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Home > Steuerberatung > Steuererklärungsverfahren 2024: Ausfüllen leicht gemacht! Karriere

Florian Farner

Master of Law
Rechtsanwalt und Urkundsperson

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Florian Farner

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01.2025

 

Steuererklärungsverfahren 2024 – Ausfüllen leicht gemacht!

 

Sowohl beim Ausfüllen von Hand als auch mit der von der Steuerverwaltung zur Verfügung gestellten Software «eTax.schwyz» müssen zuallererst sämtliche Belege bereitgestellt werden. 

 

 

 

Abgabetermin: 31. März 2025

Natürliche Personen müssen ihre Steuererklärung 2024 mitsamt Beilagen bis zum 31. März 2025 einreichen. Gesuche um Fristerstreckung können vor dem 31. März 2025 schriftlich, elektronisch im Internet unter https://efristen.sz.ch/np oder mittels auf der Steuererklärung aufgedrucktem QR-Code beantragt werden. In der Regel werden solche Fristverlängerungsgesuche ohne weiteres bewilligt. Es muss jedoch beachtet werden, dass verspätet eingereichte Fristerstreckungsgesuche in jedem Fall abgelehnt werden und in der Folge keine Fristerstreckung mehr möglich sein wird.

 

 

 

«eTax.schwyz»

Die Steuerverwaltung stellt für das Ausfüllen der Steuererklärung die Software «eTax.schwyz» kostenlos zur Verfügung. Sie ist unter www.sz.ch/etax erhältlich. Wer «eTax.schwyz» bereits im Vorjahr genutzt hat, kann von der automatischen Datenübertragung profitieren. Stammdaten sowie Angaben zu Bankkonten und Wertschriftenbesitz werden übernommen und erleichtern die Eingabe erheblich. Erforderliche Beilagen werden anhand der Angaben ermittelt und in einer separaten Beilagenliste aufgeführt. Es ist auch möglich, die effektive Steuerbelastung zu ermitteln (Steuerrechner).

 

Anbei finden Sie eine Auflistung der gängigen benötigten Dokumente:

 

Checkliste

Lohn- und Rentenausweise

Abrechnungen über Taggelder von Kranken-, Unfall- und Arbeitslosenversicherungen

Abrechnungen über Korporations- und Genossennutzen

Belege über erhaltene oder bezahlte Leibrenten

Geschäftsabschluss (Bilanz und Erfolgsrechnung mit Kapitalausweis)

Zins- und Kapitalbescheinigungen Ihrer Bank- und Postkonti

Vermögens- und Steuerverzeichnisse Banken, allenfalls mit Wertschriftenbelegen

Steuerauszug Banken/Performance-Berichte zu den Wertschriften-Depots

Belege über Darlehen und Guthaben inkl. Zinsabrechnungen

Kontokorrentkonti bei Gesellschaften

Dividendenabrechnungen

Belege über bezahlte Vermögensverwaltungskosten

Belege über erhaltene oder bezahlte Vergütungs- oder Verzugszinsen, Steuern und AHV

Eigenmiet- und Vermögenssteuerwert der Liegenschaften (inkl. Liegenschaften im Ausland)

Belege Liegenschafteneinnahmen und -ausgaben (Liegenschaftenabrechnungen)

Belege über Lotteriegewinne

Berufsauslagen, Arbeitsweg, berufsorientierte Aus- und Weiterbildungskosten usw.

Hypothekar-/Schuldzinsbelege

Alimenten- und Unterhaltszahlungen für Kinder und geschiedene/getrennte Ehegatten

Steuerauszug Krankenkasse, Prämienverbilligung

Zahnarztrechnungen, Optiker, Heimkosten, Spitex etc.

Bescheinigungen Lebensversicherungen und Säule 3a (Einlagen und Bezüge)

Bescheinigungen über Einlagen und Bezüge bei der Pensionskasse (2. Säule)

Beiträge an politische Parteien

Belege über Spendenzahlungen und gemeinnützige Zuwendungen

Belege für Kinderbetreuungskosten

Bescheinigungen über Steuerwerte von Lebensversicherungen

Angaben über Motorfahrzeuge (Marke, Anschaffungsjahr, Jahrgang, Kaufpreis)

Angaben über weitere Vermögenswerte (Sammlungen etc.)

