blog search

Follow us

RSS
blog search
Karriere
Menu
Home > An- & Einsichten > Fatale Folgen für Familienfirmen Karriere

Claudia Mattig

dipl. Lm.-Ing. ETH,
Master of Arts HSG in Accounting and Finance,
dipl. Wirtschaftsprüferin




Follow us

RSS
RSS

Claudia Mattig

dipl. Lm.-Ing. ETH,
Master of Arts HSG in Accounting and Finance,
dipl. Wirtschaftsprüferin




04.2015

 

Fatale Folgen für Familienfirmen​

 

Rund 64 000 hiesige Firmen müssen sich 2015 mit ihrer Nachfolge befassen (Quelle: Bisnode D & B Schweiz  AG, Oktober  2014).

 

Das ist fast jedes achte KMU, die 99.7 % aller CH-Unternehmen ausmachen. Vor allem Einzelfirmen sind gefordert: Beinahe jede fünfte ringt um eine Nachfolge. Viele sind Familienbetriebe. Als Rückgrat unserer Wirtschaft sind sie tragender Teil unseres Erfolgs. Für sie ist das Lösen der Nachfolge eine anspruchsvolle Aufgabe, die nun zusätzlich erschwert werden soll: Am 14. 6. 2015 stimmen wir über die eidg. Volksinitiative «Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV (Erbschaftssteuerreform)» ab. 

 

Die von EVP, SP, Grünen und Gewerkschaften lancierte Vorlage will Erbschaften / Schenkungen mit 20 % besteuern. Der Freibetrag beläuft sich auf CHF  2  Mio. Ehegatten sind von der Steuer nicht betroffen. Direkte Nachkommen, die heute in fast allen Kantonen von den Erbschafts-/Schenkungssteuern befreit sind, würden aber zur Kasse gebeten. Und: Lebzeitige Zuwendungen (Schenkungen, Erbvorbezüge, Unternehmensnachfolgen) sollen rückwirkend ab 1. 1. 2012 dem Nachlass zugeschlagen und folglich mit 20 % belastet werden!

 

Handkehrum wollen die Initianten Nachfolgen begünstigen. Um davon zu profitieren, müssen die Erben / Beschenkten den Betrieb jedoch u. a. während mindestens 10  Jahren weiterführen.

Es ist klar: 20 %-Besteuerung und 10-Jahres-Klausel sind ein direkter Angriff auf unsere Schweizer Familienfirmen. Denn will ein Unternehmer seinen Betrieb den Kindern übergeben, bürdet er ihnen evtl. untragbare Lasten auf. 

   

 

* Die Erbschaftssteuerinitiative schadet den Schweizer KMU.

 

Sie könnten sich z. B. genötigt sehen, den Betrieb 10  Jahre lang aufrechtzuerhalten, einzig um dem Fiskalhammer zu entgehen. Oder: Sie höhlen die Geschäftssubstanz aus, allein um die Steuer bezahlen zu können. Dies sind nur zwei von unzähligen negativen Auswirkungen auf Nachfolgelösungen in Familienunternehmen. Darum stimmen auch Sie am 14. 6. 2015 NEIN!

 

 
RSS

2

Tags: An- & Einsichten, Erbschaft, Erbschaftssteuerreform, Familienunternehmen, Nachfolge, Schenkung

04.2015

Fatale Folgen für Familienfirmen​

 

Rund 64 000 hiesige Firmen müssen sich 2015 mit ihrer Nachfolge befassen (Quelle: Bisnode D & B Schweiz  AG, Oktober  2014).

 

* Die Erbschaftssteuerinitiative schadet den Schweizer KMU.

 

Das ist fast jedes achte KMU, die 99.7 % aller CH-Unternehmen ausmachen. Vor allem Einzelfirmen sind gefordert: Beinahe jede fünfte ringt um eine Nachfolge. Viele sind Familienbetriebe. Als Rückgrat unserer Wirtschaft sind sie tragender Teil unseres Erfolgs. Für sie ist das Lösen der Nachfolge eine anspruchsvolle Aufgabe, die nun zusätzlich erschwert werden soll: Am 14. 6. 2015 stimmen wir über die eidg. Volksinitiative «Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV (Erbschaftssteuerreform)» ab. 

 

Die von EVP, SP, Grünen und Gewerkschaften lancierte Vorlage will Erbschaften / Schenkungen mit 20 % besteuern. Der Freibetrag beläuft sich auf CHF  2  Mio. Ehegatten sind von der Steuer nicht betroffen. Direkte Nachkommen, die heute in fast allen Kantonen von den Erbschafts-/Schenkungssteuern befreit sind, würden aber zur Kasse gebeten. Und: Lebzeitige Zuwendungen (Schenkungen, Erbvorbezüge, Unternehmensnachfolgen) sollen rückwirkend ab 1. 1. 2012 dem Nachlass zugeschlagen und folglich mit 20 % belastet werden!

 

Handkehrum wollen die Initianten Nachfolgen begünstigen. Um davon zu profitieren, müssen die Erben / Beschenkten den Betrieb jedoch u. a. während mindestens 10  Jahren weiterführen.

Es ist klar: 20 %-Besteuerung und 10-Jahres-Klausel sind ein direkter Angriff auf unsere Schweizer Familienfirmen. Denn will ein Unternehmer seinen Betrieb den Kindern übergeben, bürdet er ihnen evtl. untragbare Lasten auf. 

   

Sie könnten sich z. B. genötigt sehen, den Betrieb 10  Jahre lang aufrechtzuerhalten, einzig um dem Fiskalhammer zu entgehen. Oder: Sie höhlen die Geschäftssubstanz aus, allein um die Steuer bezahlen zu können. Dies sind nur zwei von unzähligen negativen Auswirkungen auf Nachfolgelösungen in Familienunternehmen. Darum stimmen auch Sie am 14. 6. 2015 NEIN!

 

Tags: An- & Einsichten, Erbschaft, Erbschaftssteuerreform, Familienunternehmen, Nachfolge, Schenkung


RSS

2


Claudia Mattig

dipl. Lm.-Ing. ETH,
Master of Arts HSG in Accounting and Finance,
dipl. Wirtschaftsprüferin




Impressum  Datenschutzerklärung
×

blog.mattig.swiss