Steuerruling: Ein unverzichtbares Instrument der Steuerplanung
In der Praxis ist oft nicht im Voraus absehbar, welche steuerlichen Auswirkungen eine bestimmte Handlung haben wird. Ein verbindliches Steuerruling bietet in solchen Fällen Klarheit und ist daher ein unverzichtbares Instrument der Steuerplanung.
Was ist ein Ruling?
Steuervorabbescheide, auch Steuerrulings genannt, haben ihren Ursprung in der kantonalen Praxis der Steuerbehörden. Ein Ruling ist eine im Voraus eingeholte, verbindliche Steuerauskunft der Steuerverwaltung gegenüber dem Steuerpflichtigen. Ein Ruling umfasst die Darstellung eines konkreten, geplanten Sachverhalts und dessen steuerliche Bewertung durch den Steuerpflichtigen oder seinen Rechtsvertreter sowie eine Beurteilung durch die Steuerbehörde. Auf Grundlage des in Art. 9 der Bundesverfassung verankerten Vertrauensschutzes kann sich der Steuerpflichtige nach Treu und Glauben auf diese Auskunft berufen.
Wann ist ein Ruling sinnvoll?
Ein Ruling ist immer dann sinnvoll, wenn ein bestimmtes Handeln Steuern auslöst oder auslösen könnte, die steuerlichen Konsequenzen jedoch unklar sind. Im komplexen Steuerrecht ist es oft schwierig, die finanziellen Folgen im Voraus präzise zu bestimmen. Das Steuersystem ist entweder auslegungsbedürftig oder der Sachverhalt kann unterschiedlich interpretiert werden. Bei Umstrukturierungen in Unternehmen (z.B. Spaltung, Fusion oder Liegenschaftstransaktion) ist ein vorgängiges Steuerruling meist unerlässlich. Auch bei Transaktionen zwischen AG und Aktionär (oder GmbH und Gesellschafter) sollte ein Ruling eingeholt werden, da diese immer zu Verkehrswerten erfolgen müssen. Da der Verkehrswert einer Liegenschaft oder Beteiligung selten eindeutig bestimmt werden kann, ist eine vorgängige Einigung mit der Steuerverwaltung ratsam, um spätere unangenehme Folgen zu vermeiden. Wichtig ist, dass das geplante Vorgehen im Voraus mit der Steuerverwaltung abgestimmt wird. Ein Ruling entfaltet nur dann seine Wirkung, wenn die Anfrage vorab gestellt wurde und der Steuerpflichtige im Vertrauen auf die Richtigkeit der Auskunft Dispositionen getroffen hat, die später nicht ohne Nachteil rückgängig gemacht werden können.
Was ist beim Erstellen eines Rulings zu beachten?
Beim Verfassen eines Rulings sind einige wichtige Regeln zu beachten:
Der Sachverhalt muss vollständig dargelegt werden. Es dürfen keine relevanten Informationen unterschlagen werden, die für die spätere steuerliche Beurteilung von Bedeutung sind. Überflüssige Informationen, die keinen Einfluss auf die steuerliche Beurteilung haben, können weggelassen werden. Das Ruling sollte eine klare Struktur aufweisen, die neben der vollständigen Darstellung des Sachverhalts und des geplanten Vorgehens auch eine systematische steuerliche Beurteilung enthält. Am Ende des Rulings sollten die wichtigsten steuerlichen Konsequenzen zusammengefasst bzw. die konkreten Steuerfolgen beantragt werden.
Das Ruling muss der zuständigen Behörde eingereicht werden. Steuerliche Folgen bei der Verrechnungssteuer oder der Emissionsabgabe müssen beispielsweise von der Eidgenössischen Steuerverwaltung beurteilt werden. Vorabklärungen zur Einkommens- oder Gewinnsteuer sind hingegen bei den zuständigen kantonalen Steuerbehörden anzufragen.
Nach der Prüfung gibt die Steuerverwaltung entweder die Zustimmung zu den steuerlichen Folgen oder verneint diese. Unter Umständen werden auch Vorbehalte oder Ergänzungen angebracht. Zu beachten ist, dass die vereinbarten Steuerfolgen bei einer Gesetzesänderung nicht mehr gültig sind. In der Regel sind die Steuerbehörden bereit, den Fall im Detail zu besprechen und zu erklären, wo unterschiedliche Auffassungen bestehen. Jedoch sind die Steuerverwaltungen nicht für Steuerberatung und Steuerplanung zuständig.
Das Beiziehen von qualifizierten Steuerexperten für eine sinnvolle Steuerplanung oder für die vorgängige Absicherung des geplanten Vorgehens mit einem Ruling ist absolut ratsam.
