Früh in Rente: Was Sie über Kosten und Finanzierung wissen müssen
In jüngster Zeit haben Reformen und Volksinitiativen das Schweizerische Vorsorgesystem kräftig umgekrempelt. Sind Frühpensionierungen dadurch schwieriger und teurer geworden?
Frühpensionierung ist für viele ein erstrebenswertes Ziel, doch je früher der Renteneintritt erfolgt, desto höher sind meist die finanziellen Einbussen. Pro Jahr Frühpension sind Einbussen in Höhe eines Jahresgehalts zu erwarten, bedingt durch Lohnausfall, weiterlaufende AHV-Beiträge und vermindertes Vorsorgekapital. Deshalb erfordert ein vorzeitiger Ausstieg aus dem Erwerbsleben eine sorgfältige Planung und die Koordination der ersten, zweiten und der dritten Säule.
Die AHV-Rente kann ab 63 Jahren vorbezogen werden, verbunden mit einer lebenslangen Rentenkürzung von 6,8 Prozent pro Jahr Vorbezug, maximal 13,6 Prozent bei zwei Jahren. Trotz Vorbezugs sind weiterhin Beiträge bis zum ordentlichen Referenzalter zu zahlen. Die Pensionskasse erlaubt den Rentenbezug meist ab 58 oder 60 Jahren, ebenfalls mit Kürzungen, die je nach Reglement variieren. Die Säule 3a kann fünf Jahre vor dem Referenzalter, meist ab 60, bezogen werden. Für Frauen der Jahrgänge 1961 bis 1963 gilt eine Sonderregelung: Das Referenzalter steigt schrittweise von 64 auf 65 Jahre, ein früherer Rentenbezug ab 62 ist möglich, ebenfalls mit reduzierten Kürzungen. Die Höhe der Kürzung hängt vom Vorbezugszeitpunkt und Jahreslohn ab.
Die finanziellen Einbussen bei Frühpensionen ergeben sich hauptsächlich aus dem Wegfall des Erwerbseinkommens, der Pflicht zur Zahlung von AHV-Beiträgen, die je nach Vermögen und Renteneinkommen zwischen etwa CHF 530 und CHF 26’500 jährlich liegen, sowie einem reduzierten Vorsorgekapital. Dieses entsteht durch kürzere Beitragsdauer, längere Rentenbezugszeit und Kürzung wegen Vorbezugs. Die Beitragszahlungspflicht entfällt, wenn der Partner ein Erwerbseinkommen erzielt.
Zur Finanzierung der Frühpension gibt es verschiedene Möglichkeiten. Der Vorbezug der AHV-Rente kann bis zwei Jahre vor dem ordentlichen Rentenalter beantragt werden. Die Rente lässt sich flexibel zwischen 20 und 80 Prozent vorbeziehen, wobei jeder Monat Vorbezug eine lebenslange Kürzung bedeutet. Diese Variante eignet sich bei kürzerer Lebenserwartung oder günstiger steuerlicher Situation. Die Anmeldung erfolgt fünf bis sechs Monate vor Bezug bei der kantonalen Ausgleichskasse.
Die Pensionskassenrente ist in der Regel ab 58 oder 60 Jahren möglich, wobei durch verkürzte Beitragsdauer und früheren Rentenbezug das Kapital sinkt. Der Umwandlungssatz fällt üblicherweise um 0,1 bis 0,2 Prozent pro Jahr Frühpension. Um Einkommenseinbussen zu mildern, sind freiwillige Einkäufe empfehlenswert, sofern finanzierbar.
Einige Pensionskassen bieten Überbrückungsrenten bis zum regulären Rentenalter an. Diese gehen meist zulasten des Arbeitnehmers, da sie die spätere Altersrente reduzieren. Ergänzend kann private Vorsorge genutzt werden, etwa Säule 3a-Konten, kapitalbildende Lebensversicherungen oder Hypotheken. Eine frühzeitige individuelle Planung ist hier wichtig.
Als Alternative zur vollständigen Frühpensionierung hat sich die Teilpensionierung bewährt. Dabei wird das Arbeitspensum reduziert, was einen sanften Übergang ermöglicht. Der Versicherungsschutz bleibt erhalten und oft entstehen steuerliche Vorteile. Nach Pensionierung sinkt meist die Steuerlast, da das Einkommen geringer ist. Kapitalbezüge werden einmalig reduziert besteuert, Renten als Einkommen.
Insgesamt bedeutet Frühpension trotz finanzieller Einbussen für viele eine Verbesserung der Lebensqualität. Wichtig ist, die Auswirkungen auf die Altersvorsorge realistisch einzuschätzen und frühzeitig finanzielle Vorkehrungen zu treffen, um den Ruhestand unbeschwert zu geniessen.
