Der Schritt in den «dritten Lebensabschnitt» soll frühzeitig überlegt und geplant werden – und dies optimalerweise bereits etwa ab dem 50. Altersjahr. Wer rechtzeitig plant, kann auch rechtzeitig Massnahmen ergreifen.
Persönlich
Es gilt, den «Wunschzeitpunkt» für die Pensionierung zu definieren und mittels eines Budgets den Kapital-, respektive Rentenbedarf nach der Pensionierung und die persönlichen Ziele festzulegen (inklusive Wahl Kapital/Rente). Bei Eigenheimen sind Investitionen noch während der Erwerbszeit zu prüfen und allenfalls Hypothekenamortisationen (Tragbarkeit) einzuplanen. Sowohl der Vorsorgeauftrag wie allenfalls auch ein Ehe-/Erbvertrag sind zu überprüfen, damit auch die Vermögensnachfolge geregelt ist und den aktuellen Wunschvorstellungen entspricht.
AHV
Eine Rentenvorausberechnung zeigt auf, wie hoch die künftige AHV-Rente sein wird. Betreffend AHV ist die im September 2022 angenommene AHV-Reform zu berücksichtigen. Neu wird ein Referenzalter von 65 Jahren definiert. Mit einer Erwerbstätigkeit über das Referenzalter hinaus können Beitragslücken gefüllt und die Rente aufgeschoben (maximal 5 Jahre, mit Zuschlag) werden. Auch ein Vorbezug (2 Jahre, mit Kürzung), respektive eine Teilrente, ist möglich. Die Flexibilität hat sich stark verbessert. Zu beachten ist: Die Auszahlung der Rente erfolgt nicht automatisch, die Rente muss rechtzeitig beantragt werden.
Pensionskasse
Der jährliche Leistungsausweis der Vorsorgeeinrichtung zeigt die voraussichtlichen Altersleistungen. Die Vorsorgelösung kann auf mögliche Einkäufe in die Pensionskasse (allenfalls mit entsprechendem Steuerabzug), eine Gestaltungsmöglichkeit für höhere Sparbeiträge und die Möglichkeit der Aufteilung Kapital und Rente geprüft werden. Einkaufsbeiträge müssen mindestens 3 Jahre vor einem Kapitalbezug erfolgen. Der Entscheid Kapital oder Rente wird durch die persönlichen Ziele, Familienverhältnisse, Gesundheit, Vermögensverhältnisse etc. beeinflusst und soll auch mit der Bezugsstrategie des Partners koordiniert werden. Je nach Situation ist eine Teilpensionierung mit Teilkapitalbezug prüfenswert. Der Sicherheit einer lebenslänglichen Rente steht die Flexibilität des Kapitalbezuges gegenüber. Ein Kapitalbezug ist rechtzeitig dem Vorsorgewerk anzumelden.
Säule 3a
Nach Möglichkeit sind die steuerlich maximal zulässigen Einzahlungen zu tätigen, auch im Jahr der Erwerbsaufgabe (Stand 2022: CHF 6‘883, ab 2023 CHF 7‘056, falls BVG-pflichtig). Bei der Anlage von 3a-Geldern in Wertschriften ist sicherzustellen, dass diese bei der Auflösung direkt ins freie Vermögen übertragen werden können, um ungünstige Kursentwicklungen aufzufangen. Für einen gestaffelten Bezug der 3a-Gelder (Steuervorteil) empfiehlt es sich, mehrere Konten zu führen. Die Auszahlungen sind mit PK-Kapitalbezügen zu koordinieren, sowohl ein Vorbezug als auch ein Aufschub bei weiterer Erwerbstätigkeit ist möglich.
Der AHV-Rentenbezug ist bei der AHV anzumelden. Bei Erwerbsaufgabe ist das Unfallrisiko auf privater Basis abzudecken. Bei Erwerbsaufgabe vor dem AHV-Rentenbezug ist die Anmeldung als Nichterwerbstätiger zu prüfen, insbesondere ist dieses Thema auch bei Pensionierung eines Partners, ohne Erwerbstätigkeit des anderen Partners, zu beachten. Die Vermögensstruktur / -anlage ist so zu gestalten, dass die künftigen Geldflüsse gewährleistet sind.
