Sowohl beim Ausfüllen von Hand als auch mit der von der Steuerverwaltung zur Verfügung gestellten Software «eTax.schwyz» müssen zuallererst sämtliche Belege bereitgestellt werden.
Abgabetermin: 31.3.2023
Natürliche Personen müssen ihre Steuererklärung 2022 mitsamt Beilagen bis zum 31. März 2023 einreichen. Gesuche um Fristerstreckung können vor dem 31. März 2023 schriftlich, elektronisch im Internet unter https://efristen.sz.ch/np oder mittels auf der Steuererklärung abgedrucktem QR-Code beantragt werden. In der Regel werden solche Fristverlängerungsgesuche ohne weiteres bewilligt. Es muss jedoch beachtet werden, dass verspätet eingereichte Fristerstreckungsgesuche in jedem Fall abgelehnt werden und in der Folge keine Fristerstreckung mehr möglich sein wird.
«eTax.schwyz»
Die Steuerverwaltung stellt für das Ausfüllen der Steuererklärung die Software «eTax.schwyz» kostenlos zur Verfügung. Sie kann im Internet unter www.sz.ch/etax kostenlos heruntergeladen werden.
Wer «eTax.schwyz» bereits im Vorjahr genutzt hat, kann von der automatischen Datenübertragung profitieren. Stammdaten sowie Angaben zu Bankkonten und Wertschriftenbesitz werden übernommen und erleichtern die Eingabe erheblich. Erforderliche Beilagen werden anhand der Angaben ermittelt und in einer separaten Beilagenliste aufgeführt. Es ist auch möglich, die effektive Steuerbelastung zu ermitteln (Steuerrechner).
Anbei finden Sie eine Auflistung der gängigen benötigten Dokumente:
Checkliste
Lohn- und Rentenausweise
Abrechnungen über Taggelder von Kranken-, Unfall- und Arbeitslosenversicherungen
Abrechnungen über Korporations- und Genossennutzen
Belege über erhaltene oder bezahlte Leibrenten
Geschäftsabschluss (Bilanz und Erfolgsrechnung mit Kapitalausweis)
Zins- und Kapitalbescheinigungen Ihrer Bank- und Postkonti
Vermögens- und Steuerverzeichnisse Banken, allenfalls mit Wertschriftenbelegen
Steuerauszug Banken
Belege über Darlehen und Guthaben inkl. Zinsabrechnungen
Kontokorrentkonti bei Gesellschaften
Dividendenabrechnungen
Belege über bezahlte Vermögensverwaltungskosten
Belege über erhaltene oder bezahlte Vergütungs- oder Verzugszinsen, Steuern und AHV
Eigenmiet- und Vermögenssteuerwert der Liegenschaften (inkl. Liegenschaften im Ausland)
Belege Liegenschafteneinnahmen und -ausgaben (Liegenschaftenabrechnungen)
Belege über Lotteriegewinne
Berufsauslagen, Arbeitsweg, berufsorientierte Aus- und Weiterbildungskosten usw.
Hypothekar- / Schuldzinsbelege
Alimenten- und Unterhaltszahlungen für Kinder und geschiedene / getrennte Ehegatten
Steuerauszug Krankenkasse, Verbilligung
Bescheinigungen Lebensversicherungen und Säule 3a (Einlagen und Bezüge)
Bescheinigungen über Einlagen und Bezüge bei der Pensionskasse (2. Säule)
Beiträge an politische Parteien
Belege über Spendenzahlungen und gemeinnützige Zuwendungen
Zahnarztrechnungen, Heimkosten, Spitex etc.
Belege für Kinderbetreuungskosten
Bescheinigungen über Steuerwerte von Lebensversicherungen
Angaben über Motorfahrzeuge (Marke, Anschaffungsjahr, Jahrgang, Kaufpreis)
Angaben über weitere Vermögenswerte (Sammlungen etc.)
