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Home > Steuerberatung > Neuerungen 2019: Gewinne aus Lotterie und anderen Geldspielen Karriere

Andreas Hänggi

dipl. Steuerexperte,
dipl. Wirtschaftsprüfer,
dipl. Betriebsökonom FH 


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Andreas Hänggi

dipl. Steuerexperte,
dipl. Wirtschaftsprüfer,
dipl. Betriebsökonom FH 

02.2020

 

Neuerung 2019: Gewinne aus Lotterien und anderen Geldspielen

 

Gewinne aus Lotterien und anderen Geldspielen, die dem Geldspielgesetz unterliegen, müssen als Einkommen deklariert und versteuert werden. Gewinne in Casinos und aus Kleinspielen sind nicht steuerpflichtig.

 

Einkommenssteuer 

Gewinne aus zugelassenen inländischen Lotterien, Sportwetten und Geschicklichkeitsspielen (Grossspielen) sowie aus der Online-Teilnahme an Spielbankenspielen werden neu ab CHF 1‘000‘000 (Freibetrag) besteuert. Als Grossspiele gelten Spiele, die automatisiert, interkantonal oder online durchgeführt werden.

Gewinne (inkl. Naturalgewinne) aus Lotterien und Geschicklichkeitsspielen zur Verkaufsförderung, die vom Detailhandel oder von Medienunternehmen durchgeführt werden, unterliegen nicht dem Geldspielgesetz und werden ab CHF 1‘000 (Freigrenze) komplett besteuert. Gewinne aus ausländischen Spielen sind vollumfänglich steuerpflichtig. 

Abziehbar sind die Einsatzkosten im Umfang von 5% der vorstehenden Geldspielgewinne, jedoch höchstens CHF 5‘000. Bei einer Online-Teilnahme an Spielbankenspielen können die im Steuerjahr vom Spielerkonto abgebuchten Spieleinsätze im Umfang von maximal CHF 25‘000 abgezogen werden.

 

Ausnahme

Nicht steuerbar sind Spielbankengewinne bzw. Gewinne in Casinos, sofern sie nach dem Geldspielgesetz zugelassen sind und nicht aus selbstständiger Erwerbstätigkeit stammen sowie Gewinne aus Kleinspielen (Kleinlotterien, lokale Sportwetten und kleine Pokerturniere).

 

 

* Spieleinsätze bei Geldgewinnspielen können bei der Steuererklärung teils in Abzug gebracht werden. 

© iStock.com/Wpadington

 

Steuerrückerstattung

Die Verrechnungssteuer von 35% auf steuerpflichtigen Gewinnen muss vom Veranstalter innert 90 Tagen mit dem Formular 121 bei Bargewinnen bzw. mit dem Formular 122 bei Naturalgewinnen der Eidgenössischen Steuerverwaltung gemeldet werden.

 

Die Verrechnungssteuer wird direkt vom Veranstalter an die eidgenössische Steuerverwaltung bezahlt. Sobald der Lottogewinner den Gewinn in seiner Steuererklärung deklariert, wird die Verrechnungssteuer zurückerstattet.

 

 

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Tags: Steuerberatung, Verrechnungssteuer, VST, Gewinnspiele, Geldspielgesetz, Steuern

02.2020

Neuerung 2019: Gewinne aus Lotterien und anderen Geldspielen

 

Gewinne aus Lotterien und anderen Geldspielen, die dem Geldspielgesetz unterliegen, müssen als Einkommen deklariert und versteuert werden. Gewinne in Casinos und aus Kleinspielen sind nicht steuerpflichtig.

 

* Spieleinsätze bei Geldgewinnspielen können bei der Steuererklärung teils in Abzug gebracht werden. 

© iStock.com/Wpadington

 

Einkommenssteuer 

Gewinne aus zugelassenen inländischen Lotterien, Sportwetten und Geschicklichkeitsspielen (Grossspielen) sowie aus der Online-Teilnahme an Spielbankenspielen werden neu ab CHF 1‘000‘000 (Freibetrag) besteuert. Als Grossspiele gelten Spiele, die automatisiert, interkantonal oder online durchgeführt werden.

Gewinne (inkl. Naturalgewinne) aus Lotterien und Geschicklichkeitsspielen zur Verkaufsförderung, die vom Detailhandel oder von Medienunternehmen durchgeführt werden, unterliegen nicht dem Geldspielgesetz und werden ab CHF 1‘000 (Freigrenze) komplett besteuert. Gewinne aus ausländischen Spielen sind vollumfänglich steuerpflichtig. 

Abziehbar sind die Einsatzkosten im Umfang von 5% der vorstehenden Geldspielgewinne, jedoch höchstens CHF 5‘000. Bei einer Online-Teilnahme an Spielbankenspielen können die im Steuerjahr vom Spielerkonto abgebuchten Spieleinsätze im Umfang von maximal CHF 25‘000 abgezogen werden.

 

Ausnahme

Nicht steuerbar sind Spielbankengewinne bzw. Gewinne in Casinos, sofern sie nach dem Geldspielgesetz zugelassen sind und nicht aus selbstständiger Erwerbstätigkeit stammen sowie Gewinne aus Kleinspielen (Kleinlotterien, lokale Sportwetten und kleine Pokerturniere).

 

Steuerrückerstattung

Die Verrechnungssteuer von 35% auf steuerpflichtigen Gewinnen muss vom Veranstalter innert 90 Tagen mit dem Formular 121 bei Bargewinnen bzw. mit dem Formular 122 bei Naturalgewinnen der Eidgenössischen Steuerverwaltung gemeldet werden.

 

Die Verrechnungssteuer wird direkt vom Veranstalter an die eidgenössische Steuerverwaltung bezahlt. Sobald der Lottogewinner den Gewinn in seiner Steuererklärung deklariert, wird die Verrechnungssteuer zurückerstattet.

 

Tags: Steuerberatung, Verrechnungssteuer, VST, Gewinnspiele, Geldspielgesetz, Steuern


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