Steuerliche Aspekte zur Finanzierung von Kapitalgesellschaften
Unternehmen benötigen für die laufende Ausübung ihrer Geschäftstätigkeit Kapital. Dabei gilt es, für ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Eigen- und Fremdkapital zu sorgen sowie steuerliche Aspekte zu beachten.

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Die optimale Finanzierung ist für ein gesundes Unternehmenswachstum von entscheidender Bedeutung und zählt zu den Kernaufgaben der Geschäftsführung. Mit ihr gehen steuerliche und handelsrechtliche Aspekte einher. Für die laufende Ausübung der Geschäftstätigkeit benötigen Unternehmen finanzielle Mittel, die auf unterschiedlichen Wegen beschafft werden können. Am häufigsten unterscheidet man zwischen Fremd- und Eigenkapital. Das Eigenkapital unterteilt sich in Beteiligungsfinanzierung (offene Kapitaleinlagen und Reserven durch Aktionäre), Selbstfinanzierung (laufende Gewinnerzielung von Unternehmen) und Liquidationsfinanzierung (z.B. Verkauf der Gesellschaftsaktiven). Bereits in der Gründungsphase lohnt es sich, die Kapitalstruktur richtig aufzubauen und die Gesellschaft nicht als privates Zahlungsinstrument auszubeuten. Es ist handelsrechtlich verboten und steuerrechtlich riskant, einbezahltes Aktienkapital beispielsweise mittels Darlehen an Aktionäre wieder «auszuschütten».
Eigenfinanzierung
Mit dem Zur-Verfügung-Stellen des Aktienkapitals erlangen die Aktionäre die Möglichkeit, die Gesellschaft zu kontrollieren und deren Strategie zu bestimmen. Die Zuschüsse des Kapitals über CHF 1 Mio. unterliegen der Emissionsabgabe von 1% und erhöhen die jährliche Kapitalsteuerbelastung. Die Gewinnausschüttungen sind bei der Gesellschaft nicht abzugsfähig und werden bei den Aktionären mit der Einkommenssteuer erfasst, wobei Dividenden aus qualifizierten Beteiligungen privilegiert besteuert werden. Seit 2011 besteht auch die Möglichkeit, Kapitaleinlagereserven zu bilden, die verrechnungs- und einkommenssteuerfrei ausgeschüttet bzw. zurückbezahlt werden können.
Fremdfinanzierung
Die Fremdkapitalzinsen gelten grundsätzlich als Gewinnungskosten, die den steuerbaren Gewinn reduzieren. Eine Fremdfinanzierung löst normalerweise keine Kapitalsteuer aus, die Aufnahme eines Darlehens unterliegt keiner Emissionsabgabe und die Zinsen haben keine Verrechnungssteuer zur Folge.
Grenzen der Fremdfinanzierung
Da Eigenkapital gegenüber Fremdkapital höher besteuert wird, gibt es einen steuerlichen Anreiz für nahestehende Personen, möglichst viel Fremdkapital mit hohen Zinssätzen zu gewähren. Die Steuerverwaltung hat dieses Phänomen erkannt und als Gegenmassnahme Eigenkapitalvorschriften eingeführt. Seitdem wird von «verdecktem Eigenkapital» gesprochen, wenn die Finanzierung von nahestehenden Personen ein gewisses Mass überschreitet. Um das maximal zulässige Fremdkapital zu eruieren, stützt sich die Berechnung auf den Verkehrswert der Gesellschaftsaktiven. Der überschiessende Teil des Fremdkapitals wird in Eigenkapital und die darauf lastenden Zinsen in Dividenden umqualifiziert, was Verrechnungssteuerrisiken zur Folge hat. In jedem Fall müssen die Zinssätze marktkonform sein und Drittvergleichen standhalten. Als Hilfsmittel können die von der ESTV jährlich publizierten Sätze herangezogen werden. Finanzierungen durch unabhängige Dritte sind von diesen Vorschriften in der Regel ausgeschlossen.
Fazit
Mit einem übermässigen Fremdkapitalanteil wächst das Risiko einer Überschuldung. Daher ist es wichtig, einerseits die richtige «Balance» zwischen Eigenkapital und Fremdkapital zu finden und andererseits die steuerrechtlichen Feinheiten zu beachten. Die steuerliche Optimierung der Gesellschaftsfinanzierung ist somit ein unabdingbares Element der erfolgreichen und reibungslosen Geschäftsführung.