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Home > Steuerberatung > Steuererklärungsverfahren 2018 - Ausfüllen leicht gemacht! Karriere

Andreas Hänggi

dipl. Steuerexperte,
dipl. Wirtschaftsprüfer,
dipl. Betriebsökonom FH 


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Andreas Hänggi

dipl. Steuerexperte,
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dipl. Betriebsökonom FH 

02.2019

 

Steuererklärungsverfahren 2018 - Ausfüllen leicht gemacht!

 

Sowohl beim Ausfüllen von Hand als auch mit «eTax.schwyz» müssen vorerst sämtliche Belege bereitgestellt werden.

 

Abgabetermin: 31.3.2019

Natürliche Personen müssen ihre Steuererklärung 2018 mitsamt Beilagen bis zum 31. März 2019 einreichen. Gesuche um Fristerstreckung können vor dem 31. März 2019 schriftlich, elektronisch im Internet unter https://efristen.sz.ch/np oder mittels auf der Steuererklärung abgedrucktem QR-Code beantragt werden. In der Regel werden solche Fristverlängerungsgesuche ohne weiteres bewilligt. Allerdings muss beachtet werden, dass verspätet eingereichte Fristerstreckungsgesuche in jedem Fall abgelehnt werden und in der Folge keine Fristerstreckung mehr möglich ist.

 

Sowohl beim Ausfüllen von Hand als auch mit der von der Steuerverwaltung zur Verfügung gestellten Software «eTax.schwyz» müssen zuallererst sämtliche Belege bereitgestellt werden.

 

«eTax.schwyz»

Die Steuerverwaltung stellt für das Ausfüllen der Steuererklärung die Software «eTax.schwyz» zur Verfügung. Sie kann im Internet unter www.sz.ch/etax kostenlos heruntergeladen werden. Wer im Vorjahr bereits «eTax.schwyz» benutzt hat, kann von der automatischen Datenübertragung profitieren. Stammdaten, Angaben über Bankkonten sowie Wertschriftenbesitz werden übernommen. Verlangte Beilagen werden aufgrund der Angaben ermittelt und in einem separaten Beilagenverzeichnis aufgeführt. Zudem kann die effektive Steuerbelastung ermittelt werden (Steuerrechner).

 

Für das Ausfüllen der Steuererklärung müssen zuerst alle Belege bereitgelegt werden.

Hier eine Liste der gängigen benötigten Dokumente:

 

Checkliste

Originalformulare des Steueramtes 

ausgefüllte Kopie der 1. Seite mit Änderungen der Personalien

Lohn- und Rentenausweise

Abrechnungen über Taggelder von Kranken-, Unfall- und Arbeitslosenversicherungen

Abrechnungen über Korporations- und Genossennutzen

Belege über erhaltene oder bezahlte Leibrenten

Geschäftsabschluss (Bilanz und Erfolgsrechnung mit Kapitalausweis)

Zins- und Kapitalbescheinigungen Ihrer Bank- und Postkonti

Vermögens- / Steuerverzeichnisse Banken, allenfalls mit Wertschriftenbelegen

Belege über Darlehen und Guthaben inkl. Zinsabrechnungen

Kontokorrentkonti bei Gesellschaften

Dividendenabrechnungen

Belege über bezahlte Vermögensverwaltungskosten

Belege über erhaltene oder bezahlte Vergütungs- oder Verzugszinsen Steuern und AHV

Eigenmiet- und Vermögenssteuerwert der Liegenschaften (inkl. Liegenschaften im Ausland)

Belege Liegenschafteneinnahmen / -ausgaben (Liegenschaftenabrechnungen)

Belege über Lotteriegewinne

Berufsauslagen / Arbeitsweg / berufsorientierte Aus- und Weiterbildungskosten usw.

Hypothekar- / Schuldzinsbelege

Alimenten- und Unterhaltszahlungen für Kinder und geschiedene / getrennte Ehegatten

Prämie Krankenkasse, Verbilligung

Bescheinigungen Lebensversicherungen und Säule 3a (Einlagen und Bezüge)

Bescheinigungen über Einlagen und Bezüge bei der Pensionskasse (2. Säule)

Beiträge an politische Parteien

Belege über Spendenzahlungen und gemeinnützige Zuwendungen

Abrechnungen/ Selbstbehalte Krankenkasse, Zahnarztrechnungen, Heimkosten, Spitex etc.

