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Home > Steuerberatung > Steuererklärungsverfahren 2021 – Ausfüllen leicht gemacht! Karriere

Sandro Buffoni

Master of Law - Business Law
dipl. Steuerexperte


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Sandro Buffoni

Master of Law - Business Law
dipl. Steuerexperte

02.2022

 

Steuererklärungsverfahren 2021 – Ausfüllen leicht gemacht!

 

Sowohl beim Ausfüllen von Hand als auch mit der von der Steuerverwaltung zur Verfügung gestellten Software «eTax.schwyz» müssen zuallererst sämtliche Belege bereitgestellt werden. 

 

 

 

Abgabetermin: 31.3.2022

Natürliche Personen müssen ihre Steuererklärung 2021 mitsamt Beilagen bis zum 31. März 2022 einreichen. Gesuche um Fristerstreckung können vor dem 31. März 2022 schriftlich, elektronisch im Internet unter https://efristen.sz.ch/np oder mittels auf der Steuererklärung abgedrucktem QR-Code beantragt werden. In der Regel werden solche Fristverlängerungsgesuche ohne weiteres bewilligt. Es muss jedoch beachtet werden, dass verspätet eingereichte Fristerstreckungsgesuche in jedem Fall abgelehnt werden und in der Folge keine Fristerstreckung mehr möglich sein wird.

 

 

 

«eTax.schwyz»

Die Steuerverwaltung stellt für das Ausfüllen der Steuererklärung die Software «eTax.schwyz» kostenlos zur Verfügung. Sie kann im Internet unter www.sz.ch/etax kostenlos heruntergeladen werden.

Wer «eTax.schwyz» bereits im Vorjahr genutzt hat, kann von der automatischen Datenübertragung profitieren. Stammdaten sowie Angaben zu Bankkonten und Wertschriftenbesitz werden übernommen und erleichtern die Eingabe erheblich. Erforderliche Beilagen werden anhand der Angaben ermittelt und in einer separaten Beilagenliste aufgeführt. Es ist auch möglich, die effektive Steuerbelastung zu ermitteln (Steuerrechner). 

 

Anbei finden Sie eine Auflistung der gängigen benötigten Dokumente:

 

Checkliste

Lohn- und Rentenausweise

Abrechnungen über Taggelder von Kranken-, Unfall- und Arbeitslosenversicherungen

Abrechnungen über Korporations- und Genossennutzen

Belege über erhaltene oder bezahlte Leibrenten

Geschäftsabschluss (Bilanz und Erfolgsrechnung mit Kapitalausweis)

Zins- und Kapitalbescheinigungen Ihrer Bank- und Postkonti

Vermögens- / Steuerverzeichnisse Banken, allenfalls mit Wertschriftenbelegen

Belege über Darlehen und Guthaben inkl. Zinsabrechnungen

Kontokorrentkonti bei Gesellschaften

Dividendenabrechnungen

Belege über bezahlte Vermögensverwaltungskosten

Belege über erhaltene oder bezahlte Vergütungs- oder Verzugszinsen, Steuern und AHV

Eigenmiet- und Vermögenssteuerwert der Liegenschaften (inkl. Liegenschaften im Ausland)

Belege Liegenschafteneinnahmen und -ausgaben (Liegenschaftenabrechnungen)

Belege über Lotteriegewinne

Berufsauslagen, Arbeitsweg, berufsorientierte Aus- und Weiterbildungskosten usw.

Hypothekar- / Schuldzinsbelege

Alimenten- und Unterhaltszahlungen für Kinder und geschiedene / getrennte Ehegatten

Prämie Krankenkasse, Verbilligung

Bescheinigungen Lebensversicherungen und Säule 3a (Einlagen und Bezüge)

Bescheinigungen über Einlagen und Bezüge bei der Pensionskasse (2. Säule)

Beiträge an politische Parteien

Belege über Spendenzahlungen und gemeinnützige Zuwendungen

Abrechnungen und Selbstbehalte Krankenkasse, Zahnarztrechnungen, Heimkosten, Spitex etc.

