Individuelle Besteuerung von Ehepaaren
Die Besteuerung von Ehepaaren wird politisch seit Jahrzehnten intensiv debattiert. Bis heute werden Ehepaare gemeinsam besteuert, was je nach Einkommensaufteilung zwischen den Ehegatten zu einer Mehr- oder Minderbelastung gegenüber unverheirateten Paaren führen kann.
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Jüngste Entwicklungen
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Im Rahmen der Legislaturplanung 2019 – 2023 beauftragte eine knappe Mehrheit des Parlaments den Bundesrat, eine Gesetzesvorlage mit einem Wechsel zu einer Individualbesteuerung auszuarbeiten.
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Während der laufenden Arbeiten an diesem Gesetzgebungsprojekt wurde am 8. September 2022 die Volksinitiative «Für eine zivilstandsunabhängige Individualbesteuerung (Steuergerechtigkeits-Initiative)» eingereicht. Diese fordert eine zivilstandsunabhängige Besteuerung auf sämtlichen Staatsebenen.
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Der Bundesrat empfiehlt die Volksinitiative zur Ablehnung, stellt ihr aber das laufende Gesetzesprojekt als indirekten Gegenvorschlag gegenüber.
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Am 21. Februar 2024 hat der Bundesrat die Botschaft zur Volksinitiative und den indirekten Gegenvorschlag verabschiedet. Mit dem Wechsel von der Ehepaarbesteuerung zur Individualbesteuerung könnten die sogenannte Heiratsstrafe abgeschafft und positive Erwerbsanreize gesetzt werden. Der Bundesrat empfiehlt die Volksinitiative zugunsten des indirekten Gegenvorschlags zur Ablehnung.
Reform der Ehepaar- und Familienbesteuerung
Bei Ehepaaren werden die beiden Einkommen für die Bestimmung der Steuerbelastung zusammengezählt. Bei unverheirateten Personen ist das individuelle Einkommen massgebend. Dies führt im progressiven Einkommenssteuer-System zu Ungleichbehandlungen zwischen verheirateten und unverheirateten Personen. Dabei spielt die Einkommensaufteilung zwischen den Eheleuten eine Rolle. Bei ungleicher Einkommensaufteilung ist die Steuerbelastung eines Ehepaars in vielen Fällen niedriger als bei einem unverheirateten Paar in gleichen wirtschaftlichen Verhältnissen. Ist die Einkommensaufteilung hingegen gleichmässig, können bei Ehepaaren auch Mehrbelastungen resultieren.
Mit dem vom Bundesrat vorgeschlagenen Bundesgesetz über die Individualbesteuerung erfolgt ein Wechsel von der gemeinsamen Besteuerung eines Ehepaares hin zu einer individuellen Besteuerung. Damit kann die zivilstandsneutrale Besteuerung erreicht und damit die bestehende Ungleichbehandlung von verheirateten und unverheirateten Personen beseitigt werden. Der Wechsel zur Individualbesteuerung verbessert die Erwerbsanreize für Zweitverdienerinnen und Zweitverdiener bei Ehepaaren, weshalb mit positiven Beschäftigungseffekten zu rechnen ist. Das hängt damit zusammen, dass bei einer Aufnahme einer zweiten Erwerbstätigkeit oder bei Erhöhung des Zweitverdienstes auf das zusätzlich verdiente Einkommen eine geringere Steuerbelastung anfällt.
Finanzielle Folgen
Der Bundesrat geht bei der Direkten Bundessteuer bezogen auf das Steuerjahr 2024 von schätzungsweise rund 1 Milliarde Schweizer Franken Mindereinnahmen aus. Die Kantone werden die Individualbesteuerung im kantonalen Recht ebenfalls umsetzen müssen. Hier hängen die finanziellen Auswirkungen von der Ausgestaltung der Reform im kantonalen Recht ab.
Wenn es dieses Mal mit der Abschaffung der steuerlichen Heiratsstrafe nicht klappt, dann kann das Thema wohl auf sehr lange Zeit vergessen werden. Mit zwei Volksinitiativen und einem Gegenvorschlag des Bundesrates sollen die Doppelverdienerehepaare entlastet werden, die heute wegen des progressiven Steuersatzes zum Teil deutlich mehr Direkte Bundessteuern bezahlen als gleichgestellte Konkubinatspaare.