Erbschaften und Schenkungen

Kopie der letzten Steuererklärung und letzten Veranlagungsverfügung

 

 

 

 

 

  

* Die Steuererklärung mit Beilagen muss fristgerecht eingereicht werden.

 

Steuerfusstabelle

nur natürliche Personen / röm.-kath. / +/- Vorjahr

(Steuerfüsse in Prozent der einfachen Steuer)

2025

2024

+/-

Freienbach

188

198

-10

Wollerau 

192

202

-10

Wollerau-Schindellegi

192

202

-10

Feusisberg-Schindellegi

197

202

-5

Feusisberg

204

209

-5

Altendorf

251

260

-9

Lachen

258

267

-9

Küssnacht-Merlischachen

267

282

-15

Oberiberg

268

328

-60

Riemenstalden

276

286

   -10

Küssnacht

278

293

-15

Unteriberg-Studen

282

337

-55

Küssnacht-Immensee

285

300

-15

Gersau

285

335

-50

Arth

287

308

-21

Muotathal 

290

315

-25

Galgenen

292

301

-9

Innerthal

293

322

-29

Rothenturm

295

320

-25

Ingenbohl

298

338

-40

Tuggen

300

324

-24

Unteriberg

300

355

-55

Galgenen-Siebnen

301

310

-9

Steinerberg

301

311

-10

Sattel

301

332

-31

Alpthal

310

320

-10

Schwyz

316

353

-37

Vorderthal

318

327

-9

Wangen-Siebnen

326

335

-9

Wangen-Nuolen

326

335

-9

Morschach

326

336

-10

Wangen

331

340

-9

Reichenburg

331

340

-9

Einsiedeln

331

346

-15

Lauerz

339

349

-10

Steinen

339

350

-11

Illgau

342

362

-20

Schübelbach-Siebnen

346

355

-9

Schübelbach-Buttikon

353

362

-9

Schübelbach

359

368

-9

 

 

 

 

 
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Tags: Steuerberatung, Steuererklärung, Fristerstreckung, Steuerfuss, eTax, Steuerunterlagen, Fristen

01.2025

Steuererklärungsverfahren 2024 – Ausfüllen leicht gemacht!

 

Sowohl beim Ausfüllen von Hand als auch mit der von der Steuerverwaltung zur Verfügung gestellten Software «eTax.schwyz» müssen zuallererst sämtliche Belege bereitgestellt werden. 

 

* Die Steuererklärung mit Beilagen muss fristgerecht eingereicht werden.

 

 

 

Abgabetermin: 31. März 2025

Natürliche Personen müssen ihre Steuererklärung 2024 mitsamt Beilagen bis zum 31. März 2025 einreichen. Gesuche um Fristerstreckung können vor dem 31. März 2025 schriftlich, elektronisch im Internet unter https://efristen.sz.ch/np oder mittels auf der Steuererklärung aufgedrucktem QR-Code beantragt werden. In der Regel werden solche Fristverlängerungsgesuche ohne weiteres bewilligt. Es muss jedoch beachtet werden, dass verspätet eingereichte Fristerstreckungsgesuche in jedem Fall abgelehnt werden und in der Folge keine Fristerstreckung mehr möglich sein wird.

 

 

 

«eTax.schwyz»

Die Steuerverwaltung stellt für das Ausfüllen der Steuererklärung die Software «eTax.schwyz» kostenlos zur Verfügung. Sie ist unter www.sz.ch/etax erhältlich. Wer «eTax.schwyz» bereits im Vorjahr genutzt hat, kann von der automatischen Datenübertragung profitieren. Stammdaten sowie Angaben zu Bankkonten und Wertschriftenbesitz werden übernommen und erleichtern die Eingabe erheblich. Erforderliche Beilagen werden anhand der Angaben ermittelt und in einer separaten Beilagenliste aufgeführt. Es ist auch möglich, die effektive Steuerbelastung zu ermitteln (Steuerrechner).