Belege für Kinderbetreuungskosten

Bescheinigungen über Steuerwerte von Lebensversicherungen

Angaben über Motorfahrzeuge (Marke / Anschaffungsjahr / Jahrgang / Kaufpreis)

Angaben über weitere Vermögenswerte (Sammlungen etc.)

Erbschaften und Schenkungen

Kopie der letzten Steuererklärung und letzten Veranlagungsverfügung

 

 

 

 

* Die Steuererklärung mit Beilagen muss fristgerecht eingereicht werden.

 

Steuerfusstabelle

nur natürliche Personen / röm.-kath. /

+/- Vorjahr

(Steuerfüsse in Prozent der einfachen Steuer)

2018

2017

+/-

Wollerau

253

255

-2

Freienbach

259

259

0

Feusisberg

265

262

+3

Feusisberg-Schindellegi

268

268

0

Altendorf

328

333

-5

Lachen

328

333

-5

Küssnacht-Merlischachen

345

346

-1

Riemenstalden

351 

380

-29

Küssnacht

353

353

0

Küssnacht-Immensee

360

360

0

Vorderthal

366

368

-2

Steinerberg

388

405

-17

Alpthal

390

395

-5

Muotathal

391

404

-13

Galgenen-Siebnen

393

398

-5

Lauerz

395

400

-5

Innerthal

396

398

-2

Galgenen

396

401

-5

Unteriberg-Studen

397

402

-5

Wangen-Siebnen

403

413

-10

Oberiberg

405

410

-5

Wangen-Nuolen

405

416

-11

Sattel

407

412

-5

Morschach

407

432

-25

Wangen

408

418

-10

Arth-Goldau

408

419

-11

Reichenburg

413

433

-20

Ingenbohl

413

418

-5

Tuggen

413

418

-5

Arth

415

425

-10

Unteriberg

415

420

-5

Schwyz

418

423

-5

Gersau

419

422

-3

Rothenthurm

422

437

-15

Schübelbach-Siebnen

423

428

-5

Steinen

425

440

-15

Einsiedeln

428

448

-20

Schübelbach-Buttikon

431

436

-5

Schübelbach

433

438

-5

Illgau

447

452

-5

 

 
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Tags: Steuerberatung, Steuern, Steuererklärung, eTax.schwyz, Schweiz, Steuerfüsse Schwyz

02.2019

Steuererklärungsverfahren 2018 - Ausfüllen leicht gemacht!

 

Sowohl beim Ausfüllen von Hand als auch mit «eTax.schwyz» müssen vorerst sämtliche Belege bereitgestellt werden.

 

* Die Steuererklärung mit Beilagen muss fristgerecht eingereicht werden.

 

Abgabetermin: 31.3.2019

Natürliche Personen müssen ihre Steuererklärung 2018 mitsamt Beilagen bis zum 31. März 2019 einreichen. Gesuche um Fristerstreckung können vor dem 31. März 2019 schriftlich, elektronisch im Internet unter https://efristen.sz.ch/np oder mittels auf der Steuererklärung abgedrucktem QR-Code beantragt werden. In der Regel werden solche Fristverlängerungsgesuche ohne weiteres bewilligt. Allerdings muss beachtet werden, dass verspätet eingereichte Fristerstreckungsgesuche in jedem Fall abgelehnt werden und in der Folge keine Fristerstreckung mehr möglich ist.

 

Sowohl beim Ausfüllen von Hand als auch mit der von der Steuerverwaltung zur Verfügung gestellten Software «eTax.schwyz» müssen zuallererst sämtliche Belege bereitgestellt werden.

 

«eTax.schwyz»

Die Steuerverwaltung stellt für das Ausfüllen der Steuererklärung die Software «eTax.schwyz» zur Verfügung. Sie kann im Internet unter www.sz.ch/etax kostenlos heruntergeladen werden. Wer im Vorjahr bereits «eTax.schwyz» benutzt hat, kann von der automatischen Datenübertragung profitieren. Stammdaten, Angaben über Bankkonten sowie Wertschriftenbesitz werden übernommen. Verlangte Beilagen werden aufgrund der Angaben ermittelt und in einem separaten Beilagenverzeichnis aufgeführt. Zudem kann die effektive Steuerbelastung ermittelt werden (Steuerrechner).