Belege für Kinderbetreuungskosten

Bescheinigungen über Steuerwerte von Lebensversicherungen

Angaben über Motorfahrzeuge (Marke, Anschaffungsjahr, Jahrgang, Kaufpreis)

Angaben über weitere Vermögenswerte (Sammlungen etc.)

Erbschaften und Schenkungen

Kopie der letzten Steuererklärung und letzten Veranlagungsverfügung

 

* Die Steuererklärung mit Beilagen muss fristgerecht eingereicht werden.

 

Steuerfusstabelle

nur natürliche Personen / röm.-kath. /

+/- Vorjahr

(Steuerfüsse in Prozent der einfachen Steuer)

2021

2020

+/-

Wollerau

238

238

 

Freienbach

239

239

 

Wollerau-Schindellegi

242

244

-2

Feusisberg-Schindellegi

242

244

-2

Feusisberg

245

245

 

Altendorf

300

300

 

Lachen

307

304

+3

Küssnacht-Merlischachen

322

323

-1

Riemenstalden

326

326

 

Küssnacht

333

333

 

Küssnacht-Immensee

340

340

 

Steinerberg

353

353

 

Innerthal

353

353

 

Muotathal

356

356

 

Vordwethal

358

343

+15

Alpthal

360

360

 

Galgenen

364

364

 

Galgenen-Siebnen

365

365

 

Oberiberg

368

368

 

Wangen-Siebnen

370

370

 

Wangen-Nuolen

372

372

 

Wangen

375

375

 

Reichenburg

375

375

 

Tuggen

379

379

 

Sattel

382

382

 

Ingenbohl

383

383

 

Morschach

386

386

 

Unteriberg-Studen

387

387

 

Gersau

387

387

 

Rothenthurm

387

397

-10

Arth-Goldau

388

388

 

Lauerz

390

370

+20

Arth

393

393

 

Schwyz

393

393

 

Schübelbach-Siebnen

400

400

 

Steinen

400

400

 

Unteriberg

405

405

 

Einsiedeln

406

406

 

Schübelbach-Buttikon

408

408

 

Schübelbach

413

413

 

Illgau

420

422

-2

 

 

 

 
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Tags: Steuerberatung, Steuern, Steuererklärung, eTax.schwyz, Schweiz, Steuerfüsse Schwyz

02.2022

Steuererklärungsverfahren 2021 – Ausfüllen leicht gemacht!

 

Sowohl beim Ausfüllen von Hand als auch mit der von der Steuerverwaltung zur Verfügung gestellten Software «eTax.schwyz» müssen zuallererst sämtliche Belege bereitgestellt werden. 

 

* Die Steuererklärung mit Beilagen muss fristgerecht eingereicht werden.

 

 

 

Abgabetermin: 31.3.2022

Natürliche Personen müssen ihre Steuererklärung 2021 mitsamt Beilagen bis zum 31. März 2022 einreichen. Gesuche um Fristerstreckung können vor dem 31. März 2022 schriftlich, elektronisch im Internet unter https://efristen.sz.ch/np oder mittels auf der Steuererklärung abgedrucktem QR-Code beantragt werden. In der Regel werden solche Fristverlängerungsgesuche ohne weiteres bewilligt. Es muss jedoch beachtet werden, dass verspätet eingereichte Fristerstreckungsgesuche in jedem Fall abgelehnt werden und in der Folge keine Fristerstreckung mehr möglich sein wird.

 

 

 

«eTax.schwyz»

Die Steuerverwaltung stellt für das Ausfüllen der Steuererklärung die Software «eTax.schwyz» kostenlos zur Verfügung. Sie kann im Internet unter www.sz.ch/etax kostenlos heruntergeladen werden.

Wer «eTax.schwyz» bereits im Vorjahr genutzt hat, kann von der automatischen Datenübertragung profitieren. Stammdaten sowie Angaben zu Bankkonten und Wertschriftenbesitz werden übernommen und erleichtern die Eingabe erheblich. Erforderliche Beilagen werden anhand der Angaben ermittelt und in einer separaten Beilagenliste aufgeführt. Es ist auch möglich, die effektive Steuerbelastung zu ermitteln (Steuerrechner). 

