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Home > Rechtsberatung > Das neue Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen (TJPG) Karriere

Claudia Mattig

dipl. Lm.-Ing. ETH,
Master of Arts HSG in Accounting and Finance,
dipl. Wirtschaftsprüferin

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

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Claudia Mattig

dipl. Lm.-Ing. ETH,
Master of Arts HSG in Accounting and Finance,
dipl. Wirtschaftsprüferin

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04.2026

 

Das neue Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen (TJPG)

 

Ausgangslage

Die Schweiz steht seit Jahren in der Kritik, da die Regelungen zur Identifikation wirtschaftlich berechtigter Personen als unzureichend gelten. Bisher waren entsprechende Informationen nur in den Aktienbüchern der Firmen oder bei Finanzintermediären hinterlegt, und somit vor allem für die Behörden nicht unmittelbar und zentral zugänglich. Vor dem Hintergrund globaler Bemühungen zur Bekämpfung von Geldwäscherei und der Umgehung von Sanktionen wurde der Ruf nach einem zentralen Register laut. Um den Finanzplatz Schweiz vor Reputationsschäden zu schützen und die Integrität des Wirtschaftsstandortes zu wahren, hat das Parlament am 26. September 2025 das TJPG verabschiedet.

 

Gesetzgebung und rechtlicher Rahmen

Das TJPG markiert eine Zäsur in der Schweizer Corporate Governance. Es ergänzt das bestehende Geldwäschereigesetz (GwG) und das Obligationenrecht (OR).

  • Das TJPG: Unter der Aufsicht des Bundesamtes für Justiz wird ein elektronisches Verzeichnis geschaffen, in dem die wirtschaftlich berechtigten Personen erfasst werden.
  • Zugriffskonzept: Im Gegensatz zu vielen EU-Staaten hat sich die Schweiz gegen ein öffentliches Register entschieden. Zugriff erhalten lediglich Behörden (Strafverfolgung, Steuerverwaltung) sowie Banken und andere Finanzintermediäre im Rahmen ihrer gesetzlichen Sorgfaltspflichten.
  • Prüfmechanismus: Eine neu geschaffene Prüfstelle im Eidgenössischen Finanzdepartement ist befugt, die Richtigkeit der Meldungen aktiv zu kontrollieren.

 

Ziel und Zweck

  • Der Kernzweck des TJPG ist die Herstellung von Transparenz über die tatsächlichen Kontrollverhältnisse hinter juristischen Personen.
  • Prävention: Es soll verhindert werden, dass kriminelle Akteure ihre Identität hinter komplexen Firmenstrukturen oder Strohmanngesellschaften verbergen.
  • Effizienz: Behörden sollen im Falle von Ermittlungen ohne langwierige Amtshilfeverfahren zeitnah auf verlässliche Daten zugreifen können.
  • Standortvorteil: Durch die Annäherung an internationale Standards sichert die Schweiz ihren Zugang zu globalen Märkten und stärkt das Vertrauen ausländischer Investoren.

 

Handlungsbedarf und Pflichten für Unternehmen

Auf die rund 500’000 im Handelsregister eingetragenen juristischen Personen kommen konkrete Pflichten zu:

  • Identifikationspflicht: Jede Gesellschaft muss aktiv abklären, wer ihre wirtschaftlich berechtigten Personen sind. Als solche gelten natürliche Personen, die direkt oder indirekt mindestens 25% des Kapitals oder der Stimmrechte halten oder die Unternehmung auf andere Weise kontrollieren.
  • Meldepflicht: Die Firmen müssen die Personalien (Name, Geburtsdatum, Wohnsitz, Staatsangehörigkeit) sowie die Art der Beteiligung innerhalb einer festgelegten Frist elektronisch an das Register melden.
  • Aktualisierung und Dokumentation: Jede Änderung der Eigentumsverhältnisse muss unverzüglich nachgemeldet werden. Die entsprechenden Belege müssen mindestens zehn Jahre sicher aufbewahrt werden.
  • Sanktionen: Bei Missachtung drohen den verantwortlichen Organen Bussen von bis zu CHF 500'000.

 

 

© iStock.com/kentoh

 

Fazit

Mit dem TJPG vollzieht die Schweiz einen Paradigmenwechsel. Während die Privatsphäre durch das nicht-öffentliche Register teilweise gewahrt bleibt, steigen die Compliance-Anforderungen für Unternehmen massiv an. Das Gesetz ist ein wichtiger Schritt, um die Schweiz als sicheren und transparenten Finanzplatz im globalen Wettbewerb zu positionieren.