 

Für das Ausfüllen der Steuererklärung müssen zuerst alle Belege bereitgelegt werden.

Hier eine Liste der gängigen benötigten Dokumente:

 

Checkliste

Originalformulare des Steueramtes 

ausgefüllte Kopie der 1. Seite mit Änderungen der Personalien

Lohn- und Rentenausweise

Abrechnungen über Taggelder von Kranken-, Unfall- und Arbeitslosenversicherungen

Abrechnungen über Korporations- und Genossennutzen

Belege über erhaltene oder bezahlte Leibrenten

Geschäftsabschluss (Bilanz und Erfolgsrechnung mit Kapitalausweis)

Zins- und Kapitalbescheinigungen Ihrer Bank- und Postkonti

Vermögens- / Steuerverzeichnisse Banken, allenfalls mit Wertschriftenbelegen

Belege über Darlehen und Guthaben inkl. Zinsabrechnungen

Kontokorrentkonti bei Gesellschaften

Dividendenabrechnungen

Belege über bezahlte Vermögensverwaltungskosten

Belege über erhaltene oder bezahlte Vergütungs- oder Verzugszinsen Steuern und AHV

Eigenmiet- und Vermögenssteuerwert der Liegenschaften (inkl. Liegenschaften im Ausland)

Belege Liegenschafteneinnahmen / -ausgaben (Liegenschaftenabrechnungen)

Belege über Lotteriegewinne

Berufsauslagen / Arbeitsweg / berufsorientierte Aus- und Weiterbildungskosten usw.

Hypothekar- / Schuldzinsbelege

Alimenten- und Unterhaltszahlungen für Kinder und geschiedene / getrennte Ehegatten

Prämie Krankenkasse, Verbilligung

Bescheinigungen Lebensversicherungen und Säule 3a (Einlagen und Bezüge)

Bescheinigungen über Einlagen und Bezüge bei der Pensionskasse (2. Säule)

Beiträge an politische Parteien

Belege über Spendenzahlungen und gemeinnützige Zuwendungen

Abrechnungen/ Selbstbehalte Krankenkasse, Zahnarztrechnungen, Heimkosten, Spitex etc.

Belege für Kinderbetreuungskosten

Bescheinigungen über Steuerwerte von Lebensversicherungen

Angaben über Motorfahrzeuge (Marke / Anschaffungsjahr / Jahrgang / Kaufpreis)

Angaben über weitere Vermögenswerte (Sammlungen etc.)

Erbschaften und Schenkungen

Kopie der letzten Steuererklärung und letzten Veranlagungsverfügung

 

 

 

 

Steuerfusstabelle

nur natürliche Personen / röm.-kath. /

+/- Vorjahr

(Steuerfüsse in Prozent der einfachen Steuer)

2018

2017

+/-

Wollerau

253

255

-2

Freienbach

259

259

0

Feusisberg

265

262

+3

Feusisberg-Schindellegi

268

268

0

Altendorf

328

333

-5

Lachen

328

333

-5

Küssnacht-Merlischachen

345

346

-1

Riemenstalden

351 

380

-29

Küssnacht

353

353

0

Küssnacht-Immensee

360

360

0

Vorderthal

366

368

-2

Steinerberg

388

405

-17

Alpthal

390

395

-5

Muotathal

391

404

-13

Galgenen-Siebnen

393

398

-5

Lauerz

395

400

-5

Innerthal

396

398

-2

Galgenen

396

401

-5

Unteriberg-Studen

397

402

-5

Wangen-Siebnen

403

413

-10

Oberiberg

405

410

-5

Wangen-Nuolen

405

416

-11

Sattel

407

412

-5

Morschach

407

432

-25

Wangen

408

418

-10

Arth-Goldau

408

419

-11

Reichenburg

413

433

-20

Ingenbohl

413

418

-5

Tuggen

413

418

-5

Arth

415

425

-10

Unteriberg

415

420

-5

Schwyz

418

423

-5

Gersau

419

422

-3

Rothenthurm

422

437

-15

Schübelbach-Siebnen

423

428

-5

Steinen

425

440

-15

Einsiedeln

428

448

-20

Schübelbach-Buttikon

431

436

-5

Schübelbach

433

438

-5

Illgau

447

452

-5

 

 

Tags: Steuerberatung, Steuern, Steuererklärung, eTax.schwyz, Schweiz, Steuerfüsse Schwyz


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