Der Schritt in den «dritten Lebensabschnitt» soll frühzeitig überlegt und geplant werden – und dies optimalerweise bereits etwa ab dem 50. Altersjahr. Wer rechtzeitig plant, kann auch rechtzeitig Massnahmen ergreifen.
Es gilt, den «Wunschzeitpunkt» für die Pensionierung zu definieren und mittels eines Budgets den Kapital-, respektive Rentenbedarf nach der Pensionierung und die persönlichen Ziele festzulegen (inklusive Wahl Kapital/Rente). Bei Eigenheimen sind Investitionen noch während der Erwerbszeit zu prüfen und allenfalls Hypothekenamortisationen (Tragbarkeit) einzuplanen. Sowohl der Vorsorgeauftrag wie allenfalls auch ein Ehe-/Erbvertrag sind zu überprüfen, damit auch die Vermögensnachfolge geregelt ist und den aktuellen Wunschvorstellungen entspricht.
AHV
Eine Rentenvorausberechnung zeigt auf, wie hoch die künftige AHV-Rente sein wird. Betreffend AHV ist die im September 2022 angenommene AHV-Reform zu berücksichtigen. Neu wird ein Referenzalter von 65 Jahren definiert. Mit einer Erwerbstätigkeit über das Referenzalter hinaus können Beitragslücken gefüllt und die Rente aufgeschoben (maximal 5 Jahre, mit Zuschlag) werden. Auch ein Vorbezug (2 Jahre, mit Kürzung), respektive eine Teilrente, ist möglich. Die Flexibilität hat sich stark verbessert. Zu beachten ist: Die Auszahlung der Rente erfolgt nicht automatisch, die Rente muss rechtzeitig beantragt werden.
Pensionskasse
Der jährliche Leistungsausweis der Vorsorgeeinrichtung zeigt die voraussichtlichen Altersleistungen. Die Vorsorgelösung kann auf mögliche Einkäufe in die Pensionskasse (allenfalls mit entsprechendem Steuerabzug), eine Gestaltungsmöglichkeit für höhere Sparbeiträge und die Möglichkeit der Aufteilung Kapital und Rente geprüft werden. Einkaufsbeiträge müssen mindestens 3 Jahre vor einem Kapitalbezug erfolgen. Der Entscheid Kapital oder Rente wird durch die persönlichen Ziele, Familienverhältnisse, Gesundheit, Vermögensverhältnisse etc. beeinflusst und soll auch mit der Bezugsstrategie des Partners koordiniert werden. Je nach Situation ist eine Teilpensionierung mit Teilkapitalbezug prüfenswert. Der Sicherheit einer lebenslänglichen Rente steht die Flexibilität des Kapitalbezuges gegenüber. Ein Kapitalbezug ist rechtzeitig dem Vorsorgewerk anzumelden.
Säule 3a
Nach Möglichkeit sind die steuerlich maximal zulässigen Einzahlungen zu tätigen, auch im Jahr der Erwerbsaufgabe (Stand 2022: CHF 6‘883, ab 2023 CHF 7‘056, falls BVG-pflichtig). Bei der Anlage von 3a-Geldern in Wertschriften ist sicherzustellen, dass diese bei der Auflösung direkt ins freie Vermögen übertragen werden können, um ungünstige Kursentwicklungen aufzufangen. Für einen gestaffelten Bezug der 3a-Gelder (Steuervorteil) empfiehlt es sich, mehrere Konten zu führen. Die Auszahlungen sind mit PK-Kapitalbezügen zu koordinieren, sowohl ein Vorbezug als auch ein Aufschub bei weiterer Erwerbstätigkeit ist möglich.
Und kurz vor der Pensionierung
Der AHV-Rentenbezug ist bei der AHV anzumelden. Bei Erwerbsaufgabe ist das Unfallrisiko auf privater Basis abzudecken. Bei Erwerbsaufgabe vor dem AHV-Rentenbezug ist die Anmeldung als Nichterwerbstätiger zu prüfen, insbesondere ist dieses Thema auch bei Pensionierung eines Partners, ohne Erwerbstätigkeit des anderen Partners, zu beachten. Die Vermögensstruktur / -anlage ist so zu gestalten, dass die künftigen Geldflüsse gewährleistet sind.