blog search

Follow us

RSS
blog search
Karriere
Menu
Home > Steuerberatung > JUSO-Initiative: Familienunternehmen werden zerschlagen Karriere

Claudia Mattig

dipl. Lm.-Ing. ETH,
Master of Arts HSG in Accounting and Finance,
dipl. Wirtschaftsprüferin




Follow us

RSS
RSS

Claudia Mattig

dipl. Lm.-Ing. ETH,
Master of Arts HSG in Accounting and Finance,
dipl. Wirtschaftsprüferin




12.2024

 

JUSO-Initiative: Familienunternehmen werden zerschlagen

 

Die JUSO-Initiative «für eine soziale Klimapolitik – gerecht finanziert» will eine Bundeserbschafts- und -schenkungssteuer mit einem Steuersatz von 50% einführen (bei einem Freibetrag von CHF 50 Mio.). Der Ertrag soll zu zwei Dritteln an den Bund und zu einem Drittel an die Kantone gehen und zweckgebunden für die «sozial gerechte Bekämpfung der Klimakrise» und den «dafür notwendigen Umbau der Gesamtwirtschaft» verwendet werden. Ob mit diesen disparaten Zielen der Verfassungsgrundsatz der Einheit der Materie eingehalten wird, ist sehr fraglich.

 

Gemäss dem Initiativkomitee soll damit die Finanzierung der Klimapolitik auf die ein Prozent der vermögendsten Personen verlagert werden. Die Initiative verlangt eine «lückenlose Besteuerung» und sieht keine Ausnahmen vor. Sie fordert zudem gesetzliche Bestimmungen zur Verhinderung von Steuervermeidung, insbesondere betreffend Wegzug.

 

Ein fiktives Beispiel zeige die Folgen dieser Initiative: Ein schweizerisches Familienunternehmen habe einen Verkehrswert von CHF 1 Mrd. Es wird in einer Generationenabfolge von 25 Jahren immer wieder an einen einzigen Nachkommen mit Wohnsitz Schweiz vererbt. Jeder Nachkomme wird 100 Jahre alt. Der derzeitige Inhaber (Jahrgang 1930) stirbt im Jahre 2030. Die Erbschaftssteuer muss jeweilen aus Teilverkäufen des Unternehmens an einen ausländischen Fonds finanziert werden, womit sich die Beteiligung 2030 auf 52,50% reduziert. 

 

Im Jahre 2055 sinkt die Mehrheitsposition des Firmeninhabers bereits auf 28,75%. Nach 100 Jahren liegt die Beteiligungsquote bei unter 10%. Die Beteiligungsquote nähert sich asymptotisch letztlich 5% (= Freibetrag von CHF 50 Mio. beim Ausgangswert von CHF 1 Mrd.).

 

Nebst den Familienunternehmen dürfte auch direkter Grundbesitz in der Schweiz seine Tücken haben, selbst wenn der Eigentümer im Ausland ansässig ist. Es wird zu überlegen sein, ob in solchen Fällen der Erwerb über eine juristische Person angezeigt wäre. 

 

Der Bundesrat lehnt die Volksinitiative aus zahlreichen Gründen ab. Er will von einer Wegzugssteuer nichts wissen. Der Bundesrat vertritt die Ansicht, dass die verlangte rückwirkende Besteuerung von Nachlässen und Schenkungen staatspolitisch höchst problematisch wäre.

 

 

© iStock.com/Wirestock

 

Die Erbschaftssteuerinitiative richtet jetzt schon Schaden an. Von Berater- und Bankenseite wird die Klarstellung des Bundesrates zur Wegzugsbesteuerung begrüsst, aber nach Erfahrungen der täglichen Praxis genügt dies nicht. So bereiten sehr vermögende Personen den möglichen Wegzug bereits vor. Dies wohl als eine Art «Notfallversicherung», um im Fall der Fälle rasch möglichst reagieren zu können. Die Initiative schreckt ferner potentielle Zuzüger ab. Wie von diversen kantonalen Steuerverwaltungen zu hören ist, versiegt der Zustrom sehr reicher Zuzüger in die Schweiz.

 

Fazit

Die JUSO-Initiative sorgt für grosse Unruhe. Daher muss nun schnell gehandelt werden. Aus Sicht der Beratung sind zwei Dinge entscheidend: zum einen braucht es im Parlament eine wuchtige Ablehnung und zweitens sollte das Parlament darauf verzichten, der Initiative einen Gegenvorschlag gegenüberzustellen. Dies würde den politischen Prozess nur unnötig verzögern. Eine möglichst frühe Volksabstimmung ist wünschenswert und dies – hoffentlich – mit einer satten Ablehnung von Volk und Ständen, um die konfiskatorische Erbschaftssteuer auf Bundesebene für ein paar Jahre zu versenken, bevor das linke Lager einen neuen Anlauf unternimmt. 