Erbschaften und Schenkungen
Kopie der letzten Steuererklärung und letzten Veranlagungsverfügung
* Die Steuererklärung mit Beilagen muss fristgerecht eingereicht werden.
Steuerfusstabelle
nur natürliche Personen / röm.-kath. / + / - Vorjahr
(Steuerfüsse in Prozent der einfachen Steuer)
2023
2022
+/-
Wollerau
202
207
-5
Wollerau-Schindellegi
202
209
-7
Freienbach
203
208
-5
Feusisberg-Schindellegi
207
209
-2
Feusisberg
214
214
Altendorf
260
263
-3
Lachen
267
270
-3
Riemenstalden
286
296
-10
Küssnacht-Merlischachen
292
292
Küssnacht
303
303
Galgenen
303
306
-3
Küssnacht-Immensee
310
310
Galgenen-Siebnen
310
313
-3
Steinerberg
311
321
-10
Muotathal
315
325
-10
Innerthal
318
321
-3
Arth
318
338
-20
Alpthal
320
330
-10
Vorderthal
323
326
-3
Tuggen
*334
337
-3
Rothenturm
325
335
-10
Oberiberg
328
338
-10
Sattel
332
342
-10
Gersau
335
337
-2
Wangen-Siebnen
335
338
-3
Wangen-Nuolen
335
340
-5
Morschach
336
356
-20
Unteriberg-Studen
337
347
-10
Ingenbohl
338
348
-10
Wangen
340
343
-3
Reichenburg
340
343
-3
Lauerz
349
360
-11
Steinen
350
370
-20
Schwyz
353
363
-10
Unteriberg
355
365
-10
Schübelbach-Siebnen
365
368
-3
Illgau
365
388
-23
Einsiedeln
366
366
Schübelbach-Buttikon
372
375
-3
Schübelbach
378
381
-3
* Steuerfuss Tuggen gemäss Vorjahr, da eine Beschwerde pendent ist.
Sowohl beim Ausfüllen von Hand als auch mit der von der Steuerverwaltung zur Verfügung gestellten Software «eTax.schwyz» müssen zuallererst sämtliche Belege bereitgestellt werden.
Abgabetermin: 31.3.2023
Natürliche Personen müssen ihre Steuererklärung 2022 mitsamt Beilagen bis zum 31. März 2023 einreichen. Gesuche um Fristerstreckung können vor dem 31. März 2023 schriftlich, elektronisch im Internet unter https://efristen.sz.ch/np oder mittels auf der Steuererklärung abgedrucktem QR-Code beantragt werden. In der Regel werden solche Fristverlängerungsgesuche ohne weiteres bewilligt. Es muss jedoch beachtet werden, dass verspätet eingereichte Fristerstreckungsgesuche in jedem Fall abgelehnt werden und in der Folge keine Fristerstreckung mehr möglich sein wird.
* Die Steuererklärung mit Beilagen muss fristgerecht eingereicht werden.
«eTax.schwyz»
Die Steuerverwaltung stellt für das Ausfüllen der Steuererklärung die Software «eTax.schwyz» kostenlos zur Verfügung. Sie kann im Internet unter www.sz.ch/etax kostenlos heruntergeladen werden.
Wer «eTax.schwyz» bereits im Vorjahr genutzt hat, kann von der automatischen Datenübertragung profitieren. Stammdaten sowie Angaben zu Bankkonten und Wertschriftenbesitz werden übernommen und erleichtern die Eingabe erheblich. Erforderliche Beilagen werden anhand der Angaben ermittelt und in einer separaten Beilagenliste aufgeführt. Es ist auch möglich, die effektive Steuerbelastung zu ermitteln (Steuerrechner).
