Transformationsprogramm DaziT: Neues vom Zoll
Die Eidg. Zollverwaltung ist mit dem gesamtheitlichen Transformationsprogramm DaziT am 1. Januar 2018 ins digitale Zeitalter gestartet. Die Programmbezeichnung «DaziT» steht für «Dazi», das rätoromanische Wort für Zoll und für «Transformation», während die «IT» das zentrale, ermöglichende Element darstellt. Bis 2026 sollen sämtliche Zollprozesse digitalisiert werden, um den Grenzübertritt weiter zu vereinfachen und zu beschleunigen. Ziel ist die zeit- und ortsunabhängige Erledigung der Grenzformalitäten.
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Ab 01.03.2018 wird die Veranlagungsverfügung MWST der Eidg. Zollverwaltung (EZV) nicht mehr per Post/Mail zugestellt, sondern die Bringschuld wird zu einer Holschuld. Für den Bezug der elektronischen Veranlagungsverfügungen (eVV/eBordereau) stehen nun verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. Bezogen werden können die eVV grundsätzlich von jenen Unternehmen, die über ein ZAZ-Konto (zentrales Abrechnungsverfahren der Zollverwaltung) verfügen oder sie wird über die in der Einfuhrzollanmeldung angegebenen Unternehmens-Identifikationsnummer (UID) gesteuert. Es empfiehlt sich, jene Bezugsart zu wählen, welche den Bedürfnissen der importierenden Unternehmung am ehesten gerecht wird.
Es gibt drei verschiedene Möglichkeiten:
Receipt-/Bordereau Services, WEB/Mail-Server (UID nötig)
Geeignet für Firmen mit einer grossen Anzahl an Verfügungen und eigenem Software-System.
Web GUI (UID nötig)
(GUI steht für Graphical User Interface)
Geeignet für Firmen mit geringer Anzahl Verfügungen. Sie können über das Web-GUI der Zollverwaltung die elektronischen Dokumente (eVV / eBordereau) beziehen.
Zugangscode GUI
Geeignet für Einzelabfragen. Jede Zollanmeldung erhält einen Zugangscode. Der Spediteur teilt dem Importeur die Nummer der Zollanmeldung (gleiche Nummer wie Veranlagungsverfügung) mit und den dazu gehörenden Zugangscode. Der Importeur kann die eVV über die Internetseite der Zollverwaltung abholen, ohne registriert zu sein.
Wozu werden Veranlagungsverfügungen MWST (eVV Import) benötigt?
Diese Dokumente müssen zwingend zur Vornahme eines MWST-Vorsteuerabzuges vorliegen. Sie werden im XML-Format versehen mit einer elektronischen Signatur zugestellt und sind zwingend auch elektronisch zu archivieren. Werden Belege ausgedruckt, geht automatisch deren Beweiskraft verloren, ebenso wenn Veränderungen vorgenommen werden. Das XML-Format mit elektronischer Signatur ist massgebend.
Bei MWST-Kontrollen muss die soge
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nannte Prüfspur gewährleistet werden.
Also der Weg vom Beleg zur Buchhal
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tung und zur MWST-Abrechnung und
ebenso umgekehrt. Richten Sie sich
ein dokumentiertes System ein, damit
ein MWST-Revisor, welchem Sie Zugang
auf Ihr IT-System gewähren müssen, ins
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ren finden kann.
Bei MWST-Kontrollen muss die sogenannte Prüfspur gewährleistet werden. Also der Weg vom Beleg zur Buchhaltung und zur MWST-Abrechnung und ebenso umgekehrt. Richten Sie sich ein dokumentiertes System ein, damit ein MWST-Revisor, welchem Sie Zugang auf Ihr IT-System gewähren müssen inskünftig diese Prüfspur während 10 Jahren finden kann.
Es wird also notwendig sein, Ordnernamen genau zu bezeichnen, um den Weg zum Buchungsbeleg zu finden.