Finden wir es nicht alle richtig, dass grosse Konzerne auch ausserhalb der Schweiz unsere Standards einhalten sollen? Am 29. November 2020 stimmen wir über die Volksinitiative „Für verantwortungsvolle Unternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt“ ab. Leider sind Titel und Anspruch verfänglich und schaden – obwohl gut gemeint – ungewollt der Schweiz und den Entwicklungsländern.
Das wichtigste vorneweg: Das zentrale Problem der Initiative ist es, dass wir durch den Titel, so wie er in den Medien meist verwendet wird, unmittelbar grosse (Bergbau-)Konzerne vor uns sehen und zu Recht erwarten, dass sich diese auch ausserhalb der Schweiz an Standards halten, die in der Schweiz selbstverständlich sind. Allerdings trifft die nun formulierte Initiative nicht nur diese Konzerne (die übrigens nicht alle im 18. Jahrhundert stehen geblieben sind bezüglich Umwelt- und Menschenrechtsstandards), sondern auch all jene Firmen, die direkt über Tochtergesellschaften oder indirekt über Lieferantenbeziehungen Waren aus dem Ausland, insbesondere aus Entwicklungsländern, beziehen. Konsequenterweise heisst die Initiative deshalb nicht «Konzernverantwortungs-», sondern viel allgemeiner «Unternehmens-Verantwortungs-Initiative». Diese nimmt Firmen für ihre eigenen Versäumnisse sowie für vermutetes Fehlverhalten innerhalb der gesamten Lieferkette in die Pflicht – auch für Verfehlungen von Drittfirmen in Ländern, in denen Informationen teils kaum rasch verfügbar sind.
Die Vorstellung, dass jemand für Verfehlungen von Dritten verantwortlich gemacht wird, widerspricht – ausserhalb dieser populistischen Thematik – unserem Rechtsverständnis. Dennoch sollen nun alle Firmen, auch KMU, einer Haftung unterworfen werden. Das ist nicht nur rechtlich stossend, sondern auch sachlich, insbesondere für kleinere Firmen, nicht umsetzbar. Denn, Hand aufs Herz: Auch beim besten Willen kann beispielsweise ein kleines Schokoladen- und Spezialnahrungsmittelunternehmen kaum sicherstellen, was bei seinen Lieferanten geschieht und die Prozesse von der Schweiz aus überwachen. Dennoch verlangt die Initiative neben der Kontrolle auch eine Haftung für diese Prozesse. Hier rächt sich, dass die UVI
jedes Unternehmen in der Schweiz betrifft, nämlich vom Kleinst-KMU bis zum multinationalen Konzern, und
alle Unternehmen denselben Grundsätzen und Anforderungen unterstellen will
Die Konsequenzen für die Schweiz und für die Entwicklungsländer sind klar und dürften der Absicht der Initianten sogar entgegenlaufen: Kleine Firmen werden sich aus Lieferbeziehungen mit entfernteren und ärmeren Ländern zurückziehen. Grosse Konzerne springen in die Lücke und dominieren diese lokalen Märkte; im schlechteren Fall finden die lokalen Produkte überhaupt keine Nachfrage mehr. Das ist weder im Sinn der Schweizer KMU-Wirtschaft, noch im Interesse der betroffenen Zulieferfirmen in ärmeren Ländern und ihrer Mitarbeitenden.
Soll man nun einfach unbefriedigende Zustände akzeptieren? Nein – auch das muss nicht sein, denn der Bund hat bereits einen Gegenvorschlag verabschiedet, der klare Spielregeln aufstellt. Der Gegenvorschlag orientiert sich an internationalen Standards wie der EU-Regulierung und umfasst eine weitgehende Rechenschaftspflicht sowie spezifische Sorgfaltsprüfungspflichten in den Bereichen Kinderarbeit und Mineralien aus Konfliktgebieten. Alle Schweizer Firmen werden zur klaren Dokumentation verpflichtet (und damit zu etwas, was auch einhaltbar ist). Zuwiderhandlungen können zu erheblichen Bussen führen. Dieser Gegenvorschlag tritt automatisch in Kraft, wenn die Initiative abgelehnt wird. Der Gegenvorschlag ist ein sicherer Weg, um Verantwortung sicherzustellen, kleinere Firmen aber nicht in unkontrollierbare Abhängigkeiten zu zwingen hinsichtlich einer Haftung für Dritte im Ausland.
Mit einem Nein kann daher den Interessen ärmerer Länder entsprochen werden, ohne unserer breiten KMU-Wirtschaft zu schaden.
