Jetzt handeln, denn die Steuertransparenz kommt!
Schon bald gilt für relevante Steuerdaten der automatische Informationsaustausch mit Drittstaaten. Zudem wird die internationale Amtshilfe massiv (inkl. Rückwirkung) ausgebaut.
* Schon bald Realität: Automatischer Informationsaustausch statt Bankkundengeheimnis
Wie wir alle wissen, hat die Schweiz die Globalstandards zur Steuertransparenz grundsätzlich anerkannt. Nun ist sie damit beschäftigt, diese umzusetzen. Dazu hat der Bundesrat vergangenen Januar zwei Vorlagen in die Vernehmlassung geschickt. Die eine betrifft das Verwirklichen des automatischen Austauschs von Bankkundeninformationen (AIA, «Informationsaustausch»), die andere befasst sich mit dem Realisieren des OECD-Amtshilfeübereinkommens.
Automatischer Informationsaustausch von Bankkundendaten
Die Schweizer Finanzinstitute müssen den hiesigen Steuerbehörden jährlich die Daten ihrer ausländischen Kunden liefern. Diese Angaben leiten die Schweizer Behörden dann an den Wohnsitzstaat des betreffenden Kunden weiter. Somit gelangt der ausländische Fiskus automatisch in den Besitz von Informationen über Kontoguthaben, Zinsgutschriften, Dividenden und Verkaufserlöse.
Auf den ersten Blick hat die Vorlage zwar nichts mit dem inländischen Bankkundengeheimnis zu tun, da nur Daten ausländischer Klienten herausgegeben werden müssen. Bei genauerer Betrachtung wird jedoch schnell klar, dass damit auch am hiesigen Bankkundengeheimnis gerüttelt wird. Der Bundesrat will nämlich, dass die Schweizer Steuerbehörden die aus dem Ausland erhaltenen Daten und Informationen über Schweizer Steuerpflichtige ebenfalls verwenden dürfen. Somit wird das inländische Bankkundengeheimnis faktisch ebenfalls abgeschafft – einfach durch die Hintertür…
Die Schweiz und die EU haben sich im März 2015 darauf geeinigt, den AIA zwischen der Schweiz und allen EU-Staaten anzuwenden. Auch mit mehreren OECD-Ländern ausserhalb der EU verhandelt die Schweiz bereits in Sachen AIA.
Es ist beabsichtigt, dass Finanzinstitute im Jahr 2017 mit dem Erheben von Kontodaten ausländischer Steuerpflichtiger beginnen, so dass ein erster Datenaustausch zwischen den Vertragsstaaten 2018 stattfinden kann.
Spontane und rückwirkende Steueramtshilfe
Mit der spontanen sowie der rückwirkenden Amtshilfe enthält die Vorlage zum OECD-Amtshilfeübereinkommen zwei äusserst brisante Themen.
Die spontane Amtshilfe soll Schweizer Steuerbehörden verpflichten, den ausländischen Verwaltungen sämtliche Informationen «spontan» zukommen zu lassen, die entweder auf Steuerdelikte ausländischer Steuerpflichtiger hinweisen oder die aus irgendwelchen anderen Gründen für den ausländischen Staat interessant sein könnten. Weil dieser Datentransfer ohne vorgängiges Auskunftsersuchen vollzogen wird, spricht man von spontaner Informationsübermittlung.
Das OECD-Amtshilfeübereinkommen tritt voraussichtlich 2017 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt kann jeder der über 70 Vertragsstaaten in der Schweiz um Amtshilfe ersuchen bzw. wird spontan mit «relevanten» Informationen versorgt. Das OECD-Amtshilfeübereinkommen sieht zudem vor, dass bei vorsätzlichen und strafrechtlich relevanten Steuerdelikten die Amtshilfe rückwirkend (!) bis zum 1. Januar 2014 möglich ist.
Die Zeit drängt – Selbstanzeige empfohlen
Vorerst sorgen die beiden Vorlagen für reichlich Gesprächsstoff. Wir dürfen diesen Herbst in Bern also spannende Parlamentsdebatten erwarten. Sicher ist aber auch schon jetzt, dass beim Thema Steuertransparenz für die Schweiz bald ein völlig neues Zeitalter anbricht.
Fazit
Bürgern im In- und Ausland, die es mit der Steuerehrlichkeit bisher nicht so genau genommen haben, empfehlen wir einmal mehr dringend, ihre Vermögens- und Steuersituation schnellstmöglich an die Hand zu nehmen, gesetzeskonform zu regeln und allenfalls eine (straflose) Selbstanzeige ins Auge zu fassen.