Optimieren Sie Ihre Steuern
Die Steuererklärung ist in der Regel reine Vergangenheitsbewältigung. Wird die Steuerplanung nicht rechtzeitig in Angriff genommen, kann die Steuerbelastung meist nur noch wenig beeinflusst werden. Daher müssen Sie rechtzeitig die notwendigen Schritte zur Reduktion Ihrer Steuerrechnung einleiten. Verpassen Sie also Ihre Chance nicht und planen Sie schon heute das Steuerjahr 2016.
* Frühzeitige Steuerplanung reduziert die Steuerlast.
Unterhalt des Eigenheims
Die Terminierung der Renovationsarbeiten an Ihrem Eigenheim hilft unter Umständen, die Progressionsspitze der Einkommenssteuer zu brechen. Da jedes Jahr gewählt werden kann, ob man den Pauschal- oder den Effektivabzug geltend machen will, lohnt es sich, Liegenschaftsunterhaltsarbeiten soweit wie möglich so zusammenzufassen, dass diese die Pauschale in einem Jahr übersteigen. Dies ist günstiger als jedes Jahr knapp unter die Pauschale zu fallen. Bei grösseren Aufwendungen kann es demgegenüber sinnvoller sein, die Aufwendungen auf zwei oder mehr Steuerjahre zu verteilen.
Vorsorge mit Säule 3a
Von der Säule 3a profitieren Arbeitnehmer mit einem AHV-pflichtigen Einkommen. Für Angestellte, die in einer Pensionskasse versichert sind, gilt für das Steuerjahr 2015 eine Begrenzung der jährlichen Einzahlung auf CHF 6‘768. Personen ohne Pensionskasse (z.B. Selbständigerwerbende) können 20% des AHV-pflichtigen Einkommens – für 2015 jedoch maximal CHF 33‘840 – einzahlen. Bei Doppelverdienern sind beide Ehepartner abzugsberechtigt. Für das Jahr 2016 bleiben die Maximalbeträge unverändert. Die Einzahlung auf das Konto oder die Police der Säule 3a muss spätestens bis zum Jahresende 2016 erfolgen.
Einkauf fehlender Beitragsjahre bei der beruflichen Vorsorge (2. Säule)
Lassen Sie sich Ihre Einkaufsmöglichkeit von Ihrer Versicherung bescheinigen und planen Sie eine optimale Staffelung der möglichen Nachzahlungen. Sie schliessen damit die so genannte Deckungslücke. Beachten Sie aber, dass 3 Jahre vor Bezug des Alterskapitals kein steuerlich abzugsfähiger Einkauf mehr zugelassen wird.
Beziehen Sie Ihre Vorsorgeleistungen über mehrere Jahre
Kapitalleistungen aus der Vorsorge unterliegen in allen Kantonen einem separaten Tarif. Mehrere Kapitalleistungen des gleichen Jahres werden zur Satzbestimmung zusammengerechnet. Um die Steuerprogression zu brechen, ist es daher sinnvoll, Kapitalleistungen aus Vorsorgeeinrichtungen, Freizügigkeitskonten und der Säule 3a in verschiedenen Jahren zu beziehen. Die Progression bei der Auszahlung der Säule 3a kann gemildert werden, indem die Einzahlungen auf mehrere Konti oder Policen verteilt und in unterschiedlichen Jahren ausbezahlt werden.
Skontoabzugsmöglichkeit nutzen
Beim Steuerbezug hat man die Möglichkeit, die ganze Steuerrechnung der Gemeinde bis zum 1. Juli zu bezahlen. Macht man davon Gebrauch, gibt es 1% Skonto als „Rabatt“.
Wohnsitzwechsel
Die Steuerbelastung von Gemeinde zu Gemeinde (siehe Steuerfusstabelle) und von Kanton zu Kanton ist sehr verschieden, d.h. die Wahl des Wohnortes hat grossen Einfluss auf die Höhe der Steuern. Falls ein Umzug geplant ist, lohnt es sich, die Steuerfolgen im Auge zu behalten. Zudem kann man mit der Wahl des Umzugstermins Steuern einsparen, da natürliche Personen für das ganze Steuerjahr dort steuerpflichtig sind, wo sie am 31. Dezember des Steuerjahres Wohnsitz haben.
Unbezahlte Ferien über Jahreswechsel
Sollten Sie einen unbezahlten Urlaub (z.B. Sprach- oder Auslandsaufenthalt) planen, sollten Sie diesen über den Jahreswechsel legen und das Mindereinkommen, wenn möglich, gleichmässig über zwei Jahre verteilen, damit die Steuerersparnis maximal ausfällt (Steuerprogression).