Neuerungen im Steuer- und Gesellschaftsrecht
Bundesgesetz über die Steuerreform und AHV-Finanzierung (STAF)
Die STAF stellt wettbewerbsfähige steuerliche Rahmenbedingungen sicher. Sie leistet einen entscheidenden Beitrag zur Standortattraktivität und damit zur Wertschöpfung, zu Arbeitsplätzen und zu Steuereinnahmen.
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Mit der Steuerreform wird die Abschaffung der international nicht mehr akzeptierten Regelungen für kantonale Statusgesellschaften (Holdinggesellschaften, gemischte Gesellschaften und Domizilgesellschaften) umgesetzt. Zur Entlastung wird bei allen Gesellschaften die Gewinnsteuerbelastung gesenkt. Für eine Ausgewogenheit des Gesetzes müssen die Kantone folgende Massnahmen umsetzen:
- Sonderregelung für die Förderung von Forschung und Entwicklung (F&E-Abzug und Patentbox)
- Anpassungen bei der kantonalen Kapitalsteuer
- Erhöhung der Dividendenbesteuerung auf 70% beim Bund und mindestens 50% bei den Kantonen
- Erhöhung des Kantonsanteils an der direkten Bundessteuer
Als soziale Kompensationsmassnahme werden zusätzlich 2 Mrd. Franken für die Finanzierung der AHV eingesetzt. Diese werden durch die Erhöhung der AHV-Beitragssätze von Arbeitgeber und Arbeitnehmer um je 0.15% finanziert.
Energiegesetz (EnG) / Totalrevision der Liegenschaftskostenverordnung
Die Liegenschaftskostenverordnung ist das erste Paket zur Umsetzung der Energiestrategie 2050 und enthält wichtige steuerliche Massnahmen. Ab 1. Januar 2020 können energiesparende Investitionskosten eines Jahres während bis zu drei Steuerperioden geltend gemacht werden. Zudem können Abbruchkosten eines alten Hauses und die Erstellung eines entsprechenden Ersatzbaus unter gewissen Voraussetzungen analog den Unterhaltskosten steuerlich in Abzug gebracht werden.
Erhöhung der Abzüge für Kinderdrittbetreuungskosten
Um dem Mangel an inländischen Fachkräften entgegenzuwirken und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu verbessern, sollen die Abzüge für Kinderdrittbetreuungskosten von heute max. CHF 10'100 auf max. CHF 25'000 pro Jahr und Kind bei der direkten Bundessteuer erhöht werden. Das Gesetz wurde in der Herbstsession 2019 verabschiedet. Die SP will dies jedoch vors Volk bringen und hat das Referendum ergriffen.
Stellenmeldepflicht
Die Stellenmeldepflicht greift bei Berufsarten, die von hoher Arbeitslosigkeit betroffen sind. Bis Ende 2019 gilt ein Schwellenwert von 8%; dieser wird per 1. Januar 2020 auf 5% gesenkt. Arbeitgeber sind verpflichtet, offene Stellen in Berufsarten mit hoher Arbeitslosigkeit dem RAV zu melden. Die Liste der meldepflichtigen Berufsarten wird auf der Homepage des SECO publiziert.
Abschaffung der KMU-Inhaberaktie
Bereits per 1. November 2019 trat das Bundesgesetz zur Umsetzung von Empfehlungen des Globalen Forums in Kraft. Damit werden für KMU Inhaberaktien faktisch abgeschafft.
Am 1. Mai 2021 werden unzulässige Inhaberaktien von Gesetzes wegen in Namenaktien umgewandelt. Das Handelsregisteramt muss die entsprechende Änderung von Amtes wegen in das Handelsregister eintragen. Gleichzeitig trägt es eine Bemerkung ein, dass die Belege vom Eintrag abweichende Angaben enthalten. Aktiengesellschaften, deren Aktien von Gesetzes wegen umgewandelt wurden, müssen bei der nächsten Statutenänderung die Statuten an die Umwandlung anpassen. Das Handelsregisteramt weist jede Anmeldung zur Eintragung einer anderen Statutenänderung zurück, solange diese Anpassung nicht vorgenommen wurde.
Bitte lesen Sie auch unseren umfangreichen Artikel vom Januar 2020 Änderungen im neuen Jahr