Steueroptimierte Unternehmensnachfolge
Erfolgt die Unternehmensnachfolge innerhalb der Familie, können Eltern mit dem Verkauf einer Gesellschaft über eine Erbenholding einen steuerfreien privaten Kapitalgewinn erzielen.
© iStock.com/ yacobchuk
Der Praxisfall
Der Vater betreibt seit mehreren Jahrzehnten die erfolgreiche «Schreinerei AG». Der Vater hat eine Tochter, die als Nachfolgerin für den Schreinereibetrieb vorgesehen ist. Das Aktienkapital der Schreinerei AG beträgt CHF 100’000. Die Steuerverwaltung des Wohnsitzkantons teilt dem Vater jeweils jährlich den Vermögenssteuerwert der Schreinerei AG mit. Dieser beträgt aktuell CHF 900’000. Der Gewinn der Gesellschaft beträgt jeweils rund CHF 80’000 pro Jahr. Der Vater möchte nun die Aktien an seine Tochter übertragen und ihr diese zu einem günstigen Preis überlassen. Es wird daher vereinbart, dass die Tochter ihrem Vater zur Bestreitung seiner Lebenskosten in den nächsten sieben Jahren eine jährliche Zahlung von CHF 70’000 leisten soll (total CHF 490’000). Die restlichen CHF 410’000 sollen der Tochter als Schenkung und unter Erbanrechnung zukommen.
Der Aktienübertrag bzw. die damit verbundene Schenkung von CHF 410’000 kann in der Regel steuerfrei erfolgen, da die meisten Kantone keine Schenkungssteuer bei Schenkungen an eigene Nachkommen vorsehen. Zur Finanzierung der jährlichen Kaufpreisrate von CHF 70’000 muss die Tochter jedoch eine entsprechende Dividende aus der Schreinerei AG beziehen.
Diese notwendige Dividende von CHF 70’000 unterliegt bei der Tochter der Einkommenssteuer. Und da die Tochter bereits ein Grundsalär zur Deckung ihrer Lebenskosten aus der Schreinerei AG bezieht, steigt der Steuersatz für einen weiteren Bezug in Höhe von CHF 70’000 aufgrund der Progression massiv an. Diese zusätzliche Steuerbelastung verteuert und erschwert somit die familieninterne Unternehmensnachfolge erheblich.
Die Erbenholding
Anstelle einer Teilschenkung der Aktien der Schreinerei AG des Vaters an seine Tochter gründet die Tochter eine neue Gesellschaft (Holding AG). Die Tochter hält sämtliche Aktien der Holding AG. Der Vater verkauft nun die Aktien der Schreinerei AG an die Holding der Tochter zum Vermögenssteuerwert von CHF 900’000. Somit hält die Holding AG die Aktien der Schreinerei AG zum Kaufpreis von CHF 900’000 in der Bilanz und schuldet diesen Betrag dem Vater als Darlehen.
Die Dividenden der Schreinerei AG können steuerfrei an die Holding AG ausgeschüttet werden (Beteiligungsabzug). Die Holding kann aus diesen Mitteln die jährliche Zahlung an den Vater in der Höhe von CHF 70’000 in Form einer steuerfreien Darlehensrückzahlung leisten. Nach sieben Jahren beträgt das Darlehen dann immer noch CHF 410’000. Dieses Restdarlehen kann nun dereinst im Rahmen der Erbschaft an die Tochter übertragen werden.
Die Steuerersparnis
Durch den Verkauf zum vollen Verkehrswert erzielt der verkaufende Vater einen steuerfreien privaten Kapitalgewinn, sofern er alle Voraussetzungen erfüllt (u.a. muss die Beteiligung bei ihm Privatvermögen darstellen und es dürfen im Anschluss an den Verkauf fünf Jahre lang nur die ordentlichen Jahresgewinne ausgeschüttet werden). Dieser steuerfreie Kapitalgewinn im Umfang von insgesamt CHF 900’000 kann in Form einer Darlehensrückzahlung an den verkaufenden Vater und später, nach dem Erbgang, an seine Tochter steuerfrei zurückbezahlt werden. Hätte der Vater die Aktien seiner Tochter direkt übertragen, müssten sämtliche Mittelbezüge aus der Gesellschaft als steuerbare Dividenden bezogen werden.
Fazit
Die Erbenholding ermöglicht unter Einhaltung gewisser Voraussetzungen, dass die Eltern mit einem Verkauf einer AG an eine Gesellschaft der Kinder einen steuerfreien privaten Kapitalgewinn erzielen können. Damit können die Eltern einerseits eine optimale Finanzierung der Lebenskosten im Alter sicherstellen. Andererseits stehen den Eltern damit auch finanzielle Mittel zur Verfügung, um allenfalls weitere Erben, welche die Unternehmensnachfolge nicht antreten, zu entschädigen.