Sowohl beim Ausfüllen von Hand als auch mit der von der Steuerverwaltung zur Verfügung gestellten Software «eTax.schwyz» müssen zuallererst sämtliche Belege bereitgestellt werden.
Abgabetermin: 31.3.2022
Natürliche Personen müssen ihre Steuererklärung 2021 mitsamt Beilagen bis zum 31. März 2022 einreichen. Gesuche um Fristerstreckung können vor dem 31. März 2022 schriftlich, elektronisch im Internet unter https://efristen.sz.ch/np oder mittels auf der Steuererklärung abgedrucktem QR-Code beantragt werden. In der Regel werden solche Fristverlängerungsgesuche ohne weiteres bewilligt. Es muss jedoch beachtet werden, dass verspätet eingereichte Fristerstreckungsgesuche in jedem Fall abgelehnt werden und in der Folge keine Fristerstreckung mehr möglich sein wird.
«eTax.schwyz»
Die Steuerverwaltung stellt für das Ausfüllen der Steuererklärung die Software «eTax.schwyz» kostenlos zur Verfügung. Sie kann im Internet unter www.sz.ch/etax kostenlos heruntergeladen werden.
Wer «eTax.schwyz» bereits im Vorjahr genutzt hat, kann von der automatischen Datenübertragung profitieren. Stammdaten sowie Angaben zu Bankkonten und Wertschriftenbesitz werden übernommen und erleichtern die Eingabe erheblich. Erforderliche Beilagen werden anhand der Angaben ermittelt und in einer separaten Beilagenliste aufgeführt. Es ist auch möglich, die effektive Steuerbelastung zu ermitteln (Steuerrechner).
Anbei finden Sie eine Auflistung der gängigen benötigten Dokumente:
Checkliste
Lohn- und Rentenausweise
Abrechnungen über Taggelder von Kranken-, Unfall- und Arbeitslosenversicherungen
Abrechnungen über Korporations- und Genossennutzen
Belege über erhaltene oder bezahlte Leibrenten
Geschäftsabschluss (Bilanz und Erfolgsrechnung mit Kapitalausweis)
Zins- und Kapitalbescheinigungen Ihrer Bank- und Postkonti
Vermögens- / Steuerverzeichnisse Banken, allenfalls mit Wertschriftenbelegen
Belege über Darlehen und Guthaben inkl. Zinsabrechnungen
Kontokorrentkonti bei Gesellschaften
Dividendenabrechnungen
Belege über bezahlte Vermögensverwaltungskosten
Belege über erhaltene oder bezahlte Vergütungs- oder Verzugszinsen, Steuern und AHV
Eigenmiet- und Vermögenssteuerwert der Liegenschaften (inkl. Liegenschaften im Ausland)
Belege Liegenschafteneinnahmen und -ausgaben (Liegenschaftenabrechnungen)
Belege über Lotteriegewinne
Berufsauslagen, Arbeitsweg, berufsorientierte Aus- und Weiterbildungskosten usw.
Hypothekar- / Schuldzinsbelege
Alimenten- und Unterhaltszahlungen für Kinder und geschiedene / getrennte Ehegatten
Prämie Krankenkasse, Verbilligung
Bescheinigungen Lebensversicherungen und Säule 3a (Einlagen und Bezüge)
Bescheinigungen über Einlagen und Bezüge bei der Pensionskasse (2. Säule)
Beiträge an politische Parteien
Belege über Spendenzahlungen und gemeinnützige Zuwendungen
Abrechnungen und Selbstbehalte Krankenkasse, Zahnarztrechnungen, Heimkosten, Spitex etc.
Belege für Kinderbetreuungskosten
Bescheinigungen über Steuerwerte von Lebensversicherungen
Angaben über Motorfahrzeuge (Marke, Anschaffungsjahr, Jahrgang, Kaufpreis)
Angaben über weitere Vermögenswerte (Sammlungen etc.)
Erbschaften und Schenkungen
Kopie der letzten Steuererklärung und letzten Veranlagungsverfügung
* Die Steuererklärung mit Beilagen muss fristgerecht eingereicht werden.
