blog search

Follow us

RSS
blog search
Karriere
Menu
Home > Steuerberatung > Steuererklärungsverfahren 2022 - Ausfüllen leicht gemacht! Karriere

Marc Nideröst

LL.M. UZH International
Tax Law
dipl. Steuerexperte
dipl. Betriebsökonom FH




Follow us

RSS
RSS

Marc Nideröst

LL.M. UZH International
Tax Law
dipl. Steuerexperte
dipl. Betriebsökonom FH




02.2023

 

Steuererklärungsverfahren 2022 – Ausfüllen leicht gemacht!

 

Sowohl beim Ausfüllen von Hand als auch mit der von der Steuerverwaltung zur Verfügung gestellten Software «eTax.schwyz» müssen zuallererst sämtliche Belege bereitgestellt werden. 

 

 

 

Abgabetermin: 31.3.2023

Natürliche Personen müssen ihre Steuererklärung 2022 mitsamt Beilagen bis zum 31. März 2023 einreichen. Gesuche um Fristerstreckung können vor dem 31. März 2023 schriftlich, elektronisch im Internet unter https://efristen.sz.ch/np oder mittels auf der Steuererklärung abgedrucktem QR-Code beantragt werden. In der Regel werden solche Fristverlängerungsgesuche ohne weiteres bewilligt. Es muss jedoch beachtet werden, dass verspätet eingereichte Fristerstreckungsgesuche in jedem Fall abgelehnt werden und in der Folge keine Fristerstreckung mehr möglich sein wird.

 

 

 

«eTax.schwyz»

Die Steuerverwaltung stellt für das Ausfüllen der Steuererklärung die Software «eTax.schwyz» kostenlos zur Verfügung. Sie kann im Internet unter www.sz.ch/etax kostenlos heruntergeladen werden.

Wer «eTax.schwyz» bereits im Vorjahr genutzt hat, kann von der automatischen Datenübertragung profitieren. Stammdaten sowie Angaben zu Bankkonten und Wertschriftenbesitz werden übernommen und erleichtern die Eingabe erheblich. Erforderliche Beilagen werden anhand der Angaben ermittelt und in einer separaten Beilagenliste aufgeführt. Es ist auch möglich, die effektive Steuerbelastung zu ermitteln (Steuerrechner). 

 

Anbei finden Sie eine Auflistung der gängigen benötigten Dokumente:

 

Checkliste

Lohn- und Rentenausweise

Abrechnungen über Taggelder von Kranken-, Unfall- und Arbeitslosenversicherungen

Abrechnungen über Korporations- und Genossennutzen

Belege über erhaltene oder bezahlte Leibrenten

Geschäftsabschluss (Bilanz und Erfolgsrechnung mit Kapitalausweis)

Zins- und Kapitalbescheinigungen Ihrer Bank- und Postkonti

Vermögens- und Steuerverzeichnisse Banken, allenfalls mit Wertschriftenbelegen

Steuerauszug Banken

Belege über Darlehen und Guthaben inkl. Zinsabrechnungen

Kontokorrentkonti bei Gesellschaften

Dividendenabrechnungen

Belege über bezahlte Vermögensverwaltungskosten

Belege über erhaltene oder bezahlte Vergütungs- oder Verzugszinsen, Steuern und AHV

Eigenmiet- und Vermögenssteuerwert der Liegenschaften (inkl. Liegenschaften im Ausland)

Belege Liegenschafteneinnahmen und -ausgaben (Liegenschaftenabrechnungen)

Belege über Lotteriegewinne

Berufsauslagen, Arbeitsweg, berufsorientierte Aus- und Weiterbildungskosten usw.

Hypothekar- / Schuldzinsbelege

Alimenten- und Unterhaltszahlungen für Kinder und geschiedene / getrennte Ehegatten

Steuerauszug Krankenkasse, Verbilligung

Bescheinigungen Lebensversicherungen und Säule 3a (Einlagen und Bezüge)

Bescheinigungen über Einlagen und Bezüge bei der Pensionskasse (2. Säule)

Beiträge an politische Parteien

Belege über Spendenzahlungen und gemeinnützige Zuwendungen

Zahnarztrechnungen, Heimkosten, Spitex etc.

Belege für Kinderbetreuungskosten

Bescheinigungen über Steuerwerte von Lebensversicherungen

Angaben über Motorfahrzeuge (Marke, Anschaffungsjahr, Jahrgang, Kaufpreis)

Angaben über weitere Vermögenswerte (Sammlungen etc.)