Steuerruling: Ein unverzichtbares Instrument der Steuerplanung
In der Praxis ist oft nicht im Voraus absehbar, welche steuerlichen Auswirkungen eine bestimmte Handlung haben wird. Ein verbindliches Steuerruling bietet in solchen Fällen Klarheit und ist daher ein unverzichtbares Instrument der Steuerplanung.
Steuervorabbescheide, auch Steuerrulings genannt, haben ihren Ursprung in der kantonalen Praxis der Steuerbehörden. Ein Ruling ist eine im Voraus eingeholte, verbindliche Steuerauskunft der Steuerverwaltung gegenüber dem Steuerpflichtigen. Ein Ruling umfasst die Darstellung eines konkreten, geplanten Sachverhalts und dessen steuerliche Bewertung durch den Steuerpflichtigen oder seinen Rechtsvertreter sowie eine Beurteilung durch die Steuerbehörde. Auf Grundlage des in Art. 9 der Bundesverfassung verankerten Vertrauensschutzes kann sich der Steuerpflichtige nach Treu und Glauben auf diese Auskunft berufen.
Wann ist ein Ruling sinnvoll?
Ein Ruling ist immer dann sinnvoll, wenn ein bestimmtes Handeln Steuern auslöst oder auslösen könnte, die steuerlichen Konsequenzen jedoch unklar sind. Im komplexen Steuerrecht ist es oft schwierig, die finanziellen Folgen im Voraus präzise zu bestimmen. Das Steuersystem ist entweder auslegungsbedürftig oder der Sachverhalt kann unterschiedlich interpretiert werden. Bei Umstrukturierungen in Unternehmen (z.B. Spaltung, Fusion oder Liegenschaftstransaktion) ist ein vorgängiges Steuerruling meist unerlässlich. Auch bei Transaktionen zwischen AG und Aktionär (oder GmbH und Gesellschafter) sollte ein Ruling eingeholt werden, da diese immer zu Verkehrswerten erfolgen müssen. Da der Verkehrswert einer Liegenschaft oder Beteiligung selten eindeutig bestimmt werden kann, ist eine vorgängige Einigung mit der Steuerverwaltung ratsam, um spätere unangenehme Folgen zu vermeiden. Wichtig ist, dass das geplante Vorgehen im Voraus mit der Steuerverwaltung abgestimmt wird. Ein Ruling entfaltet nur dann seine Wirkung, wenn die Anfrage vorab gestellt wurde und der Steuerpflichtige im Vertrauen auf die Richtigkeit der Auskunft Dispositionen getroffen hat, die später nicht ohne Nachteil rückgängig gemacht werden können.
Was ist beim Erstellen eines Rulings zu beachten?
Beim Verfassen eines Rulings sind einige wichtige Regeln zu beachten:
Der Sachverhalt muss vollständig dargelegt werden. Es dürfen keine relevanten Informationen unterschlagen werden, die für die spätere steuerliche Beurteilung von Bedeutung sind. Überflüssige Informationen, die keinen Einfluss auf die steuerliche Beurteilung haben, können weggelassen werden. Das Ruling sollte eine klare Struktur aufweisen, die neben der vollständigen Darstellung des Sachverhalts und des geplanten Vorgehens auch eine systematische steuerliche Beurteilung enthält. Am Ende des Rulings sollten die wichtigsten steuerlichen Konsequenzen zusammengefasst bzw. die konkreten Steuerfolgen beantragt werden.
Das Ruling muss der zuständigen Behörde eingereicht werden. Steuerliche Folgen bei der Verrechnungssteuer oder der Emissionsabgabe müssen beispielsweise von der Eidgenössischen Steuerverwaltung beurteilt werden. Vorabklärungen zur Einkommens- oder Gewinnsteuer sind hingegen bei den zuständigen kantonalen Steuerbehörden anzufragen.
Nach der Prüfung gibt die Steuerverwaltung entweder die Zustimmung zu den steuerlichen Folgen oder verneint diese. Unter Umständen werden auch Vorbehalte oder Ergänzungen angebracht. Zu beachten ist, dass die vereinbarten Steuerfolgen bei einer Gesetzesänderung nicht mehr gültig sind. In der Regel sind die Steuerbehörden bereit, den Fall im Detail zu besprechen und zu erklären, wo unterschiedliche Auffassungen bestehen. Jedoch sind die Steuerverwaltungen nicht für Steuerberatung und Steuerplanung zuständig.
Das Beiziehen von qualifizierten Steuerexperten für eine sinnvolle Steuerplanung oder für die vorgängige Absicherung des geplanten Vorgehens mit einem Ruling ist absolut ratsam.