Sowohl beim Ausfüllen von Hand als auch mit der von der Steuerverwaltung zur Verfügung gestellten Software «eTax.schwyz» müssen zuallererst sämtliche Belege bereitgestellt werden.
* Die Steuererklärung mit Beilagen muss fristgerecht eingereicht werden.
Abgabetermin: 31.3.2022
Natürliche Personen müssen ihre Steuererklärung 2021 mitsamt Beilagen bis zum 31. März 2022 einreichen. Gesuche um Fristerstreckung können vor dem 31. März 2022 schriftlich, elektronisch im Internet unter https://efristen.sz.ch/np oder mittels auf der Steuererklärung abgedrucktem QR-Code beantragt werden. In der Regel werden solche Fristverlängerungsgesuche ohne weiteres bewilligt. Es muss jedoch beachtet werden, dass verspätet eingereichte Fristerstreckungsgesuche in jedem Fall abgelehnt werden und in der Folge keine Fristerstreckung mehr möglich sein wird.
«eTax.schwyz»
Die Steuerverwaltung stellt für das Ausfüllen der Steuererklärung die Software «eTax.schwyz» kostenlos zur Verfügung. Sie kann im Internet unter www.sz.ch/etax kostenlos heruntergeladen werden.
Wer «eTax.schwyz» bereits im Vorjahr genutzt hat, kann von der automatischen Datenübertragung profitieren. Stammdaten sowie Angaben zu Bankkonten und Wertschriftenbesitz werden übernommen und erleichtern die Eingabe erheblich. Erforderliche Beilagen werden anhand der Angaben ermittelt und in einer separaten Beilagenliste aufgeführt. Es ist auch möglich, die effektive Steuerbelastung zu ermitteln (Steuerrechner).
Anbei finden Sie eine Auflistung der gängigen benötigten Dokumente:
Checkliste
Lohn- und Rentenausweise
Abrechnungen über Taggelder von Kranken-, Unfall- und Arbeitslosenversicherungen
Abrechnungen über Korporations- und Genossennutzen
Belege über erhaltene oder bezahlte Leibrenten
Geschäftsabschluss (Bilanz und Erfolgsrechnung mit Kapitalausweis)
Zins- und Kapitalbescheinigungen Ihrer Bank- und Postkonti
Vermögens- / Steuerverzeichnisse Banken, allenfalls mit Wertschriftenbelegen
Belege über Darlehen und Guthaben inkl. Zinsabrechnungen
Kontokorrentkonti bei Gesellschaften
Dividendenabrechnungen
Belege über bezahlte Vermögensverwaltungskosten
Belege über erhaltene oder bezahlte Vergütungs- oder Verzugszinsen, Steuern und AHV
Eigenmiet- und Vermögenssteuerwert der Liegenschaften (inkl. Liegenschaften im Ausland)
Belege Liegenschafteneinnahmen und -ausgaben (Liegenschaftenabrechnungen)
Belege über Lotteriegewinne
Berufsauslagen, Arbeitsweg, berufsorientierte Aus- und Weiterbildungskosten usw.
Hypothekar- / Schuldzinsbelege
Alimenten- und Unterhaltszahlungen für Kinder und geschiedene / getrennte Ehegatten
Prämie Krankenkasse, Verbilligung
Bescheinigungen Lebensversicherungen und Säule 3a (Einlagen und Bezüge)
Bescheinigungen über Einlagen und Bezüge bei der Pensionskasse (2. Säule)
Beiträge an politische Parteien
Belege über Spendenzahlungen und gemeinnützige Zuwendungen
Abrechnungen und Selbstbehalte Krankenkasse, Zahnarztrechnungen, Heimkosten, Spitex etc.
Belege für Kinderbetreuungskosten
Bescheinigungen über Steuerwerte von Lebensversicherungen
Angaben über Motorfahrzeuge (Marke, Anschaffungsjahr, Jahrgang, Kaufpreis)
Angaben über weitere Vermögenswerte (Sammlungen etc.)
Erbschaften und Schenkungen
Kopie der letzten Steuererklärung und letzten Veranlagungsverfügung