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Jana Ulrich

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05.2025

 

Die wichtigsten Punkte bei einem Wechsel des Steuerdomizils

 

Das Steuerdomizil wird durch den Kanton bestimmt, in dem die Steuerpflichtigen den Hauptwohnsitz und den Mittelpunkt der persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen haben. Ein Umzug innerhalb der Schweiz erfordert einen korrekten Nachweis des neuen Wohnsitzes, um rechtliche Konflikte zu vermeiden.

 

Steuerliche Zugehörigkeit

Der Kanton, in dem eine Person steuerlich «zu Hause» ist, ist das Steuerdomizil. Für die meisten Steuerpflichtigen ist das der Kanton, in dem sie wohnen und ihren Alltag verbringen. Kommen mehrere Orte in Frage, gilt derjenige als steuerrechtlicher Wohnsitz, zu dem die engsten persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen bestehen (Wohnung, Arbeitsplatz, Familie usw.). Bei Wochenaufenthaltern, d.h. Personen mit wöchentlichem Aufenthalt am Arbeitsort und regelmässiger Rückkehr an den Wohnsitz, ist diese Zuweisung nicht immer eindeutig. In solchen Fällen ist der Mittelpunkt der Lebensinteressen zu bestimmen. 

Wenn der Wohnsitz in der Schweiz liegt, gilt eine unbeschränkte Steuerpflicht und das weltweite Einkommen und Vermögen ist massgebend für die Satzbestimmung. Einkünfte und Vermögenswerte aus selbständiger Erwerbstätigkeit und Liegenschaftenbesitz sind jedoch vor Ort zu versteuern und haben eine interkantonale bzw. internationale Steuerausscheidung zur Folge.

Personen, die bei einem Wohnsitzwechsel – auch ins Ausland – ihr Grundeigentum oder eine selbständige Erwerbstätigkeit in der Schweiz beibehalten, bleiben im Kanton, in dem sich das entsprechende Vermögen oder die Tätigkeit befindet, aufgrund wirtschaftlicher Zugehörigkeit beschränkt steuerpflichtig.

 

Steuerdomizilwechsel

Für einige Steuerpflichtige kann ein Wohnsitzwechsel steuerlich attraktiv sein, da die Steuersätze stark zwischen den Kantonen und Gemeinden variieren. Durch einen Umzug in einen steuergünstigeren Kanton lassen sich unter Umständen deutliche Steuerersparnisse erzielen. Die Steuerpflicht besteht für die Dauer der ganzen Steuerperiode am Wohnort per Stichtag 31.12. des Steuerjahres.

Ein Umzug, der nur zu steuerlichen Zwecken vorgenommen wird, bringt jedoch Risiken mit sich. Das Bundesgericht hat klar festgehalten, dass sich das Steuerdomizil nicht nur auf dem Papier, sondern auch im tatsächlichen Leben widerspiegeln muss. Wenn der Lebensmittelpunkt in Wahrheit nicht verlagert wurde und der Umzug rein zu Steuerzwecken erfolgt, könnte dies als «Scheindomizilierung» gewertet werden. Der bisherige Kanton könnte weiter Steuern verlangen und darüber hinaus drohen strafrechtliche Konsequenzen.

 

Bestimmung des Mittelpunkts der Lebensinteressen

Grundlegend bildet der Ort den Lebensmittelpunkt, wo die steuerpflichtige Person ein festes Wohnverhältnis hält, sich regelmässig mit Freunden und Familie aufhält, arbeitet und Freizeitaktivitäten unternimmt. Fallen diese Punkte auf verschiedene Orte, so sind sie zu gewichten und gegeneinander abzuwägen. Dabei sind die Kriterien bei Alleinstehenden, Verheirateten oder im Konkubinat lebenden Personen unterschiedlich zu beurteilen.

 

 

© iStock.com/Aleksandar Karanov

 

Bei Alleinstehenden fällt der Arbeitsort am stärksten ins Gewicht. In Einzelfällen, besonders im jungen Alter, überwiegen jedoch die persönlichen bzw. familiären Beziehungen mit einer regelmässigen Rückkehr an den Familienort. Falls eine unverheiratete Person ebenfalls am Arbeitsort im Konkubinat lebt, bestätigt das den Lebensmittelpunkt. 

Bei Eheleuten überwiegt hingegen der Aufenthaltsort des Ehepartners bzw. der Kinder den Arbeitsort. Auch hier gibt es einige Ausnahmen. Beispielsweise wird bei leitenden Angestellten mit grosser Verantwortung (mind. 100 Mitarbeiter unter sich) der Arbeitsort stärker gewichtet.

Wie sich zeigt, lässt sich der Lebensmittelpunkt nicht eindeutig festlegen, sondern muss im Einzelfall anhand der konkreten Umstände bestimmt werden.

 

 

 

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Tags: Steuerberatung, Steuerdomizil, Hauptwohnsitz, Wohnsitz, Umzug, Scheindomizilierung, Lebensinteressen

05.2025

Die wichtigsten Punkte bei einem Wechsel des Steuerdomizils

 

Das Steuerdomizil wird durch den Kanton bestimmt, in dem die Steuerpflichtigen den Hauptwohnsitz und den Mittelpunkt der persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen haben. Ein Umzug innerhalb der Schweiz erfordert einen korrekten Nachweis des neuen Wohnsitzes, um rechtliche Konflikte zu vermeiden.

 

© iStock.com/Aleksandar Karanov

 

Steuerliche Zugehörigkeit

Der Kanton, in dem eine Person steuerlich «zu Hause» ist, ist das Steuerdomizil. Für die meisten Steuerpflichtigen ist das der Kanton, in dem sie wohnen und ihren Alltag verbringen. Kommen mehrere Orte in Frage, gilt derjenige als steuerrechtlicher Wohnsitz, zu dem die engsten persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen bestehen (Wohnung, Arbeitsplatz, Familie usw.). Bei Wochenaufenthaltern, d.h. Personen mit wöchentlichem Aufenthalt am Arbeitsort und regelmässiger Rückkehr an den Wohnsitz, ist diese Zuweisung nicht immer eindeutig. In solchen Fällen ist der Mittelpunkt der Lebensinteressen zu bestimmen. 

Wenn der Wohnsitz in der Schweiz liegt, gilt eine unbeschränkte Steuerpflicht und das weltweite Einkommen und Vermögen ist massgebend für die Satzbestimmung. Einkünfte und Vermögenswerte aus selbständiger Erwerbstätigkeit und Liegenschaftenbesitz sind jedoch vor Ort zu versteuern und haben eine interkantonale bzw. internationale Steuerausscheidung zur Folge.

Personen, die bei einem Wohnsitzwechsel – auch ins Ausland – ihr Grundeigentum oder eine selbständige Erwerbstätigkeit in der Schweiz beibehalten, bleiben im Kanton, in dem sich das entsprechende Vermögen oder die Tätigkeit befindet, aufgrund wirtschaftlicher Zugehörigkeit beschränkt steuerpflichtig.

 

Steuerdomizilwechsel

Für einige Steuerpflichtige kann ein Wohnsitzwechsel steuerlich attraktiv sein, da die Steuersätze stark zwischen den Kantonen und Gemeinden variieren. Durch einen Umzug in einen steuergünstigeren Kanton lassen sich unter Umständen deutliche Steuerersparnisse erzielen. Die Steuerpflicht besteht für die Dauer der ganzen Steuerperiode am Wohnort per Stichtag 31.12. des Steuerjahres.

Ein Umzug, der nur zu steuerlichen Zwecken vorgenommen wird, bringt jedoch Risiken mit sich. Das Bundesgericht hat klar festgehalten, dass sich das Steuerdomizil nicht nur auf dem Papier, sondern auch im tatsächlichen Leben widerspiegeln muss. Wenn der Lebensmittelpunkt in Wahrheit nicht verlagert wurde und der Umzug rein zu Steuerzwecken erfolgt, könnte dies als «Scheindomizilierung» gewertet werden. Der bisherige Kanton könnte weiter Steuern verlangen und darüber hinaus drohen strafrechtliche Konsequenzen.

 

Bestimmung des Mittelpunkts der Lebensinteressen

Grundlegend bildet der Ort den Lebensmittelpunkt, wo die steuerpflichtige Person ein festes Wohnverhältnis hält, sich regelmässig mit Freunden und Familie aufhält, arbeitet und Freizeitaktivitäten unternimmt. Fallen diese Punkte auf verschiedene Orte, so sind sie zu gewichten und gegeneinander abzuwägen. Dabei sind die Kriterien bei Alleinstehenden, Verheirateten oder im Konkubinat lebenden Personen unterschiedlich zu beurteilen.

 

Bei Alleinstehenden fällt der Arbeitsort am stärksten ins Gewicht. In Einzelfällen, besonders im jungen Alter, überwiegen jedoch die persönlichen bzw. familiären Beziehungen mit einer regelmässigen Rückkehr an den Familienort. Falls eine unverheiratete Person ebenfalls am Arbeitsort im Konkubinat lebt, bestätigt das den Lebensmittelpunkt. 

Bei Eheleuten überwiegt hingegen der Aufenthaltsort des Ehepartners bzw. der Kinder den Arbeitsort. Auch hier gibt es einige Ausnahmen. Beispielsweise wird bei leitenden Angestellten mit grosser Verantwortung (mind. 100 Mitarbeiter unter sich) der Arbeitsort stärker gewichtet.

Wie sich zeigt, lässt sich der Lebensmittelpunkt nicht eindeutig festlegen, sondern muss im Einzelfall anhand der konkreten Umstände bestimmt werden.

 

Tags: Steuerberatung, Steuerdomizil, Hauptwohnsitz, Wohnsitz, Umzug, Scheindomizilierung, Lebensinteressen


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