Sowohl beim Ausfüllen von Hand als auch mit «eTax.schwyz» müssen vorerst sämtliche Belege bereitgestellt werden.
Abgabetermin: 31.3.2020
Natürliche Personen müssen ihre Steuererklärung 2019 mitsamt Beilagen bis zum 31. März 2020 einreichen. Gesuche um Fristerstreckung können vor dem 31. März 2020 schriftlich, elektronisch im Internet unter https://efristen.sz.ch/np oder mittels auf der Steuererklärung abgedrucktem QR-Code beantragt werden. Es muss jedoch beachtet werden, dass verspätet eingereichte Fristerstreckungsgesuche in jedem Fall abgelehnt werden und in der Folge keine Fristerstreckung mehr möglich sein wird.
Sowohl beim Ausfüllen von Hand als auch mit der von der Steuerverwaltung zur Verfügung gestellten Software «eTax.schwyz» müssen zuallererst sämtliche Belege bereitgestellt werden.
«eTax.schwyz»
Die Steuerverwaltung stellt für das Ausfüllen der Steuererklärung die Software «eTax.schwyz» zur Verfügung. Sie kann im Internet unter www.sz.ch/etax kostenlos heruntergeladen werden.
Wer im Vorjahr bereits «eTax.schwyz» benutzt hat, kann von der automatischen Datenübertragung profitieren. Stammdaten, Angaben über Bankkonten sowie Wertschriftenbesitz werden übernommen. Verlangte Beilagen werden aufgrund der Angaben ermittelt und in einem separaten Beilagenverzeichnis aufgeführt. Zudem kann die effektive Steuerbelastung ermittelt werden (Steuerrechner).
Anbei finden Sie eine Auflistung der gängigen benötigten Dokumente:
Checkliste
Lohn- und Rentenausweise
Abrechnungen über Taggelder von Kranken-, Unfall- und Arbeitslosenversicherungen
Abrechnungen über Korporations- und Genossennutzen
Belege über erhaltene oder bezahlte Leibrenten
Geschäftsabschluss (Bilanz und Erfolgsrechnung mit Kapitalausweis)
Zins- und Kapitalbescheinigungen Ihrer Bank- und Postkonti
Vermögens- / Steuerverzeichnisse Banken, allenfalls mit Wertschriftenbelegen
Belege über Darlehen und Guthaben inkl. Zinsabrechnungen
Kontokorrentkonti bei Gesellschaften
Dividendenabrechnungen
Belege über bezahlte Vermögensverwaltungskosten
Belege über erhaltene oder bezahlte Vergütungs- oder Verzugszinsen Steuern und AHV
Eigenmiet- und Vermögenssteuerwert der Liegenschaften (inkl. Liegenschaften im Ausland)
Sowohl beim Ausfüllen von Hand als auch mit «eTax.schwyz» müssen vorerst sämtliche Belege bereitgestellt werden.
* Die Steuererklärung mit Beilagen muss fristgerecht eingereicht werden.
Abgabetermin: 31.3.2020
Natürliche Personen müssen ihre Steuererklärung 2019 mitsamt Beilagen bis zum 31. März 2020 einreichen. Gesuche um Fristerstreckung können vor dem 31. März 2020 schriftlich, elektronisch im Internet unter https://efristen.sz.ch/np oder mittels auf der Steuererklärung abgedrucktem QR-Code beantragt werden. Es muss jedoch beachtet werden, dass verspätet eingereichte Fristerstreckungsgesuche in jedem Fall abgelehnt werden und in der Folge keine Fristerstreckung mehr möglich sein wird.
Sowohl beim Ausfüllen von Hand als auch mit der von der Steuerverwaltung zur Verfügung gestellten Software «eTax.schwyz» müssen zuallererst sämtliche Belege bereitgestellt werden.
«eTax.schwyz»
Die Steuerverwaltung stellt für das Ausfüllen der Steuererklärung die Software «eTax.schwyz» zur Verfügung. Sie kann im Internet unter www.sz.ch/etax kostenlos heruntergeladen werden.
Wer im Vorjahr bereits «eTax.schwyz» benutzt hat, kann von der automatischen Datenübertragung profitieren. Stammdaten, Angaben über Bankkonten sowie Wertschriftenbesitz werden übernommen. Verlangte Beilagen werden aufgrund der Angaben ermittelt und in einem separaten Beilagenverzeichnis aufgeführt. Zudem kann die effektive Steuerbelastung ermittelt werden (Steuerrechner).
Anbei finden Sie eine Auflistung der gängigen benötigten Dokumente:
Checkliste
Lohn- und Rentenausweise
Abrechnungen über Taggelder von Kranken-, Unfall- und Arbeitslosenversicherungen
Abrechnungen über Korporations- und Genossennutzen
Belege über erhaltene oder bezahlte Leibrenten
Geschäftsabschluss (Bilanz und Erfolgsrechnung mit Kapitalausweis)
Zins- und Kapitalbescheinigungen Ihrer Bank- und Postkonti
Vermögens- / Steuerverzeichnisse Banken, allenfalls mit Wertschriftenbelegen
Belege über Darlehen und Guthaben inkl. Zinsabrechnungen
Kontokorrentkonti bei Gesellschaften
Dividendenabrechnungen
Belege über bezahlte Vermögensverwaltungskosten
Belege über erhaltene oder bezahlte Vergütungs- oder Verzugszinsen Steuern und AHV
Eigenmiet- und Vermögenssteuerwert der Liegenschaften (inkl. Liegenschaften im Ausland)