 

Anbei finden Sie eine Auflistung der gängigen benötigten Dokumente:

 

Checkliste

Lohn- und Rentenausweise

Abrechnungen über Taggelder von Kranken-, Unfall- und Arbeitslosenversicherungen

Abrechnungen über Korporations- und Genossennutzen

Belege über erhaltene oder bezahlte Leibrenten

Geschäftsabschluss (Bilanz und Erfolgsrechnung mit Kapitalausweis)

Zins- und Kapitalbescheinigungen Ihrer Bank- und Postkonti

Vermögens- und Steuerverzeichnisse Banken, allenfalls mit Wertschriftenbelegen

Steuerauszug Banken/Performance-Berichte zu den Wertschriften-Depots

Belege über Darlehen und Guthaben inkl. Zinsabrechnungen

Kontokorrentkonti bei Gesellschaften

Dividendenabrechnungen

Belege über bezahlte Vermögensverwaltungskosten

Belege über erhaltene oder bezahlte Vergütungs- oder Verzugszinsen, Steuern und AHV

Eigenmiet- und Vermögenssteuerwert der Liegenschaften (inkl. Liegenschaften im Ausland)

Belege Liegenschafteneinnahmen und -ausgaben (Liegenschaftenabrechnungen)

Belege über Lotteriegewinne

Berufsauslagen, Arbeitsweg, berufsorientierte Aus- und Weiterbildungskosten usw.

Hypothekar-/Schuldzinsbelege

Alimenten- und Unterhaltszahlungen für Kinder und geschiedene/getrennte Ehegatten

Steuerauszug Krankenkasse, Prämienverbilligung

Zahnarztrechnungen, Optiker, Heimkosten, Spitex etc.

Bescheinigungen Lebensversicherungen und Säule 3a (Einlagen und Bezüge)

Bescheinigungen über Einlagen und Bezüge bei der Pensionskasse (2. Säule)

Beiträge an politische Parteien

Belege über Spendenzahlungen und gemeinnützige Zuwendungen

Belege für Kinderbetreuungskosten

Bescheinigungen über Steuerwerte von Lebensversicherungen

Angaben über Motorfahrzeuge (Marke, Anschaffungsjahr, Jahrgang, Kaufpreis)

Angaben über weitere Vermögenswerte (Sammlungen etc.)

Erbschaften und Schenkungen

Kopie der letzten Steuererklärung und letzten Veranlagungsverfügung

 

 

 

 

 

  

Steuerfusstabelle

nur natürliche Personen / röm.-kath. / +/- Vorjahr

(Steuerfüsse in Prozent der einfachen Steuer)

2025

2024

+/-

Freienbach

188

198

-10

Wollerau 

192

202

-10

Wollerau-Schindellegi

192

202

-10

Feusisberg-Schindellegi

197

202

-5

Feusisberg

204

209

-5

Altendorf

251

260

-9

Lachen

258

267

-9

Küssnacht-Merlischachen

267

282

-15

Oberiberg

268

328

-60

Riemenstalden

276

286

   -10

Küssnacht

278

293

-15

Unteriberg-Studen

282

337

-55

Küssnacht-Immensee

285

300

-15

Gersau

285

335

-50

Arth

287

308

-21

Muotathal 

290

315

-25

Galgenen

292

301

-9

Innerthal

293

322

-29

Rothenturm

295

320

-25

Ingenbohl

298

338

-40

Tuggen

300

324

-24

Unteriberg

300

355

-55

Galgenen-Siebnen

301

310

-9

Steinerberg

301

311

-10

Sattel

301

332

-31

Alpthal

310

320

-10

Schwyz

316

353

-37

Vorderthal

318

327

-9

Wangen-Siebnen

326

335

-9

Wangen-Nuolen

326

335

-9

Morschach

326

336

-10

Wangen

331

340

-9

Reichenburg

331

340

-9

Einsiedeln

331

346

-15

Lauerz

339

349

-10

Steinen

339

350

-11

Illgau

342

362

-20

Schübelbach-Siebnen

346

355

-9

Schübelbach-Buttikon

353

362

-9

Schübelbach

359

368

-9

 

 

 

 

 

Tags: Steuerberatung, Steuererklärung, Fristerstreckung, Steuerfuss, eTax, Steuerunterlagen, Fristen


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