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Home > Steuerberatung > Ausblick 2023: Abzug Kinderdrittbetreuungskosten Karriere

Marc Nideröst

LL.M. UZH International
Tax Law
dipl. Steuerexperte
dipl. Betriebsökonom FH

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Marc Nideröst

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02.2023

 

Ausblick 2023: Abzug Kinderdrittbetreuungskosten

 

Drittbetreuungskosten können vom Einkommen abgezogen werden. 

 

Die Kosten für die Drittbetreuung jedes Kindes, das das 14. Altersjahr noch nicht vollendet hat und mit der Person im gleichen Haushalt lebt, die für seinen Unterhalt sorgt, können vom Einkommen abgezogen werden, soweit diese Kosten in direktem kausalen Zusammenhang mit der Erwerbstätigkeit, Ausbildung oder Erwerbsunfähigkeit der steuerpflichtigen Person stehen (so genannte Kinderdrittbetreuungskosten).

 

Dieser Abzug wird ab 2023 für die Direkte Bundessteuer auf maximal CHF 25‘000 erhöht (bis 2022: CHF 10‘100).

 

 

 

 

© iStock.com/Rawpixel

 

 

 

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Tags: Steuerberatung, Steuerabzug, Kinderbetreuung, Drittbetreuungskosten, Einkommen, Haushalt

02.2023

Ausblick 2023: Abzug Kinderdrittbetreuungskosten

 

Drittbetreuungskosten können vom Einkommen abgezogen werden. 

 

© iStock.com/Rawpixel

 

Die Kosten für die Drittbetreuung jedes Kindes, das das 14. Altersjahr noch nicht vollendet hat und mit der Person im gleichen Haushalt lebt, die für seinen Unterhalt sorgt, können vom Einkommen abgezogen werden, soweit diese Kosten in direktem kausalen Zusammenhang mit der Erwerbstätigkeit, Ausbildung oder Erwerbsunfähigkeit der steuerpflichtigen Person stehen (so genannte Kinderdrittbetreuungskosten).

 

Dieser Abzug wird ab 2023 für die Direkte Bundessteuer auf maximal CHF 25‘000 erhöht (bis 2022: CHF 10‘100).

 

Tags: Steuerberatung, Steuerabzug, Kinderbetreuung, Drittbetreuungskosten, Einkommen, Haushalt


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