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Home > Steuerberatung > Steuererklärungsverfahren 2019 - Ausfüllen leicht gemacht! Karriere

Andreas Hänggi

dipl. Steuerexperte,
dipl. Wirtschaftsprüfer,
dipl. Betriebsökonom FH 


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Andreas Hänggi

dipl. Steuerexperte,
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dipl. Betriebsökonom FH 

02.2020

 

Steuererklärungsverfahren 2019 – Ausfüllen leicht gemacht!

 

Sowohl beim Ausfüllen von Hand als auch mit «eTax.schwyz» müssen vorerst sämtliche Belege bereitgestellt werden.

 

Abgabetermin: 31.3.2020

Natürliche Personen müssen ihre Steuererklärung 2019 mitsamt Beilagen bis zum 31. März 2020 einreichen. Gesuche um Fristerstreckung können vor dem 31. März 2020 schriftlich, elektronisch im Internet unter https://efristen.sz.ch/np oder mittels auf der Steuererklärung abgedrucktem QR-Code beantragt werden. Es muss jedoch beachtet werden, dass verspätet eingereichte Fristerstreckungsgesuche in jedem Fall abgelehnt werden und in der Folge keine Fristerstreckung mehr möglich sein wird.

 

Sowohl beim Ausfüllen von Hand als auch mit der von der Steuerverwaltung zur Verfügung gestellten Software «eTax.schwyz» müssen zuallererst sämtliche Belege bereitgestellt werden.

 

«eTax.schwyz»

Die Steuerverwaltung stellt für das Ausfüllen der Steuererklärung die Software «eTax.schwyz» zur Verfügung. Sie kann im Internet unter www.sz.ch/etax kostenlos heruntergeladen werden.

Wer im Vorjahr bereits «eTax.schwyz» benutzt hat, kann von der automatischen Datenübertragung profitieren. Stammdaten, Angaben über Bankkonten sowie Wertschriftenbesitz werden übernommen. Verlangte Beilagen werden aufgrund der Angaben ermittelt und in einem separaten Beilagenverzeichnis aufgeführt. Zudem kann die effektive Steuerbelastung ermittelt werden (Steuerrechner).

 

Anbei finden Sie eine Auflistung der gängigen benötigten Dokumente:

 

Checkliste

Lohn- und Rentenausweise

Abrechnungen über Taggelder von Kranken-, Unfall- und Arbeitslosenversicherungen

Abrechnungen über Korporations- und Genossennutzen

Belege über erhaltene oder bezahlte Leibrenten

Geschäftsabschluss (Bilanz und Erfolgsrechnung mit Kapitalausweis)

Zins- und Kapitalbescheinigungen Ihrer Bank- und Postkonti

Vermögens- / Steuerverzeichnisse Banken, allenfalls mit Wertschriftenbelegen

Belege über Darlehen und Guthaben inkl. Zinsabrechnungen

Kontokorrentkonti bei Gesellschaften

Dividendenabrechnungen

Belege über bezahlte Vermögensverwaltungskosten

Belege über erhaltene oder bezahlte Vergütungs- oder Verzugszinsen Steuern und AHV

Eigenmiet- und Vermögenssteuerwert der Liegenschaften (inkl. Liegenschaften im Ausland)

Belege Liegenschafteneinnahmen / -ausgaben (Liegenschaftenabrechnungen)

Belege über Lotteriegewinne

Berufsauslagen / Arbeitsweg / berufsorientierte Aus- und Weiterbildungskosten usw.

Hypothekar- / Schuldzinsbelege

Alimenten- und Unterhaltszahlungen für Kinder und geschiedene / getrennte Ehegatten

Prämie Krankenkasse, Verbilligung

Bescheinigungen Lebensversicherungen und Säule 3a (Einlagen und Bezüge)

Bescheinigungen über Einlagen und Bezüge bei der Pensionskasse (2. Säule)

Beiträge an politische Parteien

Belege über Spendenzahlungen und gemeinnützige Zuwendungen

Abrechnungen/ Selbstbehalte Krankenkasse, Zahnarztrechnungen, Heimkosten, Spitex etc.

