(Vor-)Pensionierung – mehr Fragen als Antworten...?
Vermögensübersicht und Budget
Der Durchschnittsschweizer ist rund die Hälfte des Lebens erwerbstätig, zahlt in die Sozialversicherungen sowie in die persönliche Vorsorge ein und häuft so ein stattliches Vermögen an. Durch wirtschaftliche Entwicklungen, aus gesundheitlichen Gründen oder durch persönliche Überlegungen wünschen sich viele Erwerbstätige, vorzeitig in den Ruhestand zu treten. Dazu nachfolgend einige wertvolle Tipps aus der Beratungspraxis.
Vermögensübersicht und Budget
Um das Fragenwirrwarr bei einer (Vor-)Pensionierung zu entflechten und zu strukturieren, sollten Sie sich zunächst über Ihre Vermögensverhältnisse und finanziellen Bedürfnisse klar werden. Dies gelingt am besten, wenn Sie die Vermögenswerte in drei Rubriken auflisten: a) liquide Mittel/Wertschriften, b) Liegenschaften sowie c) 2. Säule (Pensionskasse) und 3. Säule (3a und 3b). Dabei müssen Sie den Marktwert Ihrer Liegenschaften realistisch einschätzen und sich über Ihre Vermögen in der Pensionskasse, der Säule 3a und dem Kapital in Lebensversicherungen (Säule 3b) informieren. Anschliessend erstellen Sie ein realistisches Haushaltsbudget für die Dauer der Vorpension und für die weitere Pensionsphase im Alter. Berücksichtigen Sie unbedingt Reservepositionen und Kosten für längst ersehnte Projekte wie z.B. Ferien, Anschaffungen oder Renovationen. Diese Angaben sind ein optimaler Ausgangspunkt, um gemeinsam mit einem fachspezialisierten Berater die (Vor-)Pensionierung gewissenhaft zu planen. Die zentrale Frage lautet für Sie: Wie finanziere ich meine Vorpensionierung und meinen Lebensabend?
Säule: AHV
Das Rentenalter ist bei der AHV flexibel gestaltbar. Ein Mann (eine Frau) kann dabei ab Alter 63 (62) die AHV-Rente vorbeziehen oder diese bis Alter 70 (69) aufschieben, was zu einer Kürzung oder Erhöhung der Altersrente führt. Ohne Erwerbstätigkeit qualifiziert sich der Frisch-Vorpensionierte als «nichterwerbstätige Person», wodurch die AHV eine Ersatzberechnung auf Basis der Renteneinkommen und dem aktuellen Vermögen vornimmt. Im Maximum kann sich die Abgabe bis auf CHF 23750 (Stand 2012) belaufen. Durch den Rentenvorbezug sind diese Abgaben nicht mehr rentenbildend und stellen somit eine Abgabelast ohne direkte Gegenleistung der AHV dar.
2. Säule (Pensionskasse) und Säule 3a
Während der Erwerbstätigkeit sind Einzahlungen in die Pensionskasse oder in die Säule 3a ein probates Mittel, um die Steuerprogression zu senken (Tipp: Einzahlungen bis Mitte Dezember vornehmen). Bei einem Kapitalbezug der 2. Säule ist jedoch steuerrechtlich zu beachten, dass die letzte Nachzahlung mehr als drei Jahre zurückliegen muss, damit die Nachzahlungen steuerrechtlich akzeptiert werden. Eine weitsichtige Planung ist deshalb wichtig. Gleiches gilt auch für die zahlreichen Möglichkeiten, ab Alter 58/60 Kapitalbezüge bei der 2. Säule oder bei der Säule 3a steueroptimiert vorzunehmen. Das Pensionskassenvermögen kann auch als lebenslängliche Rente (vor-)bezogen werden. Wichtig ist dabei, dass Sie sich gut über den Umwandlungssatz und demnach auch über die zu erwartenden lebenslänglichen Rentenzahlungen informieren. Die Renten werden dabei mit dem übrigen Einkommen zu 100% besteuert.
Ehe-/Erbrecht
Gerade bei Entscheiden wie der Lebensabend zu finanzieren ist, wird bei der Planung ein Aspekt sträflich vernachlässigt: das Ehegüter- und Erbrecht! So wird meist vergessen, dass ein Kapitalbezug aus der Pensionskasse ein Vermögenswert darstellt. Dieser fällt beim Hinschied in die Erbmasse und muss darum vom überlebenden Ehepartner mit den Erben geteilt werden. Hingegen wird eine Rente in eine lebenslange 60%-Witwenrente umgewandelt, die nicht mit den Erben zu teilen ist. Bei der Pensionierungsplanung empfehlen wir, mit den Kindern einen Erbvertrag abzuschliessen oder mindestens beim Notar ein Testament zu errichten, um bei Ableben Gewissheit über die Teilung der Erbmasse zu erhalten. Dies ist eine Art Versicherung vor ungewollten Streitigkeiten im Alter.
Fazit
Wie das heutige Erwerbsleben sind auch die Lösungen bei der (Vor-)Pensionsplanung vielschichtig und individuell gestaltbar. Vergleichbar mit einem Hausbau wird auch zuerst ein Architekt mit dem Planen beauftragt, bevor man mit dem Bauen beginnt. Gerne stehen Ihnen die Mattig-Mitarbeitenden als «Architekt» und «Bauleiter» Ihrer Pensionsplanung mit Rat und Tat zur Seite. So erhalten Sie Gewissheit, dass z.B. Ihr Maurer (Versicherer), Elektriker (Notar), Maler (Banker), Schreiner (Kinder) und Sanitärinstallateur (Steuerverwaltung) Ihr «Pensionshaus» richtig bauen…
(Vor-)Pensionierung – mehr Fragen als Antworten...?
