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Home > Steuerberatung > Steuererklärungsverfahren 2025: Ausfüllen leicht gemacht! Karriere

Florian Farner

Master of Law
Rechtsanwalt und Urkundsperson

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02.2026

 

Steuererklärungsverfahren 2025 – Ausfüllen leicht gemacht!

 

Sowohl beim Ausfüllen von Hand als auch mit der von der Steuerverwaltung zur Verfügung gestellten Software «eTax.SZ» müssen zuallererst sämtliche Belege bereitgestellt werden. 

 

 

 

Abgabetermin: 31. März 2026

Natürliche Personen müssen ihre Steuererklärung 2025 mitsamt Beilagen bis zum 31. März 2026 einreichen. Gesuche um Fristerstreckung können vor dem 31. März 2026 schriftlich, elektronisch im Internet unter https://efristen.sz.ch/np oder mittels auf der Steuererklärung aufgedrucktem QR-Code beantragt werden. In der Regel werden solche Fristverlängerungsgesuche ohne weiteres bewilligt. Es muss jedoch beachtet werden, dass verspätet eingereichte Fristerstreckungsgesuche in jedem Fall abgelehnt werden und in der Folge keine Fristerstreckung mehr möglich sein wird.

 

 

 

«eTax.SZ»

Die Steuerverwaltung stellt für das Ausfüllen der Steuererklärung die Software «eTax.SZ» kostenlos zur Verfügung. Das Programm kann im Internet unter www.sz.ch/etax heruntergeladen oder als Browserversion verwendet werden. Wer «eTax.SZ» bereits im Vorjahr genutzt hat, kann von der automatischen Datenübertragung profitieren. Stammdaten sowie Angaben zu Bankkonten und Wertschriftenbesitz werden übernommen und erleichtern die Eingabe erheblich. Erforderliche Beilagen werden anhand der Angaben ermittelt und in einer separaten Beilagenliste aufgeführt. Es ist auch möglich, die effektive Steuerbelastung zu ermitteln (Steuerrechner).

 

Anbei finden Sie eine Auflistung der gängigen benötigten Dokumente:

 

Checkliste

Originalformulare des Steueramtes

ausgefüllte Kopie der 1. Seite mit Änderungen der Personalien

Lohn- und Rentenausweise

Abrechnungen über Taggelder von Kranken-, Unfall- und Arbeitslosenversicherungen

Abrechnungen über Korporations- und Genossennutzen

Belege über erhaltene oder bezahlte Leibrenten

Geschäftsabschluss (Bilanz und Erfolgsrechnung mit Kapitalausweis)

Zins- und Kapitalbescheinigungen Ihrer Bank- und Postkonti

Vermögens- und Steuerverzeichnisse Banken, allenfalls mit Wertschriftenbelegen

Steuerauszug Banken/Performance-Berichte zu den Wertschriften-Depots

Belege über Darlehen und Guthaben inkl. Zinsabrechnungen

Kontokorrentkonti bei Gesellschaften

Dividendenabrechnungen

Belege über bezahlte Vermögensverwaltungskosten

Belege über erhaltene oder bezahlte Vergütungs- oder Verzugszinsen, Steuern und AHV

Eigenmiet- und Vermögenssteuerwert der Liegenschaften (inkl. Liegenschaften im Ausland)

Belege Liegenschafteneinnahmen und -ausgaben (Liegenschaftenabrechnungen)

Belege über Lotteriegewinne

Berufsauslagen, Arbeitsweg, berufsorientierte Aus- und Weiterbildungskosten usw.

Hypothekar-/Schuldzinsbelege

Alimenten- und Unterhaltszahlungen für Kinder und geschiedene/getrennte Ehegatten

Steuerauszug Krankenkasse, Prämienverbilligung

Zahnarztrechnungen, Optiker, Heimkosten, Spitex etc.

Bescheinigungen Lebensversicherungen und Säule 3a (Einlagen und Bezüge)

Bescheinigungen über Einlagen und Bezüge bei der Pensionskasse (2. Säule)

Beiträge an politische Parteien

Belege über Spendenzahlungen und gemeinnützige Zuwendungen

Belege für Kinderbetreuungskosten

Bescheinigungen über Steuerwerte von Lebensversicherungen

Angaben über Motorfahrzeuge (Marke, Anschaffungsjahr, Jahrgang, Kaufpreis)

Angaben über weitere Vermögenswerte (Sammlungen etc.)

