Die STAF wurde angenommen - Haben Sie Handlungsbedarf?
Das Schweizer Stimmvolk hat die Vorlage zur Steuerreform und AHV-Finanzierung (STAF) am 19. Mai 2019 angenommen. Damit werden die Elemente der Unternehmenssteuerreform am 1. Januar 2020 in Kraft treten. Auch die Kantone müssen diese Reform nun in ihr kantonales Steuerrecht umsetzen, falls sie dies noch nicht getan haben.
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Haben Sie Handlungsbedarf?
Für Sie als Unternehmer können sich wesentliche Änderungen ergeben. Falls Sie bislang
- privilegiert besteuerte Gesellschaften halten,
- Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen tätigen,
- Patente innehaben oder
- sich Dividenden ausschütten,
werden Sie in der einen oder anderen Form von der anstehenden Reform betroffen sein.
Gerne zeigen Ihnen unsere Steuerexperten auf, wie sich die Änderungen auf Ihr Unternehmen auswirken und wie die STAF in Ihrem Kanton umgesetzt wird.
Bitte lesen Sie auch unseren umfangreichen Artikel vom April 2019 «Die STAF-Vorlage – Kuhhandel oder Problemlösung?