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Home > Rechtsberatung > Schärfere Massnahmen gegen missbräuchliche Konkurse Karriere

Claudia Mattig

dipl. Lm.-Ing. ETH,
Master of Arts HSG in Accounting and Finance,
dipl. Wirtschaftsprüferin

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Claudia Mattig

dipl. Lm.-Ing. ETH,
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04.2025

 

Schärfere Massnahmen gegen missbräuchliche Konkurse

 

Am 1. Januar 2025 ist das Bundesgesetz über die Bekämpfung des missbräuchlichen Konkurses in Kraft getreten. Das Bundesgesetz hat zu Anpassungen verschiedener Gesetze, unter anderem des Obligationenrechts und der Handelsregisterverordnung, geführt. Die neuen Regelungen zielen darauf ab, den Schutz von Gläubigern zu verbessern und den Missbrauch bestehender Regelungen einzudämmen. Künftig sind die Hürden höher, sich zum Nachteil der Gläubiger/-innen von Schulden zu befreien und andere Unternehmen auf unlautere Weise zu konkurrenzieren. 

 

Im Mittelpunkt stehen fünf zentrale Neuerungen, die für Unternehmen von Bedeutung sind:

  • Einschränkung des Opting-Out

  • Vollstreckung öffentlich-rechtlicher Forderungen

  • Kodifizierung des Mantelhandels

  • Personensuche im Handelsregister (HR)

  • Verbesserung der Durchsetzung des Tätigkeitsverbots über das HR

 

Der Verzicht auf die eingeschränkte Revision (Opting-Out) ist neu nur noch für künftige Geschäftsjahre möglich und muss vor Beginn des Geschäftsjahres beim HR angemeldet werden. Das heisst, die Gesellschaft muss die Verzichtserklärung vor Ende des laufenden Geschäftsjahres beim HR einreichen. Dazu sind bestimmte Unterlagen erforderlich, darunter das Protokoll (oder ein Auszug davon) der Generalversammlung, an welcher die Jahresrechnung des letzten abgelaufenen Geschäftsjahres genehmigt worden ist, sowie die unterzeichnete Jahresrechnung des letzten Geschäftsjahres mitsamt Revisionsbericht. Neu wird der Beginn des Geschäftsjahres mit Opting-Out im HR veröffentlicht. Eine wichtige Neuerung betrifft ferner die Zusammenarbeit mit den Steuerbehörden. Eingeführt wird eine Meldepflicht der kantonalen Steuerverwaltung gegenüber dem HR, falls eine Gesellschaft mit Opting-Out keine Jahresrechnung einreicht. Das HR ist dann verpflichtet, die Erneuerung der Verzichtserklärung oder die Ernennung einer Revisionsstelle zu verlangen. Wird der ordnungsgemässe Zustand nicht fristgerecht umgesetzt, erfolgt die Überweisung an das Gericht durch das HR, was zu einem Organisationsmangelverfahren bis hin zur Auflösung der Gesellschaft führen kann. Schliesslich leitet das HR künftig auch umgekehrt eine von der Gesellschaft eingereichte Jahresrechnung ohne Weiteres an die kantonale Steuerverwaltung weiter.

 

 

© iStock.com/Ratchat

 

Neu geregelt wird die Vollstreckung öffentlich-rechtlicher Forderungen. Steuerforderungen und andere öffentlich-rechtliche Forderungen werden künftig wie privatrechtliche Forderungen über das Konkursverfahren vollstreckt, sofern der Schuldner der Konkursbetreibung unterliegt. Zuvor war nur die Pfändung von Vermögenswerten zulässig. Stellen Sie als Unternehmer/in sicher, dass öffentlichrechtliche Forderungen rechtzeitig beglichen werden und vereinbaren Sie gegebenenfalls frühzeitig eine Zahlungsvereinbarung, um das Risiko eines Konkursverfahrens zu minimieren.

 

Das Geschäftsmodell des Mantelhandels (Verkauf einer Kapitalgesellschaft, die ihre Geschäftstätigkeit eingestellt hat und bereit zur Liquidation wäre) wird nun auch auf Gesetzesstufe im OR präzisiert und eingeschränkt. Die neuen Regelungen kodifizieren weitgehend die bisherige bundesgerichtliche Rechtsprechung, das heisst, dass Aktienübertragungen und Stammanteilübertragungen bei überschuldeten Gesellschaften ohne Geschäftstätigkeit und ohne verwertbare Aktiven nichtig sind. Die Vorschriften der AGs gelten sinngemäss auch für GmbHs. Eine sorgfältige Prüfung der Unternehmensbewertung und der Bilanz, zur Vermeidung des Erwerbs einer Mangelgesellschaft, ist dringend zu empfehlen. 

 

Die Personensuche im HR wird im zentralen Firmenindex (Zefix) für natürliche Personen möglich werden. Die Personensuche ermöglicht es, Informationen zum wirtschaftlichen Werdegang und zu Verwicklungen in Konkursverfahren von potenziellen Vertragsparteien zu erhalten. Überprüfen Sie daher regelmässig die Korrektheit und Aktualität Ihres HR-Eintrages.