 

 

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Tags: Rechtsberatung, TJPG, Corporate Governance, Compliance, Identifikationspflicht, Geldwäschereigesetz

04.2026

Das neue Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen (TJPG)

 

Ausgangslage

Die Schweiz steht seit Jahren in der Kritik, da die Regelungen zur Identifikation wirtschaftlich berechtigter Personen als unzureichend gelten. Bisher waren entsprechende Informationen nur in den Aktienbüchern der Firmen oder bei Finanzintermediären hinterlegt, und somit vor allem für die Behörden nicht unmittelbar und zentral zugänglich. Vor dem Hintergrund globaler Bemühungen zur Bekämpfung von Geldwäscherei und der Umgehung von Sanktionen wurde der Ruf nach einem zentralen Register laut. Um den Finanzplatz Schweiz vor Reputationsschäden zu schützen und die Integrität des Wirtschaftsstandortes zu wahren, hat das Parlament am 26. September 2025 das TJPG verabschiedet.

 

© iStock.com/kentoh

 

Gesetzgebung und rechtlicher Rahmen

Das TJPG markiert eine Zäsur in der Schweizer Corporate Governance. Es ergänzt das bestehende Geldwäschereigesetz (GwG) und das Obligationenrecht (OR).

  • Das TJPG: Unter der Aufsicht des Bundesamtes für Justiz wird ein elektronisches Verzeichnis geschaffen, in dem die wirtschaftlich berechtigten Personen erfasst werden.
  • Zugriffskonzept: Im Gegensatz zu vielen EU-Staaten hat sich die Schweiz gegen ein öffentliches Register entschieden. Zugriff erhalten lediglich Behörden (Strafverfolgung, Steuerverwaltung) sowie Banken und andere Finanzintermediäre im Rahmen ihrer gesetzlichen Sorgfaltspflichten.
  • Prüfmechanismus: Eine neu geschaffene Prüfstelle im Eidgenössischen Finanzdepartement ist befugt, die Richtigkeit der Meldungen aktiv zu kontrollieren.

 

Ziel und Zweck

  • Der Kernzweck des TJPG ist die Herstellung von Transparenz über die tatsächlichen Kontrollverhältnisse hinter juristischen Personen.
  • Prävention: Es soll verhindert werden, dass kriminelle Akteure ihre Identität hinter komplexen Firmenstrukturen oder Strohmanngesellschaften verbergen.
  • Effizienz: Behörden sollen im Falle von Ermittlungen ohne langwierige Amtshilfeverfahren zeitnah auf verlässliche Daten zugreifen können.
  • Standortvorteil: Durch die Annäherung an internationale Standards sichert die Schweiz ihren Zugang zu globalen Märkten und stärkt das Vertrauen ausländischer Investoren.

 

Handlungsbedarf und Pflichten für Unternehmen

Auf die rund 500’000 im Handelsregister eingetragenen juristischen Personen kommen konkrete Pflichten zu:

  • Identifikationspflicht: Jede Gesellschaft muss aktiv abklären, wer ihre wirtschaftlich berechtigten Personen sind. Als solche gelten natürliche Personen, die direkt oder indirekt mindestens 25% des Kapitals oder der Stimmrechte halten oder die Unternehmung auf andere Weise kontrollieren.
  • Meldepflicht: Die Firmen müssen die Personalien (Name, Geburtsdatum, Wohnsitz, Staatsangehörigkeit) sowie die Art der Beteiligung innerhalb einer festgelegten Frist elektronisch an das Register melden.
  • Aktualisierung und Dokumentation: Jede Änderung der Eigentumsverhältnisse muss unverzüglich nachgemeldet werden. Die entsprechenden Belege müssen mindestens zehn Jahre sicher aufbewahrt werden.
  • Sanktionen: Bei Missachtung drohen den verantwortlichen Organen Bussen von bis zu CHF 500'000.

 

Fazit

Mit dem TJPG vollzieht die Schweiz einen Paradigmenwechsel. Während die Privatsphäre durch das nicht-öffentliche Register teilweise gewahrt bleibt, steigen die Compliance-Anforderungen für Unternehmen massiv an. Das Gesetz ist ein wichtiger Schritt, um die Schweiz als sicheren und transparenten Finanzplatz im globalen Wettbewerb zu positionieren.

 

Tags: Rechtsberatung, TJPG, Corporate Governance, Compliance, Identifikationspflicht, Geldwäschereigesetz


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