Clever Steuern sparen und Vorsorge planen
Bald ist das aktuelle Kalenderjahr zu Ende. Somit ist es auch höchste Eisenbahn, sich mit der Steuerplanung 2013 und allenfalls 2014 zu befassen. Um von Steuerrabatten zu profitieren, kann man z.B. frühzeitig in die Säule 3a einzahlen. Dass jedoch die 2. Säule (Pensionskasse) das grösste Steuerpotenzial birgt, mag wohl bekannt sein, doch vielen ist dieses Vorsorgegefäss nicht geheuer. Aus Steuersicht übrigens völlig zu Unrecht…
Zugegeben: Schlagzeilen über sanierungsbedürftige Pensionskassen sowie die im Sommer kommunizierten bundesrätlichen Absichten zur Sicherung der Sozialwerke fördern kaum den Glauben daran, dass der heute in der 2. Säule gesparte Batzen im Pensionsalter vollumfänglich zurückfliesst. Zusätzlich wirkt das «Zahlenwirrwarr» auf dem jährlich zugestellten Pensionskassenausweis auch nicht gerade vertrauensbildend.
Für Arbeitnehmer
Doch gerade erwerbstätige Privatpersonen mit einer hohen Steuerbelastung sollten den Vorsorgeausweis und das Vorsorgereglement verstehen. Auf alle Fälle sollte geklärt werden, ob Nachzahlungen in die Pensionskasse möglich sind. Insbesondere ab Alter 50 ist man in der Regel an der Spitze seines Erwerbslebens angekommen, und bei einem Doppelverdienst durch den Ehepartner steht der Aufbau der eigenen Altersvorsorge nun im Vordergrund. Gleichzeitig entfallen steuerliche Vorteile wie Abzüge für die Kinder, für Weiterbildungskosten oder den Liegenschaftsunterhalt, womit die steuerliche Schmerzgrenze bald einmal erreicht ist. Die Devise lautet nun: Vermögen sichern, Steuern sparen!
Beides lässt sich durch gestaffeltes Einzahlen in die Pensionskasse realisieren. Einerseits reduziert sich die Steuerbelastung im Umfang der Einzahlung, anderseits ist das parkierte Geld in der 2. Säule vor dem Zugriff des Fiskus geschützt. So lassen sich hohe Grenzsteuerbelastungen (z.B. in den Kantonen Wallis max. ca. 40%, Zug und Uri max. ca. 28%, Schwyz max. ca. 27%) vermeiden. Geschickt geplant, kann man diese Mittel später zu einem weit tieferen Steuersatz (z.B. in den Kantonen Wallis max. ca. 10%, Schwyz max. knapp 10%, Zug max. ca. 7%, Uri max. knapp 7%) auf Wunsch problemlos wieder beziehen.
Während die Vorsorgegelder in der Pensionskasse lagern, werden sie steuerlich nicht erfasst (kein steuerbarer Zinsertrag und Vermögen). Auf diese Weise resultiert trotz kurzem Anlagehorizont und moderater Verzinsung eine enorme Rendite – allein durch die Steuerersparnis!
Für Unternehmer
Ein Mitarbeiter kann den Anschluss der Firma an eine Vorsorgeeinrichtung sowie den gewählten Vorsorgeplan in der Regel nicht beeinflussen. Anders der Unternehmer:
Als Eigentümer der Gesellschaft und (zusammen mit seinen Mitarbeitenden) gleichzeitig Mitversicherter kann er einen Vorsorgeplan nach seinen (steuerlichen) Bedürfnissen gestalten.
Mit intelligenter Planung lassen sich enorme Einzahlungspotenziale erzielen sowie jährliche Beiträge an die Vorsorgeeinrichtung schaffen und steuerlich nutzen. Ziel ist, die eigene Altersvorsorge zu äufnen und die Mittel der Firma sukzessive zu entnehmen. Dies hat einen grossen Vorteil: Ein Unternehmen, das über die Zeit überschüssige Vermögenswerte (Liquidität, nichtbetriebsnotwendige Mittel) abbaut, lässt sich einfacher und rascher zu einem bezahlbaren Preis an einen geeigneten Nachfolger übergeben. In diesem Sinn ist Vorsorgeplanung auch ein zentraler Teil der unternehmerischen Nachfolgeplanung!