Früh in Rente: Was Sie über Kosten und Finanzierung wissen müssen
In jüngster Zeit haben Reformen und Volksinitiativen das Schweizerische Vorsorgesystem kräftig umgekrempelt. Sind Frühpensionierungen dadurch schwieriger und teurer geworden?
Frühpensionierung ist für viele ein erstrebenswertes Ziel, doch je früher der Renteneintritt erfolgt, desto höher sind meist die finanziellen Einbussen. Pro Jahr Frühpension sind Einbussen in Höhe eines Jahresgehalts zu erwarten, bedingt durch Lohnausfall, weiterlaufende AHV-Beiträge und vermindertes Vorsorgekapital. Deshalb erfordert ein vorzeitiger Ausstieg aus dem Erwerbsleben eine sorgfältige Planung und die Koordination der ersten, zweiten und der dritten Säule.
Die AHV-Rente kann ab 63 Jahren vorbezogen werden, verbunden mit einer lebenslangen Rentenkürzung von 6,8 Prozent pro Jahr Vorbezug, maximal 13,6 Prozent bei zwei Jahren. Trotz Vorbezugs sind weiterhin Beiträge bis zum ordentlichen Referenzalter zu zahlen. Die Pensionskasse erlaubt den Rentenbezug meist ab 58 oder 60 Jahren, ebenfalls mit Kürzungen, die je nach Reglement variieren. Die Säule 3a kann fünf Jahre vor dem Referenzalter, meist ab 60, bezogen werden. Für Frauen der Jahrgänge 1961 bis 1963 gilt eine Sonderregelung: Das Referenzalter steigt schrittweise von 64 auf 65 Jahre, ein früherer Rentenbezug ab 62 ist möglich, ebenfalls mit reduzierten Kürzungen. Die Höhe der Kürzung hängt vom Vorbezugszeitpunkt und Jahreslohn ab.
Die finanziellen Einbussen bei Frühpensionen ergeben sich hauptsächlich aus dem Wegfall des Erwerbseinkommens, der Pflicht zur Zahlung von AHV-Beiträgen, die je nach Vermögen und Renteneinkommen zwischen etwa CHF 530 und CHF 26’500 jährlich liegen, sowie einem reduzierten Vorsorgekapital. Dieses entsteht durch kürzere Beitragsdauer, längere Rentenbezugszeit und Kürzung wegen Vorbezugs. Die Beitragszahlungspflicht entfällt, wenn der Partner ein Erwerbseinkommen erzielt.
Zur Finanzierung der Frühpension gibt es verschiedene Möglichkeiten. Der Vorbezug der AHV-Rente kann bis zwei Jahre vor dem ordentlichen Rentenalter beantragt werden. Die Rente lässt sich flexibel zwischen 20 und 80 Prozent vorbeziehen, wobei jeder Monat Vorbezug eine lebenslange Kürzung bedeutet. Diese Variante eignet sich bei kürzerer Lebenserwartung oder günstiger steuerlicher Situation. Die Anmeldung erfolgt fünf bis sechs Monate vor Bezug bei der kantonalen Ausgleichskasse.
Die Pensionskassenrente ist in der Regel ab 58 oder 60 Jahren möglich, wobei durch verkürzte Beitragsdauer und früheren Rentenbezug das Kapital sinkt. Der Umwandlungssatz fällt üblicherweise um 0,1 bis 0,2 Prozent pro Jahr Frühpension. Um Einkommenseinbussen zu mildern, sind freiwillige Einkäufe empfehlenswert, sofern finanzierbar.
Einige Pensionskassen bieten Überbrückungsrenten bis zum regulären Rentenalter an. Diese gehen meist zulasten des Arbeitnehmers, da sie die spätere Altersrente reduzieren. Ergänzend kann private Vorsorge genutzt werden, etwa Säule 3a-Konten, kapitalbildende Lebensversicherungen oder Hypotheken. Eine frühzeitige individuelle Planung ist hier wichtig.
Als Alternative zur vollständigen Frühpensionierung hat sich die Teilpensionierung bewährt. Dabei wird das Arbeitspensum reduziert, was einen sanften Übergang ermöglicht. Der Versicherungsschutz bleibt erhalten und oft entstehen steuerliche Vorteile. Nach Pensionierung sinkt meist die Steuerlast, da das Einkommen geringer ist. Kapitalbezüge werden einmalig reduziert besteuert, Renten als Einkommen.
Insgesamt bedeutet Frühpension trotz finanzieller Einbussen für viele eine Verbesserung der Lebensqualität. Wichtig ist, die Auswirkungen auf die Altersvorsorge realistisch einzuschätzen und frühzeitig finanzielle Vorkehrungen zu treffen, um den Ruhestand unbeschwert zu geniessen.