 

Anbei finden Sie eine Auflistung der gängigen benötigten Dokumente:

 

Checkliste

Lohn- und Rentenausweise

Abrechnungen über Taggelder von Kranken-, Unfall- und Arbeitslosenversicherungen

Abrechnungen über Korporations- und Genossennutzen

Belege über erhaltene oder bezahlte Leibrenten

Geschäftsabschluss (Bilanz und Erfolgsrechnung mit Kapitalausweis)

Zins- und Kapitalbescheinigungen Ihrer Bank- und Postkonti

Vermögens- / Steuerverzeichnisse Banken, allenfalls mit Wertschriftenbelegen

Belege über Darlehen und Guthaben inkl. Zinsabrechnungen

Kontokorrentkonti bei Gesellschaften

Dividendenabrechnungen

Belege über bezahlte Vermögensverwaltungskosten

Belege über erhaltene oder bezahlte Vergütungs- oder Verzugszinsen, Steuern und AHV

Eigenmiet- und Vermögenssteuerwert der Liegenschaften (inkl. Liegenschaften im Ausland)

Belege Liegenschafteneinnahmen und -ausgaben (Liegenschaftenabrechnungen)

Belege über Lotteriegewinne

Berufsauslagen, Arbeitsweg, berufsorientierte Aus- und Weiterbildungskosten usw.

Hypothekar- / Schuldzinsbelege

Alimenten- und Unterhaltszahlungen für Kinder und geschiedene / getrennte Ehegatten

Prämie Krankenkasse, Verbilligung

Bescheinigungen Lebensversicherungen und Säule 3a (Einlagen und Bezüge)

Bescheinigungen über Einlagen und Bezüge bei der Pensionskasse (2. Säule)

Beiträge an politische Parteien

Belege über Spendenzahlungen und gemeinnützige Zuwendungen

Abrechnungen und Selbstbehalte Krankenkasse, Zahnarztrechnungen, Heimkosten, Spitex etc.

Belege für Kinderbetreuungskosten

Bescheinigungen über Steuerwerte von Lebensversicherungen

Angaben über Motorfahrzeuge (Marke, Anschaffungsjahr, Jahrgang, Kaufpreis)

Angaben über weitere Vermögenswerte (Sammlungen etc.)

Erbschaften und Schenkungen

Kopie der letzten Steuererklärung und letzten Veranlagungsverfügung

 

 

Steuerfusstabelle

nur natürliche Personen / röm.-kath. /

+/- Vorjahr

(Steuerfüsse in Prozent der einfachen Steuer)

2021

2020

+/-

Wollerau

238

238

 

Freienbach

239

239

 

Wollerau-Schindellegi

242

244

-2

Feusisberg-Schindellegi

242

244

-2

Feusisberg

245

245

 

Altendorf

300

300

 

Lachen

307

304

+3

Küssnacht-Merlischachen

322

323

-1

Riemenstalden

326

326

 

Küssnacht

333

333

 

Küssnacht-Immensee

340

340

 

Steinerberg

353

353

 

Innerthal

353

353

 

Muotathal

356

356

 

Vordwethal

358

343

+15

Alpthal

360

360

 

Galgenen

364

364

 

Galgenen-Siebnen

365

365

 

Oberiberg

368

368

 

Wangen-Siebnen

370

370

 

Wangen-Nuolen

372

372

 

Wangen

375

375

 

Reichenburg

375

375

 

Tuggen

379

379

 

Sattel

382

382

 

Ingenbohl

383

383

 

Morschach

386

386

 

Unteriberg-Studen

387

387

 

Gersau

387

387

 

Rothenthurm

387

397

-10

Arth-Goldau

388

388

 

Lauerz

390

370

+20

Arth

393

393

 

Schwyz

393

393

 

Schübelbach-Siebnen

400

400

 

Steinen

400

400

 

Unteriberg

405

405

 

Einsiedeln

406

406

 

Schübelbach-Buttikon

408

408

 

Schübelbach

413

413

 

Illgau

420

422

-2

 

 

 

 

Tags: Steuerberatung, Steuern, Steuererklärung, eTax.schwyz, Schweiz, Steuerfüsse Schwyz


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