Nach der Annahme der STAF durch das Schweizer Stimmvolk am 19. Mai 2019 hat nun auch der Kantonsrat des Kantons Schwyz die entsprechenden kantonalen Gesetzesänderungen beschlossen. Diese werden – wie die nationalen Änderungen – voraussichtlich am 1. Januar 2020 in Kraft treten.
Der Kantonsrat hat im Wesentlichen folgende Elemente beschlossen:
Einführung einer Patentbox im Umfang von 90% (inkl. erleichtertem Eintritt)
Abzug für Forschung und Entwicklung von zusätzlichen 50%
Möglichkeit des Step-Up mit einer Abschreibungsdauer von 5 Jahren
Gesamte maximale Entlastung von 70% (für Patentbox, F&E-Abzüge und Step-Up)
Dividendenbesteuerung bleibt bei 50%
Möglichkeit der Anwendung eines höheren Gewinnsteuersatzes bei internationalen Sachverhalten
Markante Reduktion der Kapitalsteuer
Diverse Anpassungen an das nationale Steuerrecht
Damit wird der Kanton Schwyz die Möglichkeiten des «Werkzeugkastens» der STAF im maximalen Umfang nutzen.
Zusätzlich zu den Sondermassnahmen senkt der Kanton Schwyz den Gewinnsteuersatz für juristische Personen von 2.25% auf 1.95% (ohne Steuerfüsse). Damit gehören die Höfner Gemeinden (Freienbach, Wollerau, Feusisberg, Feusisberg-Schindellegi) im interkantonalen Vergleich auch weiterhin zu den Domizilen mit den tiefsten Steuerbelastungen (11.84% - 12%). Der Rest des Kantons Schwyz wird jedoch mit Steuersätzen zwischen 12.97% (Lachen) bis 14.53% (Illgau) nicht mehr zu den Tiefsteuerorten gehören. Die umliegenden Kantone aus der Zentralschweiz besteuern ihre Kapitalgesellschaften mit Sätzen zwischen 12% (Zug, Nidwalden) bis 12.7% (Obwalden, Uri) allesamt tiefer als der Kanton Schwyz. Die vom Regierungsrat vorgeschlagene Variante des Einheitssteuersatzes für den ganzen Kanton wurde als nicht finanzierbar erachtet.
Nach der Annahme der STAF durch das Schweizer Stimmvolk am 19. Mai 2019 hat nun auch der Kantonsrat des Kantons Schwyz die entsprechenden kantonalen Gesetzesänderungen beschlossen. Diese werden – wie die nationalen Änderungen – voraussichtlich am 1. Januar 2020 in Kraft treten.
Der Kantonsrat hat im Wesentlichen folgende Elemente beschlossen:
Einführung einer Patentbox im Umfang von 90% (inkl. erleichtertem Eintritt)
Abzug für Forschung und Entwicklung von zusätzlichen 50%
Möglichkeit des Step-Up mit einer Abschreibungsdauer von 5 Jahren
Gesamte maximale Entlastung von 70% (für Patentbox, F&E-Abzüge und Step-Up)
Dividendenbesteuerung bleibt bei 50%
Möglichkeit der Anwendung eines höheren Gewinnsteuersatzes bei internationalen Sachverhalten
Markante Reduktion der Kapitalsteuer
Diverse Anpassungen an das nationale Steuerrecht
Damit wird der Kanton Schwyz die Möglichkeiten des «Werkzeugkastens» der STAF im maximalen Umfang nutzen.
Zusätzlich zu den Sondermassnahmen senkt der Kanton Schwyz den Gewinnsteuersatz für juristische Personen von 2.25% auf 1.95% (ohne Steuerfüsse). Damit gehören die Höfner Gemeinden (Freienbach, Wollerau, Feusisberg, Feusisberg-Schindellegi) im interkantonalen Vergleich auch weiterhin zu den Domizilen mit den tiefsten Steuerbelastungen (11.84% - 12%). Der Rest des Kantons Schwyz wird jedoch mit Steuersätzen zwischen 12.97% (Lachen) bis 14.53% (Illgau) nicht mehr zu den Tiefsteuerorten gehören. Die umliegenden Kantone aus der Zentralschweiz besteuern ihre Kapitalgesellschaften mit Sätzen zwischen 12% (Zug, Nidwalden) bis 12.7% (Obwalden, Uri) allesamt tiefer als der Kanton Schwyz. Die vom Regierungsrat vorgeschlagene Variante des Einheitssteuersatzes für den ganzen Kanton wurde als nicht finanzierbar erachtet.
Die Vorlage unterliegt nun noch dem fakultativen Referendum, da mehr als drei Viertel des Kantonsrats der Vorlage zugestimmt haben.
Gerne zeigen Ihnen unsere Steuerexperten auf, wie sich die Änderungen auf Ihr Unternehmen auswirken und wie die STAF in Ihrem Kanton umgesetzt wird.