Anzuwendende Zinssätze für Darlehen an und von Nahestehende / Aktueller Kapitalisierungszinssatz
Jeweils anfangs Jahr publiziert die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) in einem Rundschreiben die Safe-Harbour Zinssätze für die Verzinsung von Darlehen gegenüber Nahestehenden. Diese publizierten Zinssätze widerspiegeln die Entwicklungen am Kapitalmarkt. Die Erhöhung der Zinssätze für das Jahr 2023 (publiziert im Februar 2023) und damit zwingend anzuwenden für den Jahresabschluss 2023 sind wesentlich. Bei den Zinssätzen für Darlehen in CHF handelt es sich sogar um die erste Anpassung seit 2015. Die für das Kalenderjahr 2024 publizierten Zinssätze in CHF sind im Vergleich zu 2023 wieder grossmehrheitlich stabil. Einzig bei Betriebskrediten von Nahestehenden an die Unternehmung ab CHF 1 Mio. ist der Höchstzinssatz um 0.25% tiefer.
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Ab 1. Januar 2023 beträgt der Mindestzins für Darlehen in CHF an nahestehende Personen 1.50%, soweit aus Eigenkapital refinanziert (bisher 0.25%). Wenn das Darlehen aus Fremdkapital finanziert ist, beträgt der Mindestzinssatz unverändert Selbstkosten (d.h. Fremdkapitalzins) zuzüglich 0.5% bis und mit CHF 10 Mio. und 0.25% über CHF 10 Mio. Der Mindestzinssatz von 1.5% darf aber auch bei Vorliegen von Fremdkapital nicht unterschritten werden.
Der Maximalzins für Betriebskredite von Nahestehenden, der bei operativen Unternehmen steuerlich ohne Weiteres zum Abzug zugelassen wird, entspricht dem gewichteten Mittel von 3.75% (bisher 3.00%) für die erste CHF 1 Mio. an Darlehen von Nahestehenden und 2.25% (bisher 1.00%, 2024: 2%) für überschiessende Teile. Wie üblich sind auch Zinssätze jenseits dieser Safe-Harbour-Grenzen zulässig, soweit nachgewiesen wird, dass sie dem Drittvergleich standhalten. Bei der Berechnung der steuerlich höchstzulässigen Zinsen ist auch ein allfällig bestehendes verdecktes Eigenkapital zu beachten.
Für Liegenschaftskredite gelten spezielle Zins-Bedingungen, welche detailliert im jährlichen Rundschreiben der ESTV offengelegt sind.
Die Zinssätze für Darlehen in Fremdwährungen zeigen deutlich grössere Schwankungen:
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2022 |
2023 |
2024 |
EUR Darlehen |
0.5% |
3.0% |
2.5% |
USD Darlehen |
2.0% |
3.75% |
4.25% |
Die vorgenannten Zinssätze sind für Vorschüsse oder Darlehen in Fremdwährung an Nahestehende gültig, sofern sie aus Eigenkapital finanziert sind. Liegt der Zinssatz der Fremdwährung unter dem Zinssatz gemäss Rundschreiben der ESTV, so ist mindesten der entsprechende Zinssatz für CHF zu berücksichtigen.
Die Anwendung der Safe-Harbour-Zinssätze ist jährlich aufgrund der publizierten Zinssätze neu zu prüfen und bei den Darlehen an Nahestehende anzuwenden, um steuerliche Risiken auszuschliessen. Die Gewährung von zu tief bzw. zu hoch verzinsten Darlehen stellt eine geldwerte Leistung dar und löst Gewinn- und Verrechnungssteuerfolgen aus.
Ebenfalls jährlich publiziert die ESTV den Kapitalisierungszinssatz für die Bewertung von Wertpapieren ohne Kurswert für die Vermögenssteuer. Die seit 2021 eingesetzte Formel für die Berechnung des Kapitalisierungszinssatzes beruht u.a. auf dem risikolosen Zinssatz und der für nicht börsenkotierte Unternehmen geltenden Risikoprämie sowie erhöht um einen Prozentsatz zur Berücksichtigung der Illiquidität. Der massgebende Kapitalisierungssatz berechnet sich aus dem Durchschnitt der ungerundeten Sätze der letzten 3 Jahre. Die Anwendung des tieferen Kapitalisierungssatzes von 7.75% für 2023 gegenüber 8.5% für 2022 führt zu höheren Ertragswerten, was folglich zu einem höheren Vermögenssteuerwert führt.