Erbschaften und Schenkungen

Kopie der letzten Steuererklärung und letzten Veranlagungsverfügung

 

 

 

 

 

 

* Die Steuererklärung mit Beilagen muss fristgerecht eingereicht werden.

 

Steuerfusstabelle

nur natürliche Personen / röm.-kath. / + / - Vorjahr

(Steuerfüsse in Prozent der einfachen Steuer)

2023

2022

+/-

Wollerau 

202

207

-5

Wollerau-Schindellegi

202

209

-7

Freienbach

203

208

-5

Feusisberg-Schindellegi

207

209

-2

Feusisberg

214

214

 

Altendorf

260

263

-3

Lachen

267

270

-3

Riemenstalden

286

296

-10

Küssnacht-Merlischachen

292

292

 

Küssnacht

303

303

 

Galgenen

303

306

-3

Küssnacht-Immensee

310

310

 

Galgenen-Siebnen

310

313

-3

Steinerberg

311

321

-10

Muotathal 

315

325

-10

Innerthal

318

321

-3

Arth

318

338

-20

Alpthal

320

330

-10

Vorderthal 

323

326

-3

Tuggen

*334

337

-3

Rothenturm

325

335

-10

Oberiberg

328

338

-10

Sattel

332

342

-10

Gersau

335

337

-2

Wangen-Siebnen

335

338

-3

Wangen-Nuolen

335

340

-5

Morschach

336

356

-20

Unteriberg-Studen

337

347

-10

Ingenbohl

338

348

-10

Wangen

340

343

-3

Reichenburg

340

343

-3

Lauerz

349

360

-11

Steinen

350

370

-20

Schwyz

353

363

-10

Unteriberg

355

365

-10

Schübelbach-Siebnen

365

368

-3

Illgau

365

388

-23

Einsiedeln

366

366

 

Schübelbach-Buttikon

372

375

-3

Schübelbach

378

381

-3

* Steuerfuss Tuggen gemäss Vorjahr, da eine Beschwerde pendent ist.

 

 

 

 
RSS

1

Tags: Steuerberatung, Steuererklärung, Fristerstreckung, Steuerfuss, eTax, Steuerunterlagen, Fristen

02.2023

Steuererklärungsverfahren 2022 – Ausfüllen leicht gemacht!

 

Sowohl beim Ausfüllen von Hand als auch mit der von der Steuerverwaltung zur Verfügung gestellten Software «eTax.schwyz» müssen zuallererst sämtliche Belege bereitgestellt werden. 

 

 

 

Abgabetermin: 31.3.2023

Natürliche Personen müssen ihre Steuererklärung 2022 mitsamt Beilagen bis zum 31. März 2023 einreichen. Gesuche um Fristerstreckung können vor dem 31. März 2023 schriftlich, elektronisch im Internet unter https://efristen.sz.ch/np oder mittels auf der Steuererklärung abgedrucktem QR-Code beantragt werden. In der Regel werden solche Fristverlängerungsgesuche ohne weiteres bewilligt. Es muss jedoch beachtet werden, dass verspätet eingereichte Fristerstreckungsgesuche in jedem Fall abgelehnt werden und in der Folge keine Fristerstreckung mehr möglich sein wird.

 

 

 

* Die Steuererklärung mit Beilagen muss fristgerecht eingereicht werden.

 

«eTax.schwyz»

Die Steuerverwaltung stellt für das Ausfüllen der Steuererklärung die Software «eTax.schwyz» kostenlos zur Verfügung. Sie kann im Internet unter www.sz.ch/etax kostenlos heruntergeladen werden.

Wer «eTax.schwyz» bereits im Vorjahr genutzt hat, kann von der automatischen Datenübertragung profitieren. Stammdaten sowie Angaben zu Bankkonten und Wertschriftenbesitz werden übernommen und erleichtern die Eingabe erheblich. Erforderliche Beilagen werden anhand der Angaben ermittelt und in einer separaten Beilagenliste aufgeführt. Es ist auch möglich, die effektive Steuerbelastung zu ermitteln (Steuerrechner). 