 

 

 

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Tags: Rechtsberatung, missbräuchliche Konkurse, Massnahmen, Opting-Out, öffentlich-rechtliche Forderungen, , Mantelhandel, Personensuche, HR

04.2025

Schärfere Massnahmen gegen missbräuchliche Konkurse

 

© iStock.com/Ratchat

 

Am 1. Januar 2025 ist das Bundesgesetz über die Bekämpfung des missbräuchlichen Konkurses in Kraft getreten. Das Bundesgesetz hat zu Anpassungen verschiedener Gesetze, unter anderem des Obligationenrechts und der Handelsregisterverordnung, geführt. Die neuen Regelungen zielen darauf ab, den Schutz von Gläubigern zu verbessern und den Missbrauch bestehender Regelungen einzudämmen. Künftig sind die Hürden höher, sich zum Nachteil der Gläubiger/-innen von Schulden zu befreien und andere Unternehmen auf unlautere Weise zu konkurrenzieren. 

 

Im Mittelpunkt stehen fünf zentrale Neuerungen, die für Unternehmen von Bedeutung sind:

  • Einschränkung des Opting-Out

  • Vollstreckung öffentlich-rechtlicher Forderungen

  • Kodifizierung des Mantelhandels

  • Personensuche im Handelsregister (HR)

  • Verbesserung der Durchsetzung des Tätigkeitsverbots über das HR

 

Der Verzicht auf die eingeschränkte Revision (Opting-Out) ist neu nur noch für künftige Geschäftsjahre möglich und muss vor Beginn des Geschäftsjahres beim HR angemeldet werden. Das heisst, die Gesellschaft muss die Verzichtserklärung vor Ende des laufenden Geschäftsjahres beim HR einreichen. Dazu sind bestimmte Unterlagen erforderlich, darunter das Protokoll (oder ein Auszug davon) der Generalversammlung, an welcher die Jahresrechnung des letzten abgelaufenen Geschäftsjahres genehmigt worden ist, sowie die unterzeichnete Jahresrechnung des letzten Geschäftsjahres mitsamt Revisionsbericht. Neu wird der Beginn des Geschäftsjahres mit Opting-Out im HR veröffentlicht. Eine wichtige Neuerung betrifft ferner die Zusammenarbeit mit den Steuerbehörden. Eingeführt wird eine Meldepflicht der kantonalen Steuerverwaltung gegenüber dem HR, falls eine Gesellschaft mit Opting-Out keine Jahresrechnung einreicht. Das HR ist dann verpflichtet, die Erneuerung der Verzichtserklärung oder die Ernennung einer Revisionsstelle zu verlangen. Wird der ordnungsgemässe Zustand nicht fristgerecht umgesetzt, erfolgt die Überweisung an das Gericht durch das HR, was zu einem Organisationsmangelverfahren bis hin zur Auflösung der Gesellschaft führen kann. Schliesslich leitet das HR künftig auch umgekehrt eine von der Gesellschaft eingereichte Jahresrechnung ohne Weiteres an die kantonale Steuerverwaltung weiter.

 

Neu geregelt wird die Vollstreckung öffentlich-rechtlicher Forderungen. Steuerforderungen und andere öffentlich-rechtliche Forderungen werden künftig wie privatrechtliche Forderungen über das Konkursverfahren vollstreckt, sofern der Schuldner der Konkursbetreibung unterliegt. Zuvor war nur die Pfändung von Vermögenswerten zulässig. Stellen Sie als Unternehmer/in sicher, dass öffentlichrechtliche Forderungen rechtzeitig beglichen werden und vereinbaren Sie gegebenenfalls frühzeitig eine Zahlungsvereinbarung, um das Risiko eines Konkursverfahrens zu minimieren.

 

Das Geschäftsmodell des Mantelhandels (Verkauf einer Kapitalgesellschaft, die ihre Geschäftstätigkeit eingestellt hat und bereit zur Liquidation wäre) wird nun auch auf Gesetzesstufe im OR präzisiert und eingeschränkt. Die neuen Regelungen kodifizieren weitgehend die bisherige bundesgerichtliche Rechtsprechung, das heisst, dass Aktienübertragungen und Stammanteilübertragungen bei überschuldeten Gesellschaften ohne Geschäftstätigkeit und ohne verwertbare Aktiven nichtig sind. Die Vorschriften der AGs gelten sinngemäss auch für GmbHs. Eine sorgfältige Prüfung der Unternehmensbewertung und der Bilanz, zur Vermeidung des Erwerbs einer Mangelgesellschaft, ist dringend zu empfehlen. 

 

Die Personensuche im HR wird im zentralen Firmenindex (Zefix) für natürliche Personen möglich werden. Die Personensuche ermöglicht es, Informationen zum wirtschaftlichen Werdegang und zu Verwicklungen in Konkursverfahren von potenziellen Vertragsparteien zu erhalten. Überprüfen Sie daher regelmässig die Korrektheit und Aktualität Ihres HR-Eintrages.

 

Tags: Rechtsberatung, missbräuchliche Konkurse, Massnahmen, Opting-Out, öffentlich-rechtliche Forderungen, , Mantelhandel, Personensuche, HR


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