 

 

RSS

2

Tags: Steuerberatung, Wirtschaftsberatung, Familienunternehmen, Klimapolitik, Erbschaftssteuer, Erbschaftsschenkungssteuer, Wegzug

12.2024

JUSO-Initiative: Familienunternehmen werden zerschlagen

 

Die JUSO-Initiative «für eine soziale Klimapolitik – gerecht finanziert» will eine Bundeserbschafts- und -schenkungssteuer mit einem Steuersatz von 50% einführen (bei einem Freibetrag von CHF 50 Mio.). Der Ertrag soll zu zwei Dritteln an den Bund und zu einem Drittel an die Kantone gehen und zweckgebunden für die «sozial gerechte Bekämpfung der Klimakrise» und den «dafür notwendigen Umbau der Gesamtwirtschaft» verwendet werden. Ob mit diesen disparaten Zielen der Verfassungsgrundsatz der Einheit der Materie eingehalten wird, ist sehr fraglich.

 

© iStock.com/Wirestock

 

Gemäss dem Initiativkomitee soll damit die Finanzierung der Klimapolitik auf die ein Prozent der vermögendsten Personen verlagert werden. Die Initiative verlangt eine «lückenlose Besteuerung» und sieht keine Ausnahmen vor. Sie fordert zudem gesetzliche Bestimmungen zur Verhinderung von Steuervermeidung, insbesondere betreffend Wegzug.

 

Ein fiktives Beispiel zeige die Folgen dieser Initiative: Ein schweizerisches Familienunternehmen habe einen Verkehrswert von CHF 1 Mrd. Es wird in einer Generationenabfolge von 25 Jahren immer wieder an einen einzigen Nachkommen mit Wohnsitz Schweiz vererbt. Jeder Nachkomme wird 100 Jahre alt. Der derzeitige Inhaber (Jahrgang 1930) stirbt im Jahre 2030. Die Erbschaftssteuer muss jeweilen aus Teilverkäufen des Unternehmens an einen ausländischen Fonds finanziert werden, womit sich die Beteiligung 2030 auf 52,50% reduziert. 

 

Im Jahre 2055 sinkt die Mehrheitsposition des Firmeninhabers bereits auf 28,75%. Nach 100 Jahren liegt die Beteiligungsquote bei unter 10%. Die Beteiligungsquote nähert sich asymptotisch letztlich 5% (= Freibetrag von CHF 50 Mio. beim Ausgangswert von CHF 1 Mrd.).

 

Nebst den Familienunternehmen dürfte auch direkter Grundbesitz in der Schweiz seine Tücken haben, selbst wenn der Eigentümer im Ausland ansässig ist. Es wird zu überlegen sein, ob in solchen Fällen der Erwerb über eine juristische Person angezeigt wäre. 

 

Der Bundesrat lehnt die Volksinitiative aus zahlreichen Gründen ab. Er will von einer Wegzugssteuer nichts wissen. Der Bundesrat vertritt die Ansicht, dass die verlangte rückwirkende Besteuerung von Nachlässen und Schenkungen staatspolitisch höchst problematisch wäre.

 

Die Erbschaftssteuerinitiative richtet jetzt schon Schaden an. Von Berater- und Bankenseite wird die Klarstellung des Bundesrates zur Wegzugsbesteuerung begrüsst, aber nach Erfahrungen der täglichen Praxis genügt dies nicht. So bereiten sehr vermögende Personen den möglichen Wegzug bereits vor. Dies wohl als eine Art «Notfallversicherung», um im Fall der Fälle rasch möglichst reagieren zu können. Die Initiative schreckt ferner potentielle Zuzüger ab. Wie von diversen kantonalen Steuerverwaltungen zu hören ist, versiegt der Zustrom sehr reicher Zuzüger in die Schweiz.

 

Fazit

Die JUSO-Initiative sorgt für grosse Unruhe. Daher muss nun schnell gehandelt werden. Aus Sicht der Beratung sind zwei Dinge entscheidend: zum einen braucht es im Parlament eine wuchtige Ablehnung und zweitens sollte das Parlament darauf verzichten, der Initiative einen Gegenvorschlag gegenüberzustellen. Dies würde den politischen Prozess nur unnötig verzögern. Eine möglichst frühe Volksabstimmung ist wünschenswert und dies – hoffentlich – mit einer satten Ablehnung von Volk und Ständen, um die konfiskatorische Erbschaftssteuer auf Bundesebene für ein paar Jahre zu versenken, bevor das linke Lager einen neuen Anlauf unternimmt. 

 

 

Tags: Steuerberatung, Wirtschaftsberatung, Familienunternehmen, Klimapolitik, Erbschaftssteuer, Erbschaftsschenkungssteuer, Wegzug


RSS

2


Claudia Mattig

dipl. Lm.-Ing. ETH,
Master of Arts HSG in Accounting and Finance,
dipl. Wirtschaftsprüferin




Impressum  Datenschutzerklärung
×

blog.mattig.swiss