 

Anbei finden Sie eine Auflistung der gängigen benötigten Dokumente:

 

Checkliste

Lohn- und Rentenausweise

Abrechnungen über Taggelder von Kranken-, Unfall- und Arbeitslosenversicherungen

Abrechnungen über Korporations- und Genossennutzen

Belege über erhaltene oder bezahlte Leibrenten

Geschäftsabschluss (Bilanz und Erfolgsrechnung mit Kapitalausweis)

Zins- und Kapitalbescheinigungen Ihrer Bank- und Postkonti

Vermögens- und Steuerverzeichnisse Banken, allenfalls mit Wertschriftenbelegen

Steuerauszug Banken

Belege über Darlehen und Guthaben inkl. Zinsabrechnungen

Kontokorrentkonti bei Gesellschaften

Dividendenabrechnungen

Belege über bezahlte Vermögensverwaltungskosten

Belege über erhaltene oder bezahlte Vergütungs- oder Verzugszinsen, Steuern und AHV

Eigenmiet- und Vermögenssteuerwert der Liegenschaften (inkl. Liegenschaften im Ausland)

Belege Liegenschafteneinnahmen und -ausgaben (Liegenschaftenabrechnungen)

Belege über Lotteriegewinne

Berufsauslagen, Arbeitsweg, berufsorientierte Aus- und Weiterbildungskosten usw.

Hypothekar- / Schuldzinsbelege

Alimenten- und Unterhaltszahlungen für Kinder und geschiedene / getrennte Ehegatten

Steuerauszug Krankenkasse, Verbilligung

Bescheinigungen Lebensversicherungen und Säule 3a (Einlagen und Bezüge)

Bescheinigungen über Einlagen und Bezüge bei der Pensionskasse (2. Säule)

Beiträge an politische Parteien

Belege über Spendenzahlungen und gemeinnützige Zuwendungen

Zahnarztrechnungen, Heimkosten, Spitex etc.

Belege für Kinderbetreuungskosten

Bescheinigungen über Steuerwerte von Lebensversicherungen

Angaben über Motorfahrzeuge (Marke, Anschaffungsjahr, Jahrgang, Kaufpreis)

Angaben über weitere Vermögenswerte (Sammlungen etc.)

Erbschaften und Schenkungen

Kopie der letzten Steuererklärung und letzten Veranlagungsverfügung

 

 

* Die Steuererklärung mit Beilagen muss fristgerecht eingereicht werden.

 

Steuerfusstabelle

nur natürliche Personen / röm.-kath. / + / - Vorjahr

(Steuerfüsse in Prozent der einfachen Steuer)

2023

2022

+/-

Wollerau 

202

207

-5

Wollerau-Schindellegi

202

209

-7

Freienbach

203

208

-5

Feusisberg-Schindellegi

207

209

-2

Feusisberg

214

214

 

Altendorf

260

263

-3

Lachen

267

270

-3

Riemenstalden

286

296

-10

Küssnacht-Merlischachen

292

292

 

Küssnacht

303

303

 

Galgenen

303

306

-3

Küssnacht-Immensee

310

310

 

Galgenen-Siebnen

310

313

-3

Steinerberg

311

321

-10

Muotathal 

315

325

-10

Innerthal

318

321

-3

Arth

318

338

-20

Alpthal

320

330

-10

Vorderthal 

323

326

-3

Tuggen

*334

337

-3

Rothenturm

325

335

-10

Oberiberg

328

338

-10

Sattel

332

342

-10

Gersau

335

337

-2

Wangen-Siebnen

335

338

-3

Wangen-Nuolen

335

340

-5

Morschach

336

356

-20

Unteriberg-Studen

337

347

-10

Ingenbohl

338

348

-10

Wangen

340

343

-3

Reichenburg

340

343

-3

Lauerz

349

360

-11

Steinen

350

370

-20

Schwyz

353

363

-10

Unteriberg

355

365

-10

Schübelbach-Siebnen

365

368

-3

Illgau

365

388

-23

Einsiedeln

366

366

 

Schübelbach-Buttikon

372

375

-3

Schübelbach

378

381

-3

* Steuerfuss Tuggen gemäss Vorjahr, da eine Beschwerde pendent ist.

 

 

 

Tags: Steuerberatung, Steuererklärung, Fristerstreckung, Steuerfuss, eTax, Steuerunterlagen, Fristen


RSS

1


Marc Nideröst

LL.M. UZH International
Tax Law
dipl. Steuerexperte
dipl. Betriebsökonom FH




Impressum  Datenschutzerklärung
×

blog.mattig.swiss