Erbschaften und Schenkungen

Kopie der letzten Steuererklärung und letzten Veranlagungsverfügung

 

Steuerfusstabellen

  • Kanton Schwyz
  • Kanton Uri
  • Kanton Wallis
  • Kanton Zug
  • Kanton Zürich

 

  

* Die Steuererklärung mit Beilagen muss fristgerecht eingereicht werden.

 

Steuerfusstabelle Kanton Schwyz

nur natürliche Personen / röm.-kath. / +/- Vorjahr

(Steuerfüsse in Prozent der einfachen Steuer)

2026

2025

+/-

Wollerau-Schindellegi

180

192

-12

Wollerau 

182

192

-10

Freienbach

183

188

-5

Feusisberg-Schindellegi

185

197

-12

Feusisberg

194

204

-10

Altendorf

240

251

-11

Lachen

247

258

-11

Küssnacht-Merlischachen

262

267

-5

Oberiberg

263

268

-5

Riemenstalden

271

276

-5

Küssnacht

273

278

-5

Unteriberg-Studen

277

282

-5

Küssnacht-Immensee

280

285

-5

Gersau

280

285

-5

Galgenen

281

292

-11

Arth

282

287

-5

Innerthal

282

293

-11

Muotathal 

285

290

-5

Tuggen

289

300

-11

Rothenturm

290

295

-5

Galgenen-Siebnen

290

301

-11

Alpthal

290

310

-20

Ingenbohl

293

298

-5

Unteriberg

295

300

-5

Steinerberg

295

301

-6

Sattel

296

301

-5

Wangen-Nuolen

298

326

-28

Wangen-Siebnen

300

326

-26

Wangen

305

331

-26

Einsiedeln

306

331

-25

Vorderthal

307

318

-11

Schwyz

311

316

-5

Morschach

311

326

-15

Lauerz

314

339

-25

Schübelbach-Siebnen

315

346

-31

Reichenburg

320

331

-11

Schübelbach-Buttikon

322

353

-31

Schübelbach

328

359

-31

Steinen

334

339

-5

Illgau

335

342

-7

 

 

 

 

 
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Tags: Steuerberatung, Steuererklärung, Fristerstreckung, Steuerfuss, eTax, Steuerunterlagen, Fristen

02.2026

Steuererklärungsverfahren 2025 – Ausfüllen leicht gemacht!

 

Sowohl beim Ausfüllen von Hand als auch mit der von der Steuerverwaltung zur Verfügung gestellten Software «eTax.SZ» müssen zuallererst sämtliche Belege bereitgestellt werden.

 

* Die Steuererklärung mit Beilagen muss fristgerecht eingereicht werden.

 

 

 

Abgabetermin: 31. März 2026

Natürliche Personen müssen ihre Steuererklärung 2025 mitsamt Beilagen bis zum 31. März 2026 einreichen. Gesuche um Fristerstreckung können vor dem 31. März 2026 schriftlich, elektronisch im Internet unter https://efristen.sz.ch/np oder mittels auf der Steuererklärung aufgedrucktem QR-Code beantragt werden. In der Regel werden solche Fristverlängerungsgesuche ohne weiteres bewilligt. Es muss jedoch beachtet werden, dass verspätet eingereichte Fristerstreckungsgesuche in jedem Fall abgelehnt werden und in der Folge keine Fristerstreckung mehr möglich sein wird.

 

 

 

«eTax.SZ»

Die Steuerverwaltung stellt für das Ausfüllen der Steuererklärung die Software «eTax.SZ» kostenlos zur Verfügung. Das Programm kann im Internet unter www.sz.ch/etax heruntergeladen oder als Browserversion verwendet werden. Wer «eTax.SZ» bereits im Vorjahr genutzt hat, kann von der automatischen Datenübertragung profitieren. Stammdaten sowie Angaben zu Bankkonten und Wertschriftenbesitz werden übernommen und erleichtern die Eingabe erheblich. Erforderliche Beilagen werden anhand der Angaben ermittelt und in einer separaten Beilagenliste aufgeführt. Es ist auch möglich, die effektive Steuerbelastung zu ermitteln (Steuerrechner).