Belege für Kinderbetreuungskosten

Bescheinigungen über Steuerwerte von Lebensversicherungen

Angaben über Motorfahrzeuge (Marke / Anschaffungsjahr / Jahrgang / Kaufpreis)

Angaben über weitere Vermögenswerte (Sammlungen etc.)

Erbschaften und Schenkungen

Kopie der letzten Steuererklärung und letzten Veranlagungsverfügung

 

 

* Die Steuererklärung mit Beilagen muss fristgerecht eingereicht werden.

 

Steuerfusstabelle

nur natürliche Personen / röm.-kath. /

+/- Vorjahr

(Steuerfüsse in Prozent der einfachen Steuer)

2019

2018

+/-

Wollerau

248

253

-5

Freienbach

249

259

-10

Feusisberg

255

265

-10

Feusisberg-Schindellegi

256

268

-12

Altendorf

310

328

-18

Lachen

314

328

-14

Küssnacht-Merlischachen

334

345

-11

Riemenstalden

341

351

-10

Küssnacht

343

353

-10

Küssnacht-Immensee

350

360

-10

Vorderthal

353

366

-13

Steinerberg

368

388

-20

Muotathal

371

391

-20

Alpthal

375

390

-15

Galgenen-Siebnen

375

393

-18

Galgenen

378

396

-18

Wangen-Siebnen

380

403

-23

Wangen-Nuolen

382

405

-23

Innerthal

383

396

-13

Lauerz

385

395

-10

Oberiberg

385

405

-20

Wangen

385

408

-23

Reichenburg

394

413

-19

Sattel

397

407

-10

Ingenbohl

398

413

-15

Morschach

399

407

-8

Tuggen

400

413

-13

Unteriberg-Studen

402

397

+5

Arth-Goldau

403

408

-5

Gersau

407

419

-12

Arth

408

415

-7

Schwyz

408

418

-10

Schübelbach-Siebnen

410

423

-13

Rothenthurm

412

422

-10

Steinen

415

425

-10

Einsiedeln

418

428

-10

Schübelbach-Buttikon

418

431

-13

Unteriberg

420

415

+5

Schübelbach

420

433

-13

Illgau

437

447

-10

 

 
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Tags: Steuerberatung, Steuern, Steuererklärung, eTax.schwyz, Schweiz, Steuerfüsse Schwyz

02.2020

Steuererklärungsverfahren 2019 – Ausfüllen leicht gemacht!

 

Sowohl beim Ausfüllen von Hand als auch mit «eTax.schwyz» müssen vorerst sämtliche Belege bereitgestellt werden.

 

* Die Steuererklärung mit Beilagen muss fristgerecht eingereicht werden.

 

Abgabetermin: 31.3.2020

Natürliche Personen müssen ihre Steuererklärung 2019 mitsamt Beilagen bis zum 31. März 2020 einreichen. Gesuche um Fristerstreckung können vor dem 31. März 2020 schriftlich, elektronisch im Internet unter https://efristen.sz.ch/np oder mittels auf der Steuererklärung abgedrucktem QR-Code beantragt werden. Es muss jedoch beachtet werden, dass verspätet eingereichte Fristerstreckungsgesuche in jedem Fall abgelehnt werden und in der Folge keine Fristerstreckung mehr möglich sein wird.

 

Sowohl beim Ausfüllen von Hand als auch mit der von der Steuerverwaltung zur Verfügung gestellten Software «eTax.schwyz» müssen zuallererst sämtliche Belege bereitgestellt werden.

 

«eTax.schwyz»

Die Steuerverwaltung stellt für das Ausfüllen der Steuererklärung die Software «eTax.schwyz» zur Verfügung. Sie kann im Internet unter www.sz.ch/etax kostenlos heruntergeladen werden.

Wer im Vorjahr bereits «eTax.schwyz» benutzt hat, kann von der automatischen Datenübertragung profitieren. Stammdaten, Angaben über Bankkonten sowie Wertschriftenbesitz werden übernommen. Verlangte Beilagen werden aufgrund der Angaben ermittelt und in einem separaten Beilagenverzeichnis aufgeführt. Zudem kann die effektive Steuerbelastung ermittelt werden (Steuerrechner).