Anbei finden Sie eine Auflistung der gängigen benötigten Dokumente:
Checkliste
Lohn- und Rentenausweise
Abrechnungen über Taggelder von Kranken-, Unfall- und Arbeitslosenversicherungen
Abrechnungen über Korporations- und Genossennutzen
Belege über erhaltene oder bezahlte Leibrenten
Geschäftsabschluss (Bilanz und Erfolgsrechnung mit Kapitalausweis)
Zins- und Kapitalbescheinigungen Ihrer Bank- und Postkonti
Vermögens- und Steuerverzeichnisse Banken, allenfalls mit Wertschriftenbelegen
Steuerauszug Banken
Belege über Darlehen und Guthaben inkl. Zinsabrechnungen
Kontokorrentkonti bei Gesellschaften
Dividendenabrechnungen
Belege über bezahlte Vermögensverwaltungskosten
Belege über erhaltene oder bezahlte Vergütungs- oder Verzugszinsen, Steuern und AHV
Eigenmiet- und Vermögenssteuerwert der Liegenschaften (inkl. Liegenschaften im Ausland)
Belege Liegenschafteneinnahmen und -ausgaben (Liegenschaftenabrechnungen)
Belege über Lotteriegewinne
Berufsauslagen, Arbeitsweg, berufsorientierte Aus- und Weiterbildungskosten usw.
Hypothekar- / Schuldzinsbelege
Alimenten- und Unterhaltszahlungen für Kinder und geschiedene / getrennte Ehegatten
Steuerauszug Krankenkasse, Verbilligung
Bescheinigungen Lebensversicherungen und Säule 3a (Einlagen und Bezüge)
Bescheinigungen über Einlagen und Bezüge bei der Pensionskasse (2. Säule)
Beiträge an politische Parteien
Belege über Spendenzahlungen und gemeinnützige Zuwendungen
Zahnarztrechnungen, Heimkosten, Spitex etc.
Belege für Kinderbetreuungskosten
Bescheinigungen über Steuerwerte von Lebensversicherungen
Angaben über Motorfahrzeuge (Marke, Anschaffungsjahr, Jahrgang, Kaufpreis)
Angaben über weitere Vermögenswerte (Sammlungen etc.)
Erbschaften und Schenkungen
Kopie der letzten Steuererklärung und letzten Veranlagungsverfügung
* Die Steuererklärung mit Beilagen muss fristgerecht eingereicht werden.
Steuerfusstabelle
nur natürliche Personen / röm.-kath. / + / - Vorjahr
(Steuerfüsse in Prozent der einfachen Steuer)
2023
2022
+/-
Wollerau
202
207
-5
Wollerau-Schindellegi
202
209
-7
Freienbach
203
208
-5
Feusisberg-Schindellegi
207
209
-2
Feusisberg
214
214
Altendorf
260
263
-3
Lachen
267
270
-3
Riemenstalden
286
296
-10
Küssnacht-Merlischachen
292
292
Küssnacht
303
303
Galgenen
303
306
-3
Küssnacht-Immensee
310
310
Galgenen-Siebnen
310
313
-3
Steinerberg
311
321
-10
Muotathal
315
325
-10
Innerthal
318
321
-3
Arth
318
338
-20
Alpthal
320
330
-10
Vorderthal
323
326
-3
Tuggen
*334
337
-3
Rothenturm
325
335
-10
Oberiberg
328
338
-10
Sattel
332
342
-10
Gersau
335
337
-2
Wangen-Siebnen
335
338
-3
Wangen-Nuolen
335
340
-5
Morschach
336
356
-20
Unteriberg-Studen
337
347
-10
Ingenbohl
338
348
-10
Wangen
340
343
-3
Reichenburg
340
343
-3
Lauerz
349
360
-11
Steinen
350
370
-20
Schwyz
353
363
-10
Unteriberg
355
365
-10
Schübelbach-Siebnen
365
368
-3
Illgau
365
388
-23
Einsiedeln
366
366
Schübelbach-Buttikon
372
375
-3
Schübelbach
378
381
-3
* Steuerfuss Tuggen gemäss Vorjahr, da eine Beschwerde pendent ist.