 

Anbei finden Sie eine Auflistung der gängigen benötigten Dokumente:

 

Checkliste

Originalformulare des Steueramtes

ausgefüllte Kopie der 1. Seite mit Änderungen der Personalien

Lohn- und Rentenausweise

Abrechnungen über Taggelder von Kranken-, Unfall- und Arbeitslosenversicherungen

Abrechnungen über Korporations- und Genossennutzen

Belege über erhaltene oder bezahlte Leibrenten

Geschäftsabschluss (Bilanz und Erfolgsrechnung mit Kapitalausweis)

Zins- und Kapitalbescheinigungen Ihrer Bank- und Postkonti

Vermögens- und Steuerverzeichnisse Banken, allenfalls mit Wertschriftenbelegen

Steuerauszug Banken/Performance-Berichte zu den Wertschriften-Depots

Belege über Darlehen und Guthaben inkl. Zinsabrechnungen

Kontokorrentkonti bei Gesellschaften

Dividendenabrechnungen

Belege über bezahlte Vermögensverwaltungskosten

Belege über erhaltene oder bezahlte Vergütungs- oder Verzugszinsen, Steuern und AHV

Eigenmiet- und Vermögenssteuerwert der Liegenschaften (inkl. Liegenschaften im Ausland)

Belege Liegenschafteneinnahmen und -ausgaben (Liegenschaftenabrechnungen)

Belege über Lotteriegewinne

Berufsauslagen, Arbeitsweg, berufsorientierte Aus- und Weiterbildungskosten usw.

Hypothekar-/Schuldzinsbelege

Alimenten- und Unterhaltszahlungen für Kinder und geschiedene/getrennte Ehegatten

Steuerauszug Krankenkasse, Prämienverbilligung

Zahnarztrechnungen, Optiker, Heimkosten, Spitex etc.

Bescheinigungen Lebensversicherungen und Säule 3a (Einlagen und Bezüge)

Bescheinigungen über Einlagen und Bezüge bei der Pensionskasse (2. Säule)

Beiträge an politische Parteien

Belege über Spendenzahlungen und gemeinnützige Zuwendungen

Belege für Kinderbetreuungskosten

Bescheinigungen über Steuerwerte von Lebensversicherungen

Angaben über Motorfahrzeuge (Marke, Anschaffungsjahr, Jahrgang, Kaufpreis)

Angaben über weitere Vermögenswerte (Sammlungen etc.)

Erbschaften und Schenkungen

Kopie der letzten Steuererklärung und letzten Veranlagungsverfügung

 

Steuerfusstabellen

  • Kanton Schwyz
  • Kanton Uri
  • Kanton Wallis
  • Kanton Zug
  • Kanton Zürich

 

Steuerfusstabelle Kanton Schwyz

nur natürliche Personen / röm.-kath. / +/- Vorjahr

(Steuerfüsse in Prozent der einfachen Steuer)

2026

2025

+/-

Wollerau-Schindellegi

180

192

-12

Wollerau 

182

192

-10

Freienbach

183

188

-5

Feusisberg-Schindellegi

185

197

-12

Feusisberg

194

204

-10

Altendorf

240

251

-11

Lachen

247

258

-11

Küssnacht-Merlischachen

262

267

-5

Oberiberg

263

268

-5

Riemenstalden

271

276

-5

Küssnacht

273

278

-5

Unteriberg-Studen

277

282

-5

Küssnacht-Immensee

280

285

-5

Gersau

280

285

-5

Galgenen

281

292

-11

Arth

282

287

-5

Innerthal

282

293

-11

Muotathal 

285

290

-5

Tuggen

289

300

-11

Rothenturm

290

295

-5

Galgenen-Siebnen

290

301

-11

Alpthal

290

310

-20

Ingenbohl

293

298

-5

Unteriberg

295

300

-5

Steinerberg

295

301

-6

Sattel

296

301

-5

Wangen-Nuolen

298

326

-28

Wangen-Siebnen

300

326

-26

Wangen

305

331

-26

Einsiedeln

306

331

-25

Vorderthal

307

318

-11

Schwyz

311

316

-5

Morschach

311

326

-15

Lauerz

314

339

-25

Schübelbach-Siebnen

315

346

-31

Reichenburg

320

331

-11

Schübelbach-Buttikon

322

353

-31

Schübelbach

328

359

-31

Steinen

334

339

-5

Illgau

335

342

-7

 

Tags: Steuerberatung, Steuererklärung, Fristerstreckung, Steuerfuss, eTax, Steuerunterlagen, Fristen


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