Vermögensübersicht und Budget
Der Durchschnittsschweizer ist rund die Hälfte des Lebens erwerbstätig, zahlt in die Sozialversicherungen sowie in die persönliche Vorsorge ein und häuft so ein stattliches Vermögen an. Durch wirtschaftliche Entwicklungen, aus gesundheitlichen Gründen oder durch persönliche Überlegungen wünschen sich viele Erwerbstätige, vorzeitig in den Ruhestand zu treten. Dazu nachfolgend einige wertvolle Tipps aus der Beratungspraxis.
Vermögensübersicht und Budget
Um das Fragenwirrwarr bei einer (Vor-)Pensionierung zu entflechten und zu strukturieren, sollten Sie sich zunächst über Ihre Vermögensverhältnisse und finanziellen Bedürfnisse klar werden. Dies gelingt am besten, wenn Sie die Vermögenswerte in drei Rubriken auflisten: a) liquide Mittel/Wertschriften, b) Liegenschaften sowie c) 2. Säule (Pensionskasse) und 3. Säule (3a und 3b). Dabei müssen Sie den Marktwert Ihrer Liegenschaften realistisch einschätzen und sich über Ihre Vermögen in der Pensionskasse, der Säule 3a und dem Kapital in Lebensversicherungen (Säule 3b) informieren. Anschliessend erstellen Sie ein realistisches Haushaltsbudget für die Dauer der Vorpension und für die weitere Pensionsphase im Alter. Berücksichtigen Sie unbedingt Reservepositionen und Kosten für längst ersehnte Projekte wie z.B. Ferien, Anschaffungen oder Renovationen. Diese Angaben sind ein optimaler Ausgangspunkt, um gemeinsam mit einem fachspezialisierten Berater die (Vor-)Pensionierung gewissenhaft zu planen. Die zentrale Frage lautet für Sie: Wie finanziere ich meine Vorpensionierung und meinen Lebensabend?
Säule: AHV
Das Rentenalter ist bei der AHV flexibel gestaltbar. Ein Mann (eine Frau) kann dabei ab Alter 63 (62) die AHV-Rente vorbeziehen oder diese bis Alter 70 (69) aufschieben, was zu einer Kürzung oder Erhöhung der Altersrente führt. Ohne Erwerbstätigkeit qualifiziert sich der Frisch-Vorpensionierte als «nichterwerbstätige Person», wodurch die AHV eine Ersatzberechnung auf Basis der Renteneinkommen und dem aktuellen Vermögen vornimmt. Im Maximum kann sich die Abgabe bis auf CHF 23750 (Stand 2012) belaufen. Durch den Rentenvorbezug sind diese Abgaben nicht mehr rentenbildend und stellen somit eine Abgabelast ohne direkte Gegenleistung der AHV dar.
2. Säule (Pensionskasse) und Säule 3a
Während der Erwerbstätigkeit sind Einzahlungen in die Pensionskasse oder in die Säule 3a ein probates Mittel, um die Steuerprogression zu senken (Tipp: Einzahlungen bis Mitte Dezember vornehmen). Bei einem Kapitalbezug der 2. Säule ist jedoch steuerrechtlich zu beachten, dass die letzte Nachzahlung mehr als drei Jahre zurückliegen muss, damit die Nachzahlungen steuerrechtlich akzeptiert werden. Eine weitsichtige Planung ist deshalb wichtig. Gleiches gilt auch für die zahlreichen Möglichkeiten, ab Alter 58/60 Kapitalbezüge bei der 2. Säule oder bei der Säule 3a steueroptimiert vorzunehmen. Das Pensionskassenvermögen kann auch als lebenslängliche Rente (vor-)bezogen werden. Wichtig ist dabei, dass Sie sich gut über den Umwandlungssatz und demnach auch über die zu erwartenden lebenslänglichen Rentenzahlungen informieren. Die Renten werden dabei mit dem übrigen Einkommen zu 100% besteuert.
Ehe-/Erbrecht
Gerade bei Entscheiden wie der Lebensabend zu finanzieren ist, wird bei der Planung ein Aspekt sträflich vernachlässigt: das Ehegüter- und Erbrecht! So wird meist vergessen, dass ein Kapitalbezug aus der Pensionskasse ein Vermögenswert darstellt. Dieser fällt beim Hinschied in die Erbmasse und muss darum vom überlebenden Ehepartner mit den Erben geteilt werden. Hingegen wird eine Rente in eine lebenslange 60%-Witwenrente umgewandelt, die nicht mit den Erben zu teilen ist. Bei der Pensionierungsplanung empfehlen wir, mit den Kindern einen Erbvertrag abzuschliessen oder mindestens beim Notar ein Testament zu errichten, um bei Ableben Gewissheit über die Teilung der Erbmasse zu erhalten. Dies ist eine Art Versicherung vor ungewollten Streitigkeiten im Alter.
Fazit
Wie das heutige Erwerbsleben sind auch die Lösungen bei der (Vor-)Pensionsplanung vielschichtig und individuell gestaltbar. Vergleichbar mit einem Hausbau wird auch zuerst ein Architekt mit dem Planen beauftragt, bevor man mit dem Bauen beginnt. Gerne stehen Ihnen die Mattig-Mitarbeitenden als «Architekt» und «Bauleiter» Ihrer Pensionsplanung mit Rat und Tat zur Seite. So erhalten Sie Gewissheit, dass z.B. Ihr Maurer (Versicherer), Elektriker (Notar), Maler (Banker), Schreiner (Kinder) und Sanitärinstallateur (Steuerverwaltung) Ihr «Pensionshaus» richtig bauen…