Steuerpflichtigen ist sehr wichtig. Eine Veranlagungsverfügung wird 30 Tage nach der Zustellung rechtskräftig. Danach ist keine Einsprache mehr möglich. Die wichtigsten Kontrollen sind:
Stimmen das steuerbare Einkommen und Vermögen mit der eingereichten Steuererklärung respektive mit der Steuerausscheidung überein (Ziffer 7, resp. 7.1 sowie Ziffer 15 resp. 15.1 der Steuererklärung Schwyz)?
Stimmt das satzbestimmende Einkommen mit der Steuererklärung, respektive mit der Steuerausscheidung überein?
Steuerpflichtige Personen können bei Liegenschaften, die sie selbst bewohnen, von denen sie aber aufgrund einer Verminderung des Wohnbedürfnisses der Familie nur noch einen Teil nutzen, einen Unternutzungsabzug geltend machen. Eine Verminderung der Wohnbedürfnisse kann insbesondere bei Wegzug der Kinder, Eltern oder bei Todesfall eines Ehegatten gegeben sein. Keine Verminderung der Wohnbedürfnisse stellt jedoch der Erwerb einer grosszügigen Liegenschaft dar, ohne dass sich nach dem Erwerb die Lebensumstände wesentlich geändert haben. Ist eine Verminderung der Wohnbedürfnisse gegeben, kann ein entsprechender Unternutzungsabzug geltend gemacht werden. Dieser berechnet sich auf Basis des Eigenmietwerts und im Verhältnis zu den unbenutzten Zimmern. Die entsprechenden Räume dürfen dann weder benutzt noch als Abstellräume verwendet werden.
Vorzugsmieten
Der effektive Mietzins kann bei sogenannten Vorzugsmieten, insbesondere denkbar im Familienverhältnis, steuerlich unter dem Eigenmietwert (= 65% des Marktwertes) liegen. Die steuerlich akzeptierte Mindestmiete liegt bei 50% des Marktmietwertes. Beträgt die Vorzugsmiete nicht weniger als die Hälfte des Marktmietwertes, kann der Vermieter den effektiven Mietzins als Einkünfte aus privaten Liegenschaften deklarieren. Beträgt die Vorzugsmiete hingegen weniger als die Hälfte des Marktmietwertes, ist durch den Vermieter der gesamte Eigenmietwert zu versteuern.
Unterhalt des Eigenheims
Die Terminierung der Renovationsarbeiten an Ihrem Eigenheim hilft unter Umständen, die Progressionsspitze der Einkommenssteuer zu brechen.
Nebst der regulären Einzahlung in die Pensionskasse haben Arbeitnehmer und Selbständigerwerbende mit Anschluss an eine Pensionskasse oftmals die Möglichkeit, zusätzliche Einzahlungen zu tätigen. Wie hoch ihr Einkaufspotential genau ist, kann Ihnen Ihre Pensionskasse mitteilen und sollte ausserdem auf Ihrem letzten Pensionskassenausweis vermerkt sein. Ein so genannter BVG-Einkauf ist in vollem Umfang vom Erwerbseinkommen abziehbar, was zu erheblichen Steuerersparnissen führen kann. Es lohnt sich daher, vor einem allfälligen Einkauf die effektive Steuerprogression zu berechnen, um diese beispielsweise durch gestaffelte Einkäufe über mehrere Jahre hinweg optimal zu brechen. Andererseits gilt es zu beachten, dass BVG-Einkäufe nicht soweit getätigt werden sollten, als dass dadurch allfällig privilegiert besteuerte Erträge (beispielsweise Dividendenerträge aus qualifizierten Beteiligungen) kompensiert würden. Wird der bezahlte Betrag zu einem späteren Zeitpunkt in Form von Kapital wieder bezogen, so wird diese Auszahlung separat und zu einem deutlich tieferen Satz besteuert. Dabei kann die Steuerbelastung durch Teilpensionierungsschritte weiter gesenkt werden. Bei solchen Kapitalbezügen ist allerdings immer eine dreijährige Sperrfrist zu beachten. Wird die Sperrfrist nicht eingehalten, erfolgt eine nachträgliche Besteuerung der Einzahlung.
Vorsorge mit Säule 3a
Von der Säule 3a profitieren Arbeitnehmer mit einem AHV-pflichtigen Einkommen.
Die sofortige Prüfung der Veranlagungsverfügung durch den Steuerpflichtigen ist sehr wichtig. Eine Veranlagungsverfügung wird 30 Tage nach der Zustellung rechtskräftig. Danach ist keine Einsprache mehr möglich. Die wichtigsten Kontrollen sind:
Stimmen das steuerbare Einkommen und Vermögen mit der eingereichten Steuererklärung respektive mit der Steuerausscheidung überein (Ziffer 7, resp. 7.1 sowie Ziffer 15 resp. 15.1 der Steuererklärung Schwyz)?
Stimmt das satzbestimmende Einkommen mit der Steuererklärung, respektive mit der Steuerausscheidung überein?