Für das Jahr 2025 wurden in sämtlichen Bezirken und Gemeinden des Kantons Schwyz die Steuerfüsse für natürliche Personen gesenkt. Die Gemeinden Unteriberg und Unteriberg-Studen sind die Spitzenreiter unter den Senkungen. Sie senken ihre Steuerfüsse um 55 Prozentpunkte von 355% auf 300% bzw. von 337% auf 282% der einfachen Steuer. Die Gemeinde Freienbach hat weiterhin den tiefsten Steuerfuss im Kanton für natürliche Personen (188%). Bei den Senkungen des Steuerfusses sind vor allem auch Gersau (von 335% auf 285%), Ingenbohl (von 338% auf 298%) und Schwyz (von 353% auf 316%) zu erwähnen.
Teilrevision Mehrwertsteuer
Per 1. Januar 2025 tritt das teilrevidierte Mehrwertsteuergesetz samt -Verordnung in Kraft. Die MWST-Sätze für die Produkte der Monatshygiene werden gesenkt. Dies soll zu einer Entlastung der Haushaltskasse der Bevölkerung führen. Weiter werden verschiedene Leistungen von der Mehrwertsteuer ausgenommen. Hierbei handelt es sich vor allem um Leistungen im Bereich der Heilbehandlungen, gewissen Leistungen von Reisebüros sowie die Teilnahme an kulturellen Veranstaltungen. Neu besteht eine Besteuerung für Onlineplattformen, welche sämtliche über die Plattform erbrachten Leistungen abrechnen müssen. Damit sollen ausländische Unternehmen nicht mehr bessergestellt sein als Schweizer Unternehmen. Dies führt dazu, dass auf Einkäufen über gewisse Plattformen neu Mehrwertsteuer bezahlt werden muss. Weiter haben KMU nun die Möglichkeit, die MWST jährlich abzurechnen.
Senkung Wertfreigrenze
Ab 2025 dürfen Waren zum privaten Gebrauch von Reisenden nur noch bis zu einem Gesamtwert von CHF 150 pro Person und Tag steuerfrei eingeführt werden. Ist der Gesamtwert pro Person höher, muss auf den eingeführten Waren die Schweizer Mehrwertsteuer entrichtet werden.
Infolge der veränderten Steuerfüsse wurden, gestützt auf das Steuergesetz des Kantons Schwyz, auch die Quellensteuertarife für das Steuerjahr 2025 neu berechnet. Die bei der Berechnung des Quellensteuerabzugs berücksichtigten Pauschalen für Berufskosten, Versicherungsprämien und Abzüge für Familienlasten werden ausgewiesen. Die Tarife gelten für das ganze Kantonsgebiet des Kantons Schwyz und betreffen sowohl die Kantons-, Bezirks- und Gemeindesteuern sowie auch die direkte Bundessteuer. Die aktuell geltenden Tarife sowie Abzugspauschalen sind auf der Website der Kantonalen Steuerverwaltung Schwyz aufgeschaltet.
Für das Jahr 2025 wurden in sämtlichen Bezirken und Gemeinden des Kantons Schwyz die Steuerfüsse für natürliche Personen gesenkt. Die Gemeinden Unteriberg und Unteriberg-Studen sind die Spitzenreiter unter den Senkungen. Sie senken ihre Steuerfüsse um 55 Prozentpunkte von 355% auf 300% bzw. von 337% auf 282% der einfachen Steuer. Die Gemeinde Freienbach hat weiterhin den tiefsten Steuerfuss im Kanton für natürliche Personen (188%). Bei den Senkungen des Steuerfusses sind vor allem auch Gersau (von 335% auf 285%), Ingenbohl (von 338% auf 298%) und Schwyz (von 353% auf 316%) zu erwähnen.
Teilrevision Mehrwertsteuer
Per 1. Januar 2025 tritt das teilrevidierte Mehrwertsteuergesetz samt -Verordnung in Kraft. Die MWST-Sätze für die Produkte der Monatshygiene werden gesenkt. Dies soll zu einer Entlastung der Haushaltskasse der Bevölkerung führen. Weiter werden verschiedene Leistungen von der Mehrwertsteuer ausgenommen. Hierbei handelt es sich vor allem um Leistungen im Bereich der Heilbehandlungen, gewissen Leistungen von Reisebüros sowie die Teilnahme an kulturellen Veranstaltungen. Neu besteht eine Besteuerung für Onlineplattformen, welche sämtliche über die Plattform erbrachten Leistungen abrechnen müssen. Damit sollen ausländische Unternehmen nicht mehr bessergestellt sein als Schweizer Unternehmen. Dies führt dazu, dass auf Einkäufen über gewisse Plattformen neu Mehrwertsteuer bezahlt werden muss. Weiter haben KMU nun die Möglichkeit, die MWST jährlich abzurechnen.
Senkung Wertfreigrenze
Ab 2025 dürfen Waren zum privaten Gebrauch von Reisenden nur noch bis zu einem Gesamtwert von CHF 150 pro Person und Tag steuerfrei eingeführt werden. Ist der Gesamtwert pro Person höher, muss auf den eingeführten Waren die Schweizer Mehrwertsteuer entrichtet werden.
Neuer Quellensteuertarif
Infolge der veränderten Steuerfüsse wurden, gestützt auf das Steuergesetz des Kantons Schwyz, auch die Quellensteuertarife für das Steuerjahr 2025 neu berechnet. Die bei der Berechnung des Quellensteuerabzugs berücksichtigten Pauschalen für Berufskosten, Versicherungsprämien und Abzüge für Familienlasten werden ausgewiesen. Die Tarife gelten für das ganze Kantonsgebiet des Kantons Schwyz und betreffen sowohl die Kantons-, Bezirks- und Gemeindesteuern sowie auch die direkte Bundessteuer. Die aktuell geltenden Tarife sowie Abzugspauschalen sind auf der Website der Kantonalen Steuerverwaltung Schwyz aufgeschaltet.