 

Anbei finden Sie eine Auflistung der gängigen benötigten Dokumente:

 

Checkliste

Lohn- und Rentenausweise

Abrechnungen über Taggelder von Kranken-, Unfall- und Arbeitslosenversicherungen

Abrechnungen über Korporations- und Genossennutzen

Belege über erhaltene oder bezahlte Leibrenten

Geschäftsabschluss (Bilanz und Erfolgsrechnung mit Kapitalausweis)

Zins- und Kapitalbescheinigungen Ihrer Bank- und Postkonti

Vermögens- / Steuerverzeichnisse Banken, allenfalls mit Wertschriftenbelegen

Belege über Darlehen und Guthaben inkl. Zinsabrechnungen

Kontokorrentkonti bei Gesellschaften

Dividendenabrechnungen

Belege über bezahlte Vermögensverwaltungskosten

Belege über erhaltene oder bezahlte Vergütungs- oder Verzugszinsen Steuern und AHV

Eigenmiet- und Vermögenssteuerwert der Liegenschaften (inkl. Liegenschaften im Ausland)

Belege Liegenschafteneinnahmen / -ausgaben (Liegenschaftenabrechnungen)

Belege über Lotteriegewinne

Berufsauslagen / Arbeitsweg / berufsorientierte Aus- und Weiterbildungskosten usw.

Hypothekar- / Schuldzinsbelege

Alimenten- und Unterhaltszahlungen für Kinder und geschiedene / getrennte Ehegatten

Prämie Krankenkasse, Verbilligung

Bescheinigungen Lebensversicherungen und Säule 3a (Einlagen und Bezüge)

Bescheinigungen über Einlagen und Bezüge bei der Pensionskasse (2. Säule)

Beiträge an politische Parteien

Belege über Spendenzahlungen und gemeinnützige Zuwendungen

Abrechnungen/ Selbstbehalte Krankenkasse, Zahnarztrechnungen, Heimkosten, Spitex etc.

Belege für Kinderbetreuungskosten

Bescheinigungen über Steuerwerte von Lebensversicherungen

Angaben über Motorfahrzeuge (Marke / Anschaffungsjahr / Jahrgang / Kaufpreis)

Angaben über weitere Vermögenswerte (Sammlungen etc.)

Erbschaften und Schenkungen

Kopie der letzten Steuererklärung und letzten Veranlagungsverfügung

 

 

* Die Steuererklärung mit Beilagen muss fristgerecht eingereicht werden.

 

Steuerfusstabelle

nur natürliche Personen / röm.-kath. /

+/- Vorjahr

(Steuerfüsse in Prozent der einfachen Steuer)

2019

2018

+/-

Wollerau

248

253

-5

Freienbach

249

259

-10

Feusisberg

255

265

-10

Feusisberg-Schindellegi

256

268

-12

Altendorf

310

328

-18

Lachen

314

328

-14

Küssnacht-Merlischachen

334

345

-11

Riemenstalden

341

351

-10

Küssnacht

343

353

-10

Küssnacht-Immensee

350

360

-10

Vorderthal

353

366

-13

Steinerberg

368

388

-20

Muotathal

371

391

-20

Alpthal

375

390

-15

Galgenen-Siebnen

375

393

-18

Galgenen

378

396

-18

Wangen-Siebnen

380

403

-23

Wangen-Nuolen

382

405

-23

Innerthal

383

396

-13

Lauerz

385

395

-10

Oberiberg

385

405

-20

Wangen

385

408

-23

Reichenburg

394

413

-19

Sattel

397

407

-10

Ingenbohl

398

413

-15

Morschach

399

407

-8

Tuggen

400

413

-13

Unteriberg-Studen

402

397

+5

Arth-Goldau

403

408

-5

Gersau

407

419

-12

Arth

408

415

-7

Schwyz

408

418

-10

Schübelbach-Siebnen

410

423

-13

Rothenthurm

412

422

-10

Steinen

415

425

-10

Einsiedeln

418

428

-10

Schübelbach-Buttikon

418

431

-13

Unteriberg

420

415

+5

Schübelbach

420

433

-13

Illgau

437

447

-10

 

 

Tags: Steuerberatung, Steuern, Steuererklärung, eTax.schwyz, Schweiz, Steuerfüsse Schwyz


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