Finden wir es nicht alle richtig, dass grosse Konzerne auch ausserhalb der Schweiz unsere Standards einhalten sollen? Am 29. November 2020 stimmen wir über die Volksinitiative „Für verantwortungsvolle Unternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt“ ab. Leider sind Titel und Anspruch verfänglich und schaden – obwohl gut gemeint – ungewollt der Schweiz und den Entwicklungsländern.
Das wichtigste vorneweg: Das zentrale Problem der Initiative ist es, dass wir durch den Titel, so wie er in den Medien meist verwendet wird, unmittelbar grosse (Bergbau-)Konzerne vor uns sehen und zu Recht erwarten, dass sich diese auch ausserhalb der Schweiz an Standards halten, die in der Schweiz selbstverständlich sind. Allerdings trifft die nun formulierte Initiative nicht nur diese Konzerne (die übrigens nicht alle im 18. Jahrhundert stehen geblieben sind bezüglich Umwelt- und Menschenrechtsstandards), sondern auch all jene Firmen, die direkt über Tochtergesellschaften oder indirekt über Lieferantenbeziehungen Waren aus dem Ausland, insbesondere aus Entwicklungsländern, beziehen. Konsequenterweise heisst die Initiative deshalb nicht «Konzernverantwortungs-», sondern viel allgemeiner «Unternehmens-Verantwortungs-Initiative». Diese nimmt Firmen für ihre eigenen Versäumnisse sowie für vermutetes Fehlverhalten innerhalb der gesamten Lieferkette in die Pflicht – auch für Verfehlungen von Drittfirmen in Ländern, in denen Informationen teils kaum rasch verfügbar sind.
Die Vorstellung, dass jemand für Verfehlungen von Dritten verantwortlich gemacht wird, widerspricht – ausserhalb dieser populistischen Thematik – unserem Rechtsverständnis. Dennoch sollen nun alle Firmen, auch KMU, einer Haftung unterworfen werden. Das ist nicht nur rechtlich stossend, sondern auch sachlich, insbesondere für kleinere Firmen, nicht umsetzbar. Denn, Hand aufs Herz: Auch beim besten Willen kann beispielsweise ein kleines Schokoladen- und Spezialnahrungsmittelunternehmen kaum sicherstellen, was bei seinen Lieferanten geschieht und die Prozesse von der Schweiz aus überwachen. Dennoch verlangt die Initiative neben der Kontrolle auch eine Haftung für diese Prozesse. Hier rächt sich, dass die UVI
jedes Unternehmen in der Schweiz betrifft, nämlich vom Kleinst-KMU bis zum multinationalen Konzern, und
alle Unternehmen denselben Grundsätzen und Anforderungen unterstellen will
Die Konsequenzen für die Schweiz und für die Entwicklungsländer sind klar und dürften der Absicht der Initianten sogar entgegenlaufen: Kleine Firmen werden sich aus Lieferbeziehungen mit entfernteren und ärmeren Ländern zurückziehen. Grosse Konzerne springen in die Lücke und dominieren diese lokalen Märkte; im schlechteren Fall finden die lokalen Produkte überhaupt keine Nachfrage mehr. Das ist weder im Sinn der Schweizer KMU-Wirtschaft, noch im Interesse der betroffenen Zulieferfirmen in ärmeren Ländern und ihrer Mitarbeitenden.
Soll man nun einfach unbefriedigende Zustände akzeptieren? Nein – auch das muss nicht sein, denn der Bund hat bereits einen Gegenvorschlag verabschiedet, der klare Spielregeln aufstellt. Der Gegenvorschlag orientiert sich an internationalen Standards wie der EU-Regulierung und umfasst eine weitgehende Rechenschaftspflicht sowie spezifische Sorgfaltsprüfungspflichten in den Bereichen Kinderarbeit und Mineralien aus Konfliktgebieten. Alle Schweizer Firmen werden zur klaren Dokumentation verpflichtet (und damit zu etwas, was auch einhaltbar ist). Zuwiderhandlungen können zu erheblichen Bussen führen. Dieser Gegenvorschlag tritt automatisch in Kraft, wenn die Initiative abgelehnt wird. Der Gegenvorschlag ist ein sicherer Weg, um Verantwortung sicherzustellen, kleinere Firmen aber nicht in unkontrollierbare Abhängigkeiten zu zwingen hinsichtlich einer Haftung für Dritte im Ausland.
Mit einem Nein kann daher den Interessen ärmerer Länder entsprochen werden, ohne unserer breiten KMU-Wirtschaft zu schaden.