Sowohl beim Ausfüllen von Hand als auch mit «eTax.schwyz» müssen vorerst sämtliche Belege bereitgestellt werden.
Abgabetermin: 31.3.2017
Natürliche Personen müssen ihre Steuererklärung 2016 mit Beilagen bis 31. 3. 2017 einreichen. Fristerstreckungsgesuche sind vor dem 31. 3. 2017 schriftlich an die zuständige Gemeinde-/Bezirksverwaltung zu richten. In der Regel werden die Gesuche anstandslos bewilligt.
Verspätet eingereichte Fristerstreckungsgesuche werden in jedem Fall abgelehnt und in der Folge wird keine Fristerstreckung mehr möglich sein. Sowohl beim Ausfüllen von Hand als auch mit der von der Steuerverwaltung zur Verfügung gestellten Software «eTax.schwyz» müssen zuallererst sämtliche Belege bereitgestellt werden.
Ausfüllen mit «eTax.schwyz»
Die Steuerverwaltung stellt für das Ausfüllen der Steuererklärung wiederum die Software «eTax.schwyz» zur Verfügung. Sie kann im Internet unter www.sz.ch/etax kostenlos heruntergeladen werden. Wer im Vorjahr bereits «eTax.schwyz» benutzt hat, kann von der automatischen Datenübertragung profitieren. Stammdaten sowie Angaben über Bankkonten und Wertschriftenbesitz werden übernommen und erleichtern die Eingabe erheblich. Verlangte Beilagen werden aufgrund der Angaben ermittelt und in einem separaten Beilagenverzeichnis aufgeführt. Ebenso ist es möglich, die effektive Steuerbelastung zu ermitteln (Steuerrechner).
Für das Ausfüllen der Steuererklärung müssen zuerst alle Belege bereitgelegt werden.
Hier eine Liste der gängigen benötigten Dokumente:
Checkliste
Lohn- und Rentenausweise
Abrechnungen über Taggelder von Kranken-, Unfall- und Arbeitslosenversicherungen
Abrechnungen über Korporations- und Genossennutzen
Belege über erhaltene oder bezahlte Leibrenten
Geschäftsabschluss (Bilanz und Erfolgsrechnung mit Kapitalausweis)
Zins- und Kapitalbescheinigungen Ihrer Bank- und Postkonti
Vermögens-/Steuerverzeichnisse Banken, allenfalls mit Wertschriftenbelegen
Belege über Darlehen und Guthaben inkl. Zinsabrechnungen
Dividendenabrechnungen
Belege über bezahlte Vermögensverwaltungskosten
Eigenmiet- und Vermögenssteuerwert der Liegenschaften (inkl. Liegenschaften im Ausland)
Sowohl beim Ausfüllen von Hand als auch mit «eTax.schwyz» müssen vorerst sämtliche Belege bereitgestellt werden.
* «Mattig Walk-in» Steuererklärung 2016? Entspannen Sie sich...
Abgabetermin: 31.3.2017
Natürliche Personen müssen ihre Steuererklärung 2016 mit Beilagen bis 31. 3. 2017 einreichen. Fristerstreckungsgesuche sind vor dem 31. 3. 2017 schriftlich an die zuständige Gemeinde-/Bezirksverwaltung zu richten. In der Regel werden die Gesuche anstandslos bewilligt.
Verspätet eingereichte Fristerstreckungsgesuche werden in jedem Fall abgelehnt und in der Folge wird keine Fristerstreckung mehr möglich sein. Sowohl beim Ausfüllen von Hand als auch mit der von der Steuerverwaltung zur Verfügung gestellten Software «eTax.schwyz» müssen zuallererst sämtliche Belege bereitgestellt werden.
Ausfüllen mit «eTax.schwyz»
Die Steuerverwaltung stellt für das Ausfüllen der Steuererklärung wiederum die Software «eTax.schwyz» zur Verfügung. Sie kann im Internet unter www.sz.ch/etax kostenlos heruntergeladen werden. Wer im Vorjahr bereits «eTax.schwyz» benutzt hat, kann von der automatischen Datenübertragung profitieren. Stammdaten sowie Angaben über Bankkonten und Wertschriftenbesitz werden übernommen und erleichtern die Eingabe erheblich. Verlangte Beilagen werden aufgrund der Angaben ermittelt und in einem separaten Beilagenverzeichnis aufgeführt. Ebenso ist es möglich, die effektive Steuerbelastung zu ermitteln (Steuerrechner).
Für das Ausfüllen der Steuererklärung müssen zuerst alle Belege bereitgelegt werden.
Hier eine Liste der gängigen benötigten Dokumente:
Checkliste
Lohn- und Rentenausweise
Abrechnungen über Taggelder von Kranken-, Unfall- und Arbeitslosenversicherungen
Abrechnungen über Korporations- und Genossennutzen
Belege über erhaltene oder bezahlte Leibrenten
Geschäftsabschluss (Bilanz und Erfolgsrechnung mit Kapitalausweis)
Zins- und Kapitalbescheinigungen Ihrer Bank- und Postkonti
Vermögens-/Steuerverzeichnisse Banken, allenfalls mit Wertschriftenbelegen
Belege über Darlehen und Guthaben inkl. Zinsabrechnungen
Dividendenabrechnungen
Belege über bezahlte Vermögensverwaltungskosten
Eigenmiet- und Vermögenssteuerwert der Liegenschaften (inkl